Erstes Corona-Gefängnis in Schleswig-Holstein

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Leute, die gegen die Corona-Maßnahmen verstoßen, könnten in Schleswig-Holstein bald hinter Schloss und Riegel wandern. Denn: In Neumünster wurde das erste Corona-Gefängnis für Quarantäne-Brecher:innen eingerichtet. Auch Hamburg will dem Beispiel folgen.

Auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde wird eine Quarantäne-Station eingerichtet. Berichtet Wilfried Hoops, Staatssekretär im Justizministerium von Schleswig-Holstein. In einem seperaten Gebäude auf dem Gelände der JVA sollen insgesamt bis zu sechs Personen untergebracht werden. 30 aus dem Ruhestand zurückgeholte Beamte sollen die Personen im Drei-Schichten-System betreuen. So zumindest der Plan. Der Betrieb der Corona-Zellen soll in den nächsten Tagen aufgenommen werden.

Gerichtlicher Beschluss notwendig!

Bereits jetzt ist die Kritik in den Medien groß. Im Internet werden Stimmen laut, die sich gegen eine faktische Inhaftierung von Quaratäne-Brecher:innen aussprechen. So beispielsweise der Philosoph und Sozialwissenschaftler Daniel Loick. „Die bürgerliche Gesellschaft kennt nur die Strafe als Mittel, um Zusammenhalt zu organisieren. […] Solidarität in der Pandemie muss von unten kommen und darf nicht mit einer Intensivierung staatlicher Gewalt gekauft werden.”

Auch Sachsen plant die zentrale Unterbringung von Regelbrecher:innen. Baden-Württemberg will einen anderen Weg gehen. Für uneinsichtige Quarantäne-Verweiger:innen schafft das Land derzeit Plätze in zwei Kliniken. Ein Wachdienst soll die Quarantäne-Verweiger:innen rund um die Uhr kontrollieren. Für eine Zwangseinweisung ist laut dem Sprecher des Gesundheitsministeriums aber ein richterlicher Beschluss nötig. “Die zwangsweise Unterbringung ist kein neues Instrument, sie konnte auch bisher schon angeordnet werden und wurde in Einzelfällen auch bisher schon angeordnet.”

Ob es für die Betroffenen einen Unterschied macht, ob sie in einem Corona-Gefängnis sitzen oder in einer Klinik, bleibt zweifelhaft.


Fundstelle: https://www.nordkurier.de/
Fundstelle: https://www.ndr.de/

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