Wohnung gegen Sex: Prozess gegen Vermieter in München

Der Wohnungsmarkt ist gerade in Großstädten hart umkämpft. Daher ist es auch für viele keine Überraschung, wenn sie in ewig langen Schlangen mit zig anderen Bewerber:innen um den gesamten Häuserblock stehen und auf die Besichtigung einer Wohnung warten. 

Ein Vermieter aus München hat sich die Wohnungsknappheit nun auf perfide Art und Weise zu Nutze gemacht. Im Raum stehen Vergewaltigung, Zwangsprostitution und der Missbrauch Jugendlicher. Deswegen beschäftigt sich das Landgericht München I jetzt mit der Sache.

Zunächst begann alles recht harmlos

Eine 28-Jährige Frau sucht eine Wohnung in München und entdeckt die Anzeige des 58-jährigen jetzigen Angeklagten. Recht schnell wird es pikant, denn er gibt an, dass das Zimmer für sexuelle Dienste von Frauen genutzt wird. Da die 28-jährige zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Obdachlosigkeit stand und drogenabhängig war, zog sie trotzdem in das Zimmer.

Letztendlich landete die Sache vor Gericht. Denn es kam zu ungewollten sexuellen Handlungen. Die 28-Jährige gibt an, irgendwann dem Druck nicht mehr Stand gehalten und auf Verlangen des Vermieters dutzende Freier in dem Zimmer empfangen zu haben. Letztendlich auch, um die Miete zahlen zu können.

Es wird allerdings noch perfider

Dem Vermieter wird ebenfalls vorgeworfen, zwei Minderjährige zu sexuellen Handlungen mit Freiern gezwungen zu haben. Die beiden Minderjährigen im Alter von 15 und 17 Jahren hatten sich – ähnlich wie die 28-Jährige – in einer Notlage befunden, sodass sie letztlich dem Drängen des Mannes nachgaben.

Der 58-Jährige bestreitet die Vorwürfe vor Gericht teilweise. Er gibt allerdings zu, dass es unter seiner Organisation zu sexuellen Handlungen mit Freiern gekommen sei. Weiterhin geht die Staatsanwaltschaft davon aus, er habe selbst sexuelle Handlungen mit der 17-Jährigen gegen ihren Willen vorgenommen. 

Ebenfalls angeklagt ist ein Freier

Zu einer Festnahme des Mannes kam es bereits im Juli 2019. Mit auf der Anklagebank sitzt neben dem Vermieter der 43-Jährige Freier der 15-Jährigen. Zwischen ihnen soll es mehrfach zu sexuelle Handlungen gekommen sein. Und das, obwohl der Mann wusste, dass das Mädchen minderjährig ist und sich in einer Notlage befindet.

Der 58-Jährige wurde wegen Zwangsprostitution und ausbeuterischer Zuhälterei im Januar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.


Fundstelle: https://www.spiegel.de/

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