Cyber-Angriff auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRK) wurde Ende Dezember von Hackern angegriffen.

Nachdem der EGMR die Türkei verurteilt und die Freilassung eines Oppositionspolitikers angeordnet hatte, wurde die Website des Gerichtshofs von einer Cyberattacke getroffen. Nach Angaben des Onlinemagazins Legal Tribune Online begann der Angriff am Dienstag vor Weihnachten gegen 18 Uhr und konnte erst gegen 10 Uhr am Mittwochmorgen unter Kontrolle gebracht werden. Während der Cyberattake konnte die Website nicht abgerufen werden.

Der türkische Oppositionspolitiker Demirtas war bereits im November 2016 in der Türkei festgenommen worden. Zu diesem Zeitpunkt war er der Vorsitzende der pro-kurdischen Oppositionspartei Halkların Demokratik Partisi (HDP). Zur Verhaftung konnte es nur kommen, weil seine Immunität als Abgeordneter kurz davor aufgehoben worden war. Seitdem sitzt er in Edirne in einem geschlossenen Typ-F Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft.

Mitgliedschaft in einer Terrororganisation?

Die Anklagebehörde warf Demirtas unter anderem die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. Hintergrund der Anschuldigungen sind unter anderem Proteste in der Türkei im Jahr 2014, zu denen die HDP aufgerufen hatte. Sie richteten sich gegen die Belagerung der syrisch-kurdischen Stadt Kobane durch die Terrormiliz IS.

Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der EGMR ordnete die sofortige Freilassung Demirtas an. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan warf dem EGMR im Nachgang des Urteils “Scheinheiligkeit” vor. Die Freilassung eines potentiellen Terroristen zeige die “Doppelmoral” der Richter. Die Entscheidung sei politisch motiviert.

Ankara verweigert Freilassung

Ob der Cyberangriff in einem Zusammenhang mit dem Urteil steht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig beantwortet werden. Der zeitliche Zusammenhang spricht jedoch stark dafür.

Bisher verweigert das zuständige Gericht in Ankara die Freilassung Demirtas. Zur Begründung teilten die türkischen Richter nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu mit, ihnen liege noch keine Übersetzung des Straßburger Richterspruchs vor.


Fundstelle: Pressemitteilung des EGMR (englisch)

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