Mann täuscht Tod bei Bootsunglück auf Ostsee vor

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Ein erfolgreicher „Pseudozid“ sieht aus wie ein echter Tod. Bei den meisten Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihren Tod vortäuschen, geht die Todesschwalbe aber nach hinten los. Wohl auch in folgendem Fall, der auf der Ostsee spielt.

Vorgeworfen wird einem Ehepaar und der Mutter des Ehemannes mehrfacher Versicherungsbetrug. Die Angeklagten sollen gemeinsam den Tod des Ehemannes bzw. Sohnes vorgetäuscht haben, um somit in den Genuss seiner Lebens- und Unfallversicherung sowie anderer Versicherungssummen in Höhe von insgesamt 4,1 Millionen Euro zu kommen. Die Anklage lautet: Versuchter Betrug in 14 Fällen.

Bootsunglück auf der Ostsee

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagten im Herbst 2019 den Tod des angeklagten 53-Jährigen durch ein Bootsunglück vorgetäuscht haben. Der Angeklagte brach am 7. Oktober 2019 mit einem kleinen Boot bei nicht schlechtem Wetter Richtung Dänemark auf. Drei Tage später meldet ihn seine Ehefrau als vermisst. Ein sofort eingesetzter Suchtrupp konnte ihn nicht finden. Am 11. Oktober 2019 fand ein Zeuge das gekenterte Boot des Mannes.

Lebensversicherungen in Millionenhöhe

Ermittler:innen entdeckten Manipulationen am Boot des angeblich Verunglückten. Außerdem sollen vor dem Bootsunglück für den Pseudototen mehrere Policen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen worden sein. Im Falle seines Todes erhielten seine gleichaltrige Ehefrau sowie seine 87-jährige Mutter die Versicherungssummen. Bis zur Anklage stellte die Familie des Mannes bereits mehrere Auszahlungsanträge. Die Angeklagten bestreiten den Tatvorwurf.

Auf dem Dachboden versteckt

Polizist:innen fanden den vermeintlich toten Angeklagten auf dem Dachboden der Stadtvilla seiner mitangeklagten Mutter in Schwarmstedt. Die Beamt:innen hatten ihn in einer Ecke hockend, hinter Kisten entdeckt. Nun sitzt er in Untersuchungshaft. Seine Frau wurde nach kurzer Untersuchungshaft unter Auflagen wieder freigelassen. Seine Mutter blieb aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters haftverschont.

Die Staatsanwältin Lethicia Miske forderte in ihrem Plädoyer vor dem Kieler Landgericht im Januar 2021 vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten und für seine Frau zwei Jahre und zehn Monate.


Fundstelle: https://www.sueddeutsche.de/


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