Kakteen in Nylonstrümpfen auf der Männertoilette: Bewährung!

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Das Landgericht in Manukau (Auckland) verurteilte eine Frau zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe sowie zur Erbringung von 100 Sozialstunden. Sie hatte versucht, über 1.000 Kakteen in Nylonstrümpfen ins Land zu schmuggeln.

Die 38-Jährige wurde innerhalb weniger Monate zweimal dabei erwischt, wie sie gegen die neuseeländischen Einfuhrbestimmungen für Pflanzen(produkte) verstieß und sich somit strafbar machte.

Kakteen-Schmuggel am Flughafen

Zum ersten Mal wurde die Frau im März 2019 beim Schmuggeln von 947 Kakteen und Sukkulenten erwischt. Sie kehrte gerade aus China nach Neuseeland zurück. Als ein Spürhund auf sie aufmerksam wurde, flüchtete sie zu den Flughafentoiletten. Dort versuchte sie, ihre bislang am Körper angebrachte Schmuggelware los zu werden. Die zuständigen Beamt:innen fanden sie trotzdem. Die mit Kakteen und Sukkulenten befüllten Nylonstrümpfe hatte die Frau in den Mülleimern einer Männertoilette entsorgt.

Nur vier Monate später, im Juli 2019, versuchte sie abermals Pflanzenprodukte von China nach Neuseeland zu schmuggeln. Obwohl sie hierbei nicht mehr vollen Körpereinsatz zeigte und die nunmehr 142 Pflanzensamen in iPad-Hüllen ins Land bringen wollte, entdeckte wieder ein Spürhund den illegalen Schmuggel. Außerdem wurden in ihrem Gepäck über 200 Blumentöpfe, eingewickelt in schimmeligem Papier, gefunden. In den Blumentöpfen befand sich zudem eine Schnecke sowie Teile von Baumfarn. Die teilweise bedrohten Pflanzensamen sowie der Rest mussten genau wie im ersten Fall vernichtet werden. Denn es besteht die Gefahr, dass die Pflanzenprodukte gefährliche Krankheiten und Schädlinge einschleppen und erhebliche Schäden an den in Neuseeland beheimateten, nationalen Pflanzenarten verursachen. Beide Male blieb der Schmuggel beim Abflug in China unbemerkt.

Kleines Vermögen über ebay Kleinanzeigen

Ursprünglich hatte die Frau vor, ihre Schmuggelware im Wert von insgesamt über 8.300 € auf Trade Me, der neuseeländischen Variante von ebay Kleinanzeigen, zu verkaufen.

Orr, der leitende Ermittler des zuständigen Ministeriums bedauert die Vorfälle: „ [Das Vernichten der Pflanzen] ist beschämend, insbesondere wenn es hier um gefährdete Pflanzenarten geht. Die Möglichkeit des Aussterbens möchte niemand verschärfen. Dennoch ist die Vernichtung der Pflanzen für den Schutz Neuseelands unumgänglich.” Hinsichtlich der gerichtlichen Entscheidung zeigt er sich zufrieden. „Dieses Urteil ist eine Mahnung an alle, die bedrohte Pflanzen oder andere gefährdete Arten nach Neuseeland schmuggeln wollen.“

Wer sich nun fragt, woraus sich die mögliche Strafbarkeit einer Pflanzeneinfuhr aus Drittländern nach Deutschland ergibt, kann bei Interesse hier nachschauen: § 15 Pflanzenbeschauverordnung


Fundstelle: https://www.nytimes.com/

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