Der kleine Hobbit: Bilbo Beutlins Meisterdieb-Vertrag (Teil 1)

Die „Recht und Literatur“ Bewegung beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaften und literarischen Texten. In dieser Artikelserie soll es um den Meisterdieb-Vertrag aus dem Buch „Der kleine Hobbit“ von J.R.R. Tolkien gehen.

Im September 1937 veröffentlichte J.R.R. Tolkien erstmals seinen Fantasyroman mit dem Originaltitel „The Hobbit or There and Back Again“ im Londoner Verlag George Allen & Unwin Ltd. Damals ahnte noch niemand, dass die Nachfolgetrilogie „The Lord of the Rings“, die in den 50ern erschien, zu den erfolgreichsten Büchern des 20. Jahrhunderts gehören würde. Bereits 1938 verhandelte der Potsdamer Verlag Rütten & Loening eine Übersetzung des Hobbits ins Deutsche. Ein Vertrag kam jedoch nicht zustande, da Tolkien es ablehnte, den vom deutschen Verlag geforderten Ariernachweis zu liefern (1). Indirekt waren die Nationalsozialisten unter Hitler also daran schuld, dass der Hobbit erst 1957 von Walter Scherf übersetzt und auf dem deutschen Buchmarkt unter dem Titel „Der kleine Hobbit“ vertrieben wurde. Das Buch hat sich weltweit inzwischen über 100 Millionen Mal verkauft (2).

Spätestens mit der Verfilmung der Herr der Ringe Trilogie ab dem Jahr 2001 ist Tolkien auch aus der heutigen Fantasy-Szene in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Die Filme spielten zusammen rund 2,9 Milliarden US-Dollar ein (3). Ab 2012 wurde dann auch der Hobbit in drei Teilen verfilmt, konnte an die Beliebtheit der Herr der Ringe Filme aber nicht anschließen. Trotzdem knackte der erste Film der Trilogie nach 77 Tagen die magische Marke von einer Million US-Dollar (4).

Zusammenfassend kann man also ohne Übertreibung behaupten: Jedes Kind kennt den Hobbit und Herr der Ringe. Und damit auch jeder Jurist und jede Juristin. Umso erstaunlicher ist es deswegen, dass sich in Deutschland noch niemand mit dem Thema “Recht in Mittelerde” befasst hat.

„Recht und Literatur“ als Forschungsdisziplin

Und das, obwohl das Thema “Recht und Literatur” als Forschungsobjekt durchaus anerkannt ist. Im anglo-amerikanischen Raum ist diese Disziplin bereits seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts unter dem Namen „Law & Literature Movement“ bekannt. Es handelt sich dabei um einen sehr weitläufigen, interdisziplinaren Forschungsbereich, der zwischen Rechtswissenschaften und Literaturwissenschaften angesiedelt ist. Die Law and Literature Bewegung gründet auf der Annahme, dass durch die Beschäftigung mit Recht und Literatur neue – gewinnbringende – Blicke auf das Recht eröffnet werden. (5)

Ihre Ursprünge hat die Law and Literature Bewegung in den Arbeiten der beiden amerikanischen Juristen John Wigmore und Benjamin Cardozoin in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Einen Höhepunkt der Bewegung stellt die Veröffentlichung des Werkes „The Legal Imagination“ von James Boyd White im Jahr 1973 dar.(6)

Innerhalb der Disziplin wird zwischen den Bereichen „Recht in der Literatur“ und „Recht als Literatur“ unterschieden. Erstere Disziplin beschäftigt sich vornehmlich mit der Frage, wie das Recht in literarischen Schriften dargestellt wird. Im Gegensatz zur “Law in Literature” befasst sich die „Law as Literature“ Disziplin mit der Frage, inwiefern Techniken der Literaturwissenschaften auf Rechtstexte Anwendung finden.(7)

