Kampf der “Klemmbausteine”: Lego gegen “Held der Steine”

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Lego will, dass “Klemmbausteine” anderer Hersteller nicht “Legos” heißen dürfen und mahnt deswegen einen bekannten Youtuber ab. Doch der wehrt sich. Und das nicht zum ersten Mal.

Thomas Panke ist unter Lego-Fans und Youtuber:innen eine Koryphäe. Der 40-Jährige betreibt unter dem Namen “Held der Steine” einen Youtube-Account mit über 600.000 Abonennt:innen. In Videoclips stellt der junggebliebene Frankfurter Lego-Sets vor und plaudert über die Welt der sog. “Klemmbausteine”. In seinem Ladengeschäft in Sachsenhausen vertreibt er die bunten Bauklötze außerdem an drei Tagen in der Woche an Jung und Alt.

Videos innerhalb von 48 Stunden löschen!

Im Januar 2021 erhielt er eine Abmahnung der Frankfurter Anwaltskanzlei Hogan Lovells, welche die “Lego Juris A/S” vertritt. Lego fordert den Held der Steine darin auf, innerhalb von 48 Stunden insgesamt 13 seine Youtube-Videos zu löschen. Die Begründung: Panke hatte “Klemmbausteine” von anderen Herstellern als “Legos” bezeichnet. Die geschützte Wortmarke “Lego” sei kein Gattungsbegriff und dürfe deswegen nur für die Produkte des dänischen Herstellers genutzt werden, so die Anwält:innen.

Doch der Held der Steine lässt sich davon wenig beeindrucken und machte die Abmahnung öffentlich. In einem elfminütigen Video nimmt er zu dem Vorwurf Stellung. Und das sehr erfolgreich: Das Video wurde innerhalb von einer Woche über zwei Millionen mal abgerufen. Natürlich, so Panke, werde er die alten Videos löschen – und sie ohne die beanstandeten Äußerungen zum “L-Wort” für Konkurrenzprodukte gleich wieder neu aufnehmen. Die kurze Frist von zwei Tagen bezeichnet er mit einem Augenzwinkern als: “Sehr seriös. Da weiß ich, dass ich hier in guten Händen bin!”

Geschütze Wortmarke “Lego”?

Panke erklärt seinen Fans, dass er jederzeit “Hier, dieses schlechte Produkt ist von Lego” sagen darf. Es sei ihm aber rechtlich untersagt (gute wie schlechte) Produkte eines anderen Herstellers als “Lego” zu bezeichnen. Panke betont, dass seine Youtube-Videos im Jahr 2020 über 60 Millionene Aufrufe hatten. Er ist der Ansicht, dass er kostenlose Werbung für Lego betreibe – aber natürlich auch für die Produkte der Konkurrenz. Das Ergebnis: In einem der neu aufgenommenen Videos mit dem Titel “Der schlechteste Ferrari der Welt” kommt Lego jetzt deutlich schlechter weg als zuvor. Pech gehabt!

Lego musste in den letzten Jahren bereits mehrere herbe Niederlagen vor Gericht hinnehmen. Der Bundesgerichtshof stellte 2004 fest, dass der wettbewerbsrechtliche Investitionsschutz nach rund 50 Jahren ungehinderter Marktpräsenz nicht mehr gerechtfertigt sei (BGH, Urt. v. 02.12.2004, Az. I ZR 30/02). Das Bundespatentgericht verlangte etwas später die Löschung der 3D-Marke eines Legosteins, weil dessen Form rein technisch bedingt sei. Dem schloss sich der EuGH an (EuGH, Urt. v. 14.09. 2010, Az. C-48/09 P).

Nutzung zu rein beschreibenden Zwecken?

Markenrechtler:innen sehen den Streit indess nicht so eindeutig. Selbst wenn Lego kein sogenannter Gattungsbegriff ist – wie der Konzern behauptet – scheiden Ansprüche des Markeninhabers nach § 14 MarkenG dann aus, wenn die Benutzung zu rein “beschreibenden Zwecken” erfolgt. Es ist eher zweifelhaft, ob das Youtube-Publikum tatsächlich auf eine Herkunft aus dem Hause Lego schließt, wenn Panke ein Konkurrenzprodukt in die Kamera hält und dabei etwa “Legotechnik von Cada” sagt.

Und was sagt Lego zu den Vorwürfen? „Wir ergreifen immer nur dann rechtliche Schritte, wenn es notwendig ist“, schreibt der Klemmbaustein-Monopolist in einer Pressemitteilung. Bei einer derartigen Reichweite, wie sie der Held der Steine aus Frankfurt a.M. über Youtube erreicht, scheint für Lego der Spaß also ein Ende zu haben. Dass sich der Konzern damit selbst ins Bein schießt, scheint ihm aber noch nicht aufgefallen zu sein.

Im Ergebnis dürfte der Vorfall dem Unternehmen Lego eher durch schlechte Publicity geschadet haben. Das Video vom Held der Steine zur Abmahnung gibt es hier:


Fundstelle: https://www.lto.de/
Fundstelle. https://www.held-der-steine.de/

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