Schoko-Weihnachtsmann ist Sicherheitsrisiko in JVA

Nachdem die JVA Rosdorf den Schoko-Weihnachtsmann eines Gefangenen beschlagnahmt hatte, zog dieser dagegen vor das LG Göttingen. Das Gericht entschied: Die süße Freude stellt ein Sicherheitsrisiko dar!

Wer liebt sie nicht? Weihnachtsmänner aus Schokolade in den unterschiedlichsten Sorten, Formen und Geschmacksrichtungen gehören zu einer stimmungsvollen Vorweihnachtszeit einfach dazu. Sie erfreuen sich nicht nur unter Kindern großer Beliebtheit. Auch ein Gefangener der JVA Rosdorf sollte auf die süße Leckerei in der Weihnachtszeit nicht verzichten müssen. Dachten sich jedenfalls dessen Eltern und schickten dem inhaftierten Sohn einen solchen handelsüblichen Schoko-Weihnachtsmann in die JVA Rosdorf, wo sich dieser in Sicherungsverwahrung befand.

Schoko-Weihnachtsmann beschlagnahmt!

Ganz anderer Ansicht war hier jedoch die Anstaltsleitung der JVA und beschlagnahmte die Süßigkeit kurzerhand beim Posteingang. Die Begründung war so kurios wie auch einleuchtend. Ein Schoko-Weihnachtsmann stelle einen Hohlkörper zur Verfügung, welcher sich grundsätzlich dazu eigne, um in diesem unerlaubte Gegenstände wie Rauschgift oder Waffen in die Anstalt zu schmuggeln.

Mit dieser Begründung wollte sich der Gefangene jedoch nicht zufrieden geben und klagte vor dem Landgericht Göttingen auf Herausgabe seines Geschenks. Das Päckchen sei schließlich ergebnislos von einem Drogenspürhund beschnüffelt worden. Und auch eine Röntgenuntersuchung der Schokofigur habe keinen Anlass zu der Vermutung eines Sicherheitsrisikos gegeben. Demgegenüber trug die JVA vor, dass dies zwar grundsätzlich zutreffe, jedoch das Röntgengerät nicht dazu in der Lage sei, die organische Masse Schokolade von der organischen Masse Rauschgift zu differenzieren. Ausreichende Sicherheit böten daher auch diese Maßnahmen nicht.

Zertrümmerung unter amtlicher Aufsicht

Das Landgericht Göttingen gab der JVA Recht. In der Tat sei die Anstalt “zu Recht davon ausgegangen, dass unkontrollierte Hohlkörper die Sicherheit der Anstalt dadurch gefährden, dass durch diese unbemerkt verbotene Gegenstände in die Anstalt eingeschmuggelt werden können”. Ausreichende Sicherheit biete hierbei auch ein Röntgengerät oder die Untersuchung durch einen Rauschgifthund nicht. Der Schokoladenweihnachtsmann blieb daher zunächst unter Verwahrung der JVA.

Pünktlich zu Weihnachten konnte jedoch doch noch eine für beide Seiten versöhnliche Lösung gefunden werden. Der Insasse durfte die zuvor hart umkämpfte Schokofigur schließlich unter amtlicher Aufsicht zertrümmern und die leckeren Überreste der Figur mit in seine Zelle nehmen.


Fundstelle: https://www.goettinger-tageblatt.de/

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RAin Manuela Heinrich
RAin Manuela Heinrich
Seit 2019 Rechtsanwältin, tätig bei Plato Rechtsanwälte in Kirchheim u.T., schwerpunktmäßig tätig im Familienrecht und in mietrechtlichen Angelegenheiten.

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