Inzwischen ist die Bewegung auch als eigene Forschungsdisziplin in Deutschland anerkannt. Das Thema Recht und Literatur wird hierzulande aber eher selten an Universitäten unterrichtet, sondern meistens von Einzelpersonen behandelt. Neben Klaus Lüderssen beschäftigen sich im deutschen Sprachraum namentlich unter anderem Heinz Müller-Dietz, Peter Häberle, Daniel Halft, Peter Schneider, Thomas Vormbaum, Bodo Pieroth und Anja Schiemann mit der Thematik.(8)

Die Kurzfassung des Meisterdieb-Vertrags

Im idyllischen Auenland im Westen des fiktiven Kontinents Mittelerde wohnt das menschenähnliche Volk der kleinen, gemütlichen, friedfertigen und sesshaften Hobbits. Eines Tages tauchen der Zauberer Gandalf und in seinem Gefolge 13 Zwerge in der Wohnhöhle des Hobbits Bilbo Beutlin auf, um bei ihm einzukehren. Bilbo soll den Zwergen dabei helfen, ihren vom Drachen Smaug gestohlenen Schatz wieder zurückzugewinnen. Nach anfänglichen Zweifeln bricht Bilbo mit den Zwergen zu einem großen Abenteuer auf. Doch bevor es losgeht, soll Bilbo einen Vertrag unterschreiben. In diesem sind die Eckpunkte des Abenteuers, das Ziel, die Mitstreiter und Bilbos Rolle als „Meisterdieb“ definiert. Und dieser Vertrag hat es juristisch in sich!

Zunächst ist festzuhalten, dass die Abmachung zwischen Bilbo Beutlin und den Zwergen im Buch nur stark gekürzt vorkommt. Dort heißt es in einem kurzen Schreiben, das der Anführer der Zwerge namens Thorin Eichenschild an Bilbo richtet:

“Thorin & Companie grüßen den Meisterdieb Bilbo! Für Eure Gastfreundschaft unseren aufrichtigen Dank, und für Euer Angebot beruflicher Hilfeleistung unsere freundliche Annahme. Bedingungen: Auszahlung bei Ablieferung. Der Betrag darf den 14. Teil des Gesamtgewinns, wenn es überhaupt welchen geben sollte, erreichen, darf ihn aber keinesfalls überschreiten, alle Reisekosten in jedem Falle garantiert; Begräbniskosten werden von uns oder unseren Vertretern getragen, falls sich die Notwendigkeit ergeben sollte und die Angelegenheit nicht auf andere Weise geregelt werden kann. Da wir es nicht für notwendig erachten, Eure hochgeschätzte Ruhe zu stören, sind wir vorausgegangen, um unsere Vorbereitungen zu treffen, und werden Eure geachtete Persönlichkeit beim Gasthaus, ‘Zum grünen Drachen’ zu Wassernach Punkt elf erwarten. Hoffend, daß Ihr pünktlich sein werdet, haben wir die Ehre zu verbleiben Eure sehr verbundene Thorin & Co. (9)

Angebot, Annahme und essentialia negotii

Bereits die ersten Zeilen sind überraschend. Der Text ist so formuliert als hätte Bilbo den Zwergen freiwillig ein Hilfsangebot gemacht, das diese in ihrem Brief annehmen. In Realität war es aber so, dass Bilbo von den Zwergen schlicht überrannt und mit den Plänen, auf ein Abenteuer zu gehen, völlig überrumpelt wurde. Zunächst will Bilbo mit der Sache deswegen auch nichts zu tun haben.

Jurist:innen wissen: Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot (§ 145 BGB) und Annahme. Das Angebot muss dabei inhaltlich so präzise sein, dass mittels eines bloßen „Jas“ der Vertrag zustande kommt. Die unerlässlichen Vertragsbestandteile nennen Jurist:innen auch „essentialia negotii“. Rein juristisch betrachtet handelt es sich damit bei dem Scheiben der Zwerge um keine Annahme, sondern um ein Angebot, das Bilbo später formal durch die Unterzeichnung des Vertragstextes annimmt. Die im Schreiben aufgezählten „Bedingungen“ stellen die sog. “essentialia negotii” und weitere wichtige Eckpunkte des Vertrages dar.

