Der kleine Hobbit: Verpflegung, Geheimhaltung, Gerichtszuständigkeit und Co. (Teil 3)

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Die „Recht und Literatur“ Bewegung beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaften und literarischen Texten. In dieser Artikelserie soll es um den Meisterdieb-Vertrag aus dem Buch „Der kleine Hobbit“ von J.R.R. Tolkien gehen.

Im ersten Teil unserer Hobbit-Serie wurde bereits dargelegt, wieso die Beschäftigung mit Recht und Literatur eine ernstzunehmende Forschungsdisziplin darstellt. Außerdem haben wir die Kern-Essenz des Meisterdieb-Vertrags herausgearbeitet – so wie er in Kurzfassung im Buch „Der kleine Hobbit“ abgedruckt ist und auch im ersten Teil der Filmtrilogie verlesen wird.

Teil zwei unserer Hobbit-Serie beschäftigt sich mit den vertraglichen Verpflichtungen, die Bilbo gegenüber den Zwergen einnimmt und welche Gegenleistungen er dafür bekommt. Außerdem wurden die zahlreichen Haftungsausschlüsse im Meisterdieb-Vertrag angesprochen.

Das Wichtigste: Der Anspruch auf ein zweites Frühstück?

Kommen wir nun zum wichtisten Teil des Meisterdieb-Vertrags: Den Klauseln zur Verpflegung der Vertragsparteien. Nicht nur Herr der Ringe Fans werden sich an die legendäre Unterhaltung zwischen Frodo, seinen Weggefährten und Aragorn erinnern, in der es um die Essgewohnheiten der Hobbits geht:

Aragorn: Meine Herren, wir machen erst Halt, wenn die Nacht hereinbricht.
Pippin: Und was ist mit Frühstück?
Aragorn: Das hattet ihr.
Pippin: Wir hatten das Erste, ja, aber was ist mit dem zweiten Frühstück?
Merry: Ich glaub nicht, dass er weiß, dass es sowas gibt.
Pippin: Und der Elf Uhr Imbiss? Mittagessen, Vier Uhr Tee, Abendessen, Nachtmahl! Das kennt er doch wohl, oder?!
Merry: Ich würde mich nicht drauf verlassen.(1)

Zumindest die Zwerge wissen über die kulinarischen Gewohnheiten der Hobbits aber sehr wohl Bescheid. Und so ist es wenig verwunderlich, dass sich auch im Meisterdieb-Vertrag eine Klausel darüber finden lässt:

„Mahlzeiten werden bereitgestellt [oder nicht] und liegen im alleinigen Ermessen des Leiters, unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit, Saison oder speziellen Ernährungsanforderungen und sind nicht von vornherein bekannt. Die „Mahlzeiten“ werden eingeschränkt auf Frühstück, Mittag und Abendessen. Das sogenannte zweite Frühstück oder Nachmittagstee oder spätes Abendessen sind nicht eingeschlossen.(2)

Demnach hat Bilbo nicht nur keinen Anspruch auf ein zweites Frühstück. Die Bereitstellung von Mahlzeiten liegt vielmehr komplett im Ermessen von Thorin Eichenschild und es kann sogar dazu kommen, dass eine Mahlzeit ausfällt. Ganz schön knausrig! Allerdings geben wir zu, dass eine qualitativ hochwertige und regelmäßige Reiseverpflegung unter den gegebenen Umständen eher schwierig zu bewerkstelligen wäre.

Kleidungsstücke, Ponys und “spezielle Ausrüstung”

Echte Herr der Ringe Fans wissen auch: Hobbits haben verdammt große Füße und tragen keine Schuhe. Was folgende Klausel im Meisterdieb-Vertrag von Bilbo Beutlin zu suchen hat, verstehen wir deswegen nicht:

Der Meisterdieb akzeptiert, die Garantie und Verantwortung für seine eigenen Schuhe [wenn er solche trägt] , seine Kleidung und seine persönlichen Gegenstände für die Dauer des Abenteuers zu übernehmen.(3)

