Königlicher Badeurlaub kein „Bildnis der Zeitgeschichte“

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Nachdem die BILD Urlaubsfotos des niederländischen Königspaares veröffentlicht hatte, musste das Landgericht Köln über eine einstweilige Verfügung ebenjenes Königspaares gegen die Boulevard-Zeitung entscheiden. Das private Badefoto stellt demnach kein „Bildnis der Zeitgeschichte“ dar.

Die BILD hatte Ende August in der Sonntagsausgabe und auf ihrem Onlineportal Fotos veröffentlicht, auf denen König Willem-Alexander und Königin Máxima zu sehen sind. Das Pikante: Das Königspaar trug Badebekleidung und befand sich auf einem Yachtausflug in Griechenland. Das prominente Paar verklagte daraufhin die BILD vor dem Landgericht Köln. Die königlichen Hoheiten wurden dabei unter anderem von der Kölner Medienrechtskanzlei Höcker Rechtsanwälte vertreten. Der Streitwert betrug 320.000 € für vier Fotos.

Die Anwaltskanzlei stellte vor dem LG Köln einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Badefotos würden eine grobe Verletzung der Privatsphäre des Königspaares darstellen. Die Fotos würden alleine der Befriedigung des Sensationsinteresses der Leserschaft dienen. Die BILD argumentierte hingegen, dass es sich bei den Fotos um ein „Bildnis der Zeitgeschichte“ handele, sodass deren Veröffentlichung nach § 23 I KUG auch ohne Zustimmung des Paares zulässig wäre.

Auch Royals haben ein Recht auf privaten Badeurlaub

Das LG Köln gab dem Antrag des niederländischen Königspaares statt. Der Verfügungsanspruch ergebe sich aus §§ 823 II BGB i.V.m. 1004 BGB, 22, 23 KUG sowie Art. 1 iVm. Art. 2 GG. Danach haben die Antragsteller einen Anspruch auf Unterlassung der ohne ihre Einwilligung erfolgten öffentlichen Zurschaustellung ihrer Bildnisse. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Königspaares überwiege im konkreten Fall die Pressefreiheit. Die Bilder seien von der Küste aus mit Teleobjektiven aufgenommen worden. Es handele sich deswegen um eine private Situation in räumlicher Abgeschiedenheit. Es läge gerade kein „Bildnis der Zeitgeschichte“ vor. Auch Königspaare haben damit ein Recht auf ungestörten, privaten Urlaub. Der Springer-Verlag hat die Entscheidung anerkannt.

Willem-Alexander ist der älteste Sohn von Prinzessin Beatrix, der früheren Königin der Niederlande, und Prinz Claus von Amsberg. Der junge Prinz erhielt in seiner Studienzeit auf Grund seines ausgelassenen Studentenlebens den Spitznamen Prins Pils. 2002 heiratete er die Argentinierin Máxima Zorreguieta in Amsterdam. Das Paar hat drei Töchter. Anfang 2013 gab Königin Beatrix ihre Abdankung und damit die anstehende Thronfolge ihres Sohnes bekannt. Am 30. April 2013, dem „Koningsdag“, erfolgte die formelle Vereidigung. Seit Januar 2019 lebt König Willem-Alexander mit seiner Familie im Schloss Huis ten Bosch in Den Haag.


Fundstelle: LG Köln Beschl. v. 24.09.2020, Az. 28 O 340/20
Fundstelle: https://www.lto.de/

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