Zu diesem Schluss kommt auch der US-amerikanische Anwalt James Daily, der in Missouri praktiziert und an der Washington University lehrt. Er ist außerdem Co-Autor des Buches „The Law and Superheroes“:

„Even in the book’s version we see an issue: the dwarves accept Bilbo’s “offer” but then proceed to give terms. This is not actually an acceptance but rather a counter-offer, since they’re adding terms. In the end it doesn’t matter because Bilbo effectively accepts the counter-offer by showing up and rendering his services as a burglar. (10)

Im Ergebnis dürfte der “Meisterdieb-Vertrag” als Dienstvertrag iSd. § 611 ff. BGB zu klassifizieren sein. Abzugrenezn ist der Dienstvertrag von einem Werkvertrag iSd. § 631 ff. BGB, der voraussetzt, dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist. Hier ist Bilbo jedoch nach lebensnaher Auslegung nur verpflichtet, seine Dienste nach bestem Wissen und Gewissen anzubringen. Die Zwerge selbst gehen schließlich davon aus, dass ihr Abenteuer scheitern könnte.

Gewinnbeteiligung, Fälligkeit, Reisekosten und Beerdigung

Aber nun zum Inhalt: Die Zwerge machen mit ihrem Meisterdieb kurzen Prozess. Sie vereinbaren, dass Bilbo maximal den 14. Teil des Schatzes erhalten soll, wenn dieser gefunden wird. Damit regeln die Zwerge zwar die Obergrenze der Belohnung. Schlau wie sie sind, wird allerdings kein Mindestbetrag genannt. Bei einer derartigen Formulierung muss Bilbo aufpassen, am Ende nicht leer auszugehen.

Eine Auszahlung erfolgt außerdem erst bei der Ablieferung des Schatzes. Damit haben die Zwerge sogar an die Festlegung der sog. “Fälligkeit” iSd. § 271 BGB gedacht! Die Reisekosten werden in gesamter Höhe von den Zwergen getragen. Ebenso die Beerdigungskosten, falls Bilbo auf dem Abenteuer sterben sollte. Auch der Fall, dass alle Zwerge das Abenteuer nicht überleben, ist geregelt. In diesem Fall sollen ihre “Vertreter” (Erben?) den Vertrag mit Bilbo abwickeln. Damit erweisen sich die Zwerge als äußerst klug, die bezüglich der Abwicklung ihres Vertrages an alles gedacht haben. Sogar an den Tod! Die Art und Weise, wie sie Bilbo den Vertrag aber aufdrängen, ist mehr als dreist. Gut, dass die Geschichte – wie wir alle wissen – trotzdem ein Happy End hat!

War das schon alles? Nein, natürlich nicht! Der Volltext des Meisterdieb-Vertrags ist bekannt und umfasst insgesamt 27 (!) einzelne Klauseln. In den folgen Teilen dieser Artikelserie soll es darum gehen, welche weiteren verrückten Klauseln die Zwerge ihrem Meisterdieb Bilbo Beutlin außerdem noch zumuten. Hier kommt Ihr direkt zu Teil 2 unserer Hobbit-Serie!.

Darin begutachten wir Bilbos vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Zwergen, also insbesondere die Reise zum Einsamen Berg. Außerdem fragen wir umgekehrt natürlich auch nach den Verpflichtungen der Zwerge und gehen der wichtigsten Frage nach: Wer erhält eigentlich den Schatz?


Für echte Nerds: Fundstellen zum Weiterlesen

(1) https://www.derstandard.at/story/
(2)
https://www.klett-cotta.de/buecher/
(3) https://www.focus.de/kultur/
(4) https://www.moviepilot.de/news/
(5)
https://en.wikipedia.org/wiki/Law_and_literature
(6) Schramm, Edward, Law and Literature, in: JA, 2007, 581-585.
(7)
https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/
(8)
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_und_Literatur
(9) Tolkien, J.R.R., Der kleine Hobbit.
(10)
https://www.wired.com/2013/01/hobbit-contract-legal-analysis/

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