Staatsanwalt rechtfertigt Schlagen von Kindern

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In einem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Staatsanwalt das Schlagen von Kindern als vertretbar relativiert. Der Vorgang sorgte nicht nur unter Juristen für einen medialen Aufschrei.

In einem Strafverfahren vor dem LG Oldenburg musste sich ein Vater verantworten, der von seiner Tochter angezeigt worden war. Diese warf ihrem Vater vor, ihre jüngeren Geschweister geschlagen und misshandelt zu haben. Sie habe Schreie gehört und gesehen, dass ihr Vater mit einem Gürtel in der Hand aus dem Kinderzimmer kam, gab sie vor Gericht an. Auch sie selbst sei in ihrer Kindheit vom Vater geschlagen worden. Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht ein. Er sei allerdings von seinen Kindern provoziert worden.

Wer sein Kind liebt, züchtigt es?

Sehr zur Verwunderung der Richter hatte sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer mit den Worten “Wer sein Kind liebt, der züchtige es” auf die Bibel berufen. Außerdem vertrat er die Ansicht, es sei noch gar nicht so lange her, dass das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen sei. In anderen Ländern sei das Züchtigen auch heute noch an der Tagesordnung. Auch laut Papst Franziskus sei ein “würdevolles Schlagen” der eigenen Kinder zur Züchtigung erlaubt, so der Staatsanwalt. Er forderte für den Mann deswegen eine “mildere Strafe”.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte inzwischen mit, dass man die “überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl” des Staatsanwalts bedauere. Einziger Maßstab für die Strafzumessung seien die geltenden Gesetze. In Deutschland ist es schon seit über 20 Jahren verboten, seine Kinder zu schlagen. Nach § 1631 II BGB haben Kinder “ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.” Die Staatsanwaltschaft will den Vorgang nun intern aufklären: “Der hier vermittelte Eindruck, Gewalt als Mittel der Kindererziehung sei akzeptabel oder als Bagatellvergehen zu behandeln, ist falsch.”

Wir hoffen, dass das Plädoyer für den Staatsanwalt nicht konsequenzenlos bleibt.


Fundstelle: https://www.ndr.de/

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