Zuckerfreie Ritter Sport Schokolade darf nicht “Schokolade” heißen?

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Der Schokoladenhersteller Ritter Sport darf seine neueste süße Kreation eventuell nicht unter der Bezeichnung “Schokolade” auf den Markt bringen. Die quadratische Tafel könnte dafür zu wenig Zucker enthalten. Das behauptet zumindest Ritter Sport. Kritiker:innen sehen darin einen geschickt plazierten PR-Gag. Klingt verrückt? Ist es auch!

Laut der deutschen “Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse” aus dem Jahr 2003 besteht eine Schokolade nicht nur aus Zutaten wie Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter, sondern zwingend auch aus Zucker. Mit der KakaoV wird die Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung in deutsches Recht umgesetzt.

Das stellt für Ritter Sport laut eigener Angaben ein Problem dar. Die neueste Ritter-Sport-Tafel mit dem exotischen Namen “Cacao y Nada” enthält nämlich keinen klassischen Zucker. Zum Süßen verwendet das Unternehmen aus Waldenbuch bei Stuttgart stattdessen natürlichen Kakaosaft. Gewonnen wird dieser auf einer Plantage des Familienunternehmens in Nicaragua.

Limitierte Auflage zu knackigem Preis!

Produziert ist bislang nur eine kleine Stückzahl von 2300 Tafeln, die online und zum stolzen Preis von 4,99 Euro vertrieben werden. Ritter Sport beklagte medienwirksam, das deutsche Lebensmittelrecht sei nicht mehr zeitgemäß. „Das ist absurd“, sagt der Geschäftsführer des schwäbischen Schokoladen-Herstellers gegenüber der FAZ. „Wenn Wurst aus Erbsen sein darf, braucht Schokolade auch keinen Zucker. Aufwachen! Das ist die neue Realität.“

Den Angaben des Unternehmens widerspricht jetzt aber die zuständige Behörde. Das in Baden-Württemberg für die Lebensmittelüberwachung zuständige Landesverbraucherschutzministerium meint, dass es in der Verordnung gerade keine klare Definition für den Begriff “Zuckerarten” gebe. “Zuckerarten im Sinne dieser Verordnung sind auch andere als die in der Zuckerartenverordnung aufgeführten Erzeugnisse”. Da das Produkt natürlichen Kakaosaft als süßende Komponente enthalte, könne es “nach unserer Einschätzung und der unserer Sachverständigen und auf Basis der uns bekannten Informationen zu den Zutaten auch unter der Bezeichnung Schokolade verkauft werden”. Ähnlich hatte sich zuvor bereits das Bundesernährungsministerium geäußert.

Auch andere Unternehmen betroffen

Ritter Sport selbst blieb auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei seiner Rechtsauslegung. Den Vorwurf, sich einen PR-Gag geleistet zu haben, wies eine Sprecherin zurück. Doch ein bitterer Nachgeschmack bleibt.

Auch andere Unternehmen aus der Lebensmittelbranche kämpften bereits mit einem „zu geringen“ Zuckeranteil. Etwa der Getränkehersteller Lemonaid, der seine Fruchtdrinks nicht “Limonade” nennen darf. Weil sie zu wenig Zucker enthalten. Ähnlich Skurriles erlebte The Nu Company. Ihr veganer Schokoladen-Riegel darf sich nicht “Schokolade” nennen, weil kein Milchpulver darin enthalten ist.


Fundstelle: https://www.swr.de/
Fundstelle: https://www.zeit.de/

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