AG Frankfurt a. M. – “Love Scamming” Prozess mit Unterhaltungswert

Heutzutage geht Sich-Verlieben ganz einfach. Dafür muss man theoretisch nicht einmal einen Fuß vor die Tür setzen. Eine funktionierende Internetverbindung reicht bereits vollkommen aus. Ab ins Netz, eine ansprechende Person anschreiben, sich austauschen und verlieben. Fertig. Klingt zu simpel? Ist es auch. Mal abgesehen davon, dass es dauern kann, bis die „Chemie stimmt“, lauert eine nicht ganz zu unterschätzende Gefahr beim Online-Dating: „Love Scamming“.

Hand aufs Herz: Sehnen wir uns nicht alle nach Liebe?

Diese Frage stellen sich vermutlich auch die sogenannten (hauptsächlich männlichen) „Love Scammer“ und nutzen die Tatsache zu ihren Gunsten aus.

„Love Scammer“ sind Betrüger, die im Netz nach einsamen Frauen fischen. Nachdem sie ihnen ewige Liebe schwören, erkranken sie oder nahe Angehörige meistens angeblich plötzlich schwer und bitten um einen nicht unerheblichen Vorschuss für die medizinische Behandlung. Nicht nur, dass am anderen Ende der Internetverbindung keine medizinische Behandlung benötigt wird, die wahre Liebe hat sich spätestens mit Zahlung des geforderten Betrags auch erledigt. Heiratsschwindler 2.0!

Zugegeben: Neu ist diese Masche nicht. Dafür aber, dass sich die Opfer wehren. Und zwar organisiert! So auch vor dem Amtsgericht Frankfurt a. M.

“Jolly Matt” schreibt Evita G. an

Die 62-Jährige Evita G. wurde auf Facebook von einem gewissen „Jolly Matt“ angeschrieben. Von Anfang an war ihr klar, dass es sich nicht um ihren Traummann, sondern um einen Heiratsschwindler der modernen Art handelte. Denn bereits zwei Jahre zuvor wurde Evita G. Opfer von „Love Scamming“ – ein zweites Mal würde sie nicht darauf hineinfallen. Damals verlor sie viel Geld und kassierte eine Anzeige wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Neben ihr teilen dieses Schicksal viele weitere Betrugsopfer, die auf „Love Scammer“ hereinfallen.

Als „Jolly Matt“ plötzlich 4.700 Euro für Arzneimittel forderte, weil er schwer erkrankt sei, war Evita G. klar: Hinter „Jolly Matt“ steckt ein Betrüger. Sie lies sich auf das Spiel ein und gab vor, helfen zu wollen. Sie vereinbarte die Geldübergabe in einer Bäckerei am Hauptbahnhof in Frankfurt a. M. Laut Aussage von „Jolly Matt“ befand sich dieser in Malaysia, wo er mit dem Leben kämpfte. Aus diesem Grund schicke er einen guten Freund, Forson A., vorbei. Evita G. hingegen – die aus Baden-Baden kam – schickte Dorothea Lange. Bei dem vereinbarten Treffen gab es dann zwar kein Geld, dafür aber ein neues, kleines Zimmer für Forson A. in U-Haft. Dorothea Lange hatte die Bundespolizei zum vereinbarten Treffen mitgebracht.

Opfer wehren sich organisiert!

Dorothea Lange kämpft schon länger gegen „Love Scammer“. Und das, obwohl sie selbst nie Opfer war. Sie initiierte das Forum www.romancescambaiter.de, in dem sich Opfer über ihre Erfahrungen austauschen, Tipps geben und gemeinsam auf „Love Scammer“-Jagd gehen. In den letzten zwei Jahren konnten so 34 solcher Betrüger in die Falle gelockt werden.

Zurück zu unserem Fall: Forson A., 27 Jahre alt, landete vor dem Amtsgericht Frankfurt a. M. auf der Anklagebank. Zu seinem Prozess trägt er eine grotesk große Augenklappe und ist damit jedenfalls nicht zu übersehen. Forson A. wirkt tatsächlich ein wenig, wie ein Angler auf hoher See – stets auf der Suche nach seinem nächsten Opfer. Doch so ganz will er sich nicht als Täter sehen. Seiner Ansicht nach ist er unschuldig, die Frauen dumm und zu allem Übel habe ihn die Polizei geschlagen – daher auch die Augenklappe.

Love Scamming als versuchter Betrug

Der Staatsanwalt plädiert am Ende nicht auf die angeklagte Banden- und Gewerbsmäßigkeit, sondern auf schlichten versuchten Betrug nach § 263 I StGB. Am Ende wird Forson A. zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der Haftbefehl wird aufgehoben, auf Rechtsmittel beiderseits verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Doch ein mildes „happy end“ bleibt für Forson A. weiterhin aus – als er das Gericht verlassen will, klicken erneut die Handschellen. Er wird in Abschiebehaft verlegt. Eine Abschiebung in sein Heimatland Ghana wäre im Falle einer Revision erst nach Jahren möglich gewesen. Wir lernen: Hochmut kommt vor dem Fall und auf Rechtsmittel verzichtet man nicht leichtsinnig!

Für alle Singles gilt: Vorsicht im Internet. Nicht alles was glänzt, ist Gold.


Fundstelle: https://www.fr.de/frankfurt/

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Sandra Kralj
Sandra Kraljhttps://sandrakralj.de/
Sandra Kralj ist Referendarin in Stuttgart, Autorin und bloggt auf www.sandrakralj.de.

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