Kleinkind an Wurst erstickt – Hersteller verklagt

In diesem Fall geht es um die Wurst: Weil in Frankreich ein Zweijähriger an einem Stück Wurst erstickte, muss sich der deutsche Wurst-Hersteller jetzt vor Gericht verantworten.

Der kleine Lilian wurde nur zwei Jahre und elf Monate alt. Im Sommerurlaub mit seiner Familie erstickte er im August 2014 an einem Würstchen. Seine Mutter hatte für ihn und andere Kinder in Scheiben geschnittene Wurst und grüne Bohnen zubereitet. Weder den verzweifelten Eltern, noch einer befreundeten Krankenschwester sei es gelungen, das Wurststück wieder ins Freie zu befördern. Die alarmierten Sanitäter:innen konnten nur noch den Tod des Jungen durch Herzstillstand feststellen.

Nach dem tragischen Unglück brachte der Hersteller einen neuen Warnhinweis auf der Rückseite der französischen Verpackungen seiner Wurstware an. Dort heißt es: “Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden.” Doch das ist den Eltern von Lilian nicht genug. Sie fordern einen Warnhinweis auf der Vorderseite der Verpackung.

Durchmesser entspricht Speiseröhre eines Kindes

Der Wurst-Hersteller muss sich in Frankreich außerdem vor Gericht verantworten. Das Verfahren findet in der Stadt Dax im Süden Frankreichs statt. Die Anklage lautet: Fahrlässige Tötung. Der Anwalt der Familie argumentiert: “Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre eines Kindes.” Der Wurst-Hersteller verwies auf den inzwischen angebrachten Warnhinweis. Die Anwält:innen argumentierten außerdem, dass jedes Lebensmittel für Kleinkinder potentiell tödlich sein könne.

Der Ausgang des Prozesses ist noch völlig offen. Allerdings verletzte sich bereits 2012 ein dreijähriges Mädchen an einer Knacki-Wurst. Das Unternehmen wurde deswegen 2016 von einem französischen Gericht zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Das Urteil im vorliegenden Prozess wird am 08. Februar erwartet.

Kleine Essenstücke oder Spielzeugteile stellen für Kinder immer wieder eine Erstickungsgefahr dar. Expert:innen von der Kinderklinik der Ruhr-Universität Bochum schätzten 2016, dass jährlich eine zweistellige Zahl von Todesfällen in Deutschland darauf zurückzuführen sei. Bei Kindern und auch Erwachsenen kann im Notfall das sog. Heimlich-Manöver” (siehe Anleitung) Leben retten.


Fundstelle: https://www.connexionfrance.com/
Fundstelle: https://www.morgenpost.de/

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