Ist der Cannabis-Jugendrichter befangen?

Weil ein Jugendrichter sich seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzt, hält ihn ein Staatsanwalt für befangen.

Der Jugendrichter Andreas Müller aus Bernau (bei Berlin) ist im Internet so etwas wie eine Berühmtheit. Zumindest in der Szene, die sich seit Jahren für die Legalisierung der weichen Droge Cannabis einsetzt. Der 59-Jährige ist Richter am Amtsgericht Bernau und dort für Jugendstrafsachen zuständig. In einem Verfahen vor dem AG Bernau geht es jetzt genau um diese Droge und einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Jahrelanges Engagement für Legalisierung

Wegen des Besitzes von 28,4 Gramm Cannabis hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Heranwachsenden angeklagt. Das Verfahren landete auf dem Schreibtisch von Andreas Müller. Der zuständige Staatsanwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Jugendrichter das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG über das Cannabis-Verbot ausgesetzt habe. Auf Grund des jahrelangen Engagements des Richters für eine Legalisierung der weichen Droge, bestünde die Besorgnis der Befangenheit. “Wenn die Befangenheit festgestellt würde, wäre es die logische Konsequenz, dem Jugendrichter keine Cannabis-Verfahren mehr zu übertragen”, so der Staatsanwalt.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) betont. “Wir haben uns aufgrund einer Gesamtschau dieser Publikation und seiner Äußerungen in den Medien dazu entschieden, die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen. Wir gehen davon aus, dass er sich unverrückbar endgültig festgelegt hat und unabhängig von diesem Normenkontrollantrag nicht mehr zu einer Verurteilung kommen kann.”

Andreas Müller selbst darf sich zu dem laufenden Verfahren nicht öffentlich äußern. In der Vergangenheit bekräftigte er aber immer wieder, dass er das Verbot von Cannabis für verfassungswidrig hält.

Jugendrichter stellt Normenkontrollantrag

Der Jugendrichter hatte erst im April einen Normenkontrollantrag beim BVerfG gem. Art. 100 I GG gestellt, weil er das Cannabis-Verbot in Deutschland für verfassungswidrig hält. Bereits 2002 hatten die Richter in Karlsruhe auf seinen Antrag hin geprüft, ob das Verbot mit der Verfassung vereinbar sei. Damals entschied das BVerfG noch, dass der Besitz von Haschisch auch in geringen Mengen verboten bleibt.

Auch außerhalb seines Engangements für die Legalisierung von Cannabis ist der Jugendrichter unter Kollegen als eher bunter Hund bekannt. Bundesweites Aufsehen erregte er, als im Jahr 2000 bekannt wurde, dass er verurteilten Neo-Nazis als Bewährungsauflage das Tragen von Springerstiefeln untersagte. Eine 15-Jährige, die öffentlich den Hitlergruß zeigte, verurteilte er dazu, eine Moschee in Berlin-Kreuzberg zu besuchen und Döner zu essen.

Update: Der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Jugendrichter wurde vom AG Bernau abgelehnt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde zum LG Frankfurt (Oder) ein. Aber auch diese Besschwerde wurde zurückgewiesen (Beschl. v. 25.06.2021, Az. 24 Qs 11/21). Die Richter:innen begründete ihre Entscheidung damit, dass der Befangenheitsantrag verfrüht gestellt worden sei. Denn es sei jetzt noch überhaupt nicht sicher, ob Richter Müller nach der Entscheidung des BVerfG über einen Normenkontrollantrag überhaupt noch in dem Cannabis-Verfahren “Bescheidung berufen” sei.


Fundstelle: https://www.vice.com/

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