An dieser Stelle sind die Zwerge wohl erneut etwas über das Ziel herausgeschossen. Dass der Meisterdieb für Gegenstände, die er am Leib trägt, aber ansonsten die Verantwortung (Haftungsausschluss für die Zwerge) übernimmt, ist irgendwie logisch. Die folgende Klausel bzgl. der Ponys ist aber storyrelevant:

Wird für den Transport ein [1] Pony bereitgestellt, so ist dieses nach Abschluss des Abenteuers in gutem Zustand zurückzugeben.(4)

Zu Beginn der Reise wird Bilbo Beutlin tatsächlich ein Pony gestellt, auf dem er reiten darf. Allerdings überleben nicht alle Ponys das Abenteuer. Inwiefern Bilbo hierfür Schadensersatz leisten muss, ist im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt. Nach deutschem Recht wäre er den Zwergen zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe des Wertes des (unbeschädigten, lebenden) Ponys verpflichtet, § 280, § 249 ff BGB.

Schließlich enthält der Vertrag auch noch eine Klausel, die vorsieht, dass der Meisterdieb Spezialausrüstung, die er für seinen Job braucht, selbst erwerben und mitbringen muss:

“Spezialausrüstung, die für die Ausführung der Rolle als Meisterdieb erforderlich ist, wird vom Meisterdieb selbst erworben, beschafft, gereinigt [sic] oder erlangt, und zwar auf jede Art und Weise, die er für angemessen hält. (5)

Als gewiefter Fan fragen wir uns natürlich sofort: Handelt es sich bei DEM Ring, um eine Spezialausrüstung? Wenn ja, hätten die Zwerge keinerlei anspruch auf den Ring, weil er von Bilbo erlangt wurde und damit ihm zuzordnen ist! Wir haben uns für euch deswegen in einem Spezial den Eigentumsverhältnissen am Ring gewidmet!

Pssst, die geheime Geheimhaltungsklausel!

Gewitzt wie sie sind, versehen die Zwerge den Meisterdieb-Vertrag natürlich auch noch mit einer Geheimhaltungsklausel. Voraussetzung für die Gültigkeit einer solchen Klausel ist, dass sie transparent und verständlich formuliert wird. Die Vertragspartei muss wissen, bezüglich welcher Fakten sie überhaupt zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Geheimhaltungsklausel der Zwerge ist extrem umfassend und allgemein gehalten, weswegen sie nach deutschem Recht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam wäre:

“Vertraulichkeit ist von größter Wichtigkeit und muss jederzeit strikt eingehalten werden. Im Laufe seiner Beschäftigung bei der Gesellschaft wird der Meisterdieb hören, sehen, begreifen, und verstehen lernen. Kurz gesagt: Wissen über bestimmte Fakten, Ideen, Pläne, Strategien, Theorien, Geografie, Kartografie, Ikonografie, Mittel, Taktiken und/oder Richtlinien erlangen, unabhängig davon, ob es sich um tatsächliche, greifbare, konzeptionelle, historische oder fiktive handelt.(6)

Auch James Daily sieht in der Geheimhaltungsklausel einen „overkill“ von Seiten der Zwerge:

“This confidentiality agreement is a little overbroad, since by its strict terms it requires Bilbo to keep confident anything he learns on the journey, not just things he learns in confidence. The fact that information is already publicly known is usually a defense to a breach of confidentiality, since the information wasn’t actually secret. Overbreadth probably isn’t fatal to the clause, however.(7)

Dafür zeigen die Zwerge, was zukünftige technologische Fortschritte betrifft, ein hervorragendes Fingerspitzengefühl. Denn Bilbo ist es nicht nur verboten, das erlangte Wissen verbal oder schriftlich weiterzugeben. Nein! Auch bisher noch nicht erfundenen Technologien darf er sich dazu nicht bedienen:

Der Meisterdieb verpflichtet sich und stimmt zu, dieses Wissen in äußerster Geheimhaltung und Vertraulichkeit zu halten und dieses Wissen weder zu verbreiten noch bekannt zu machen, und zwar auf keine Weise. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sprache, Schrift, Demonstration, Nachstellung, Pantomime oder Speicherung und Abruf in oder mit derzeit bekannten oder unbekannten oder noch nicht erdachten Mitteln oder Geräten.(8)

Solche Formulierungen finden sich im deutschen Recht häufig in Verträgen zur Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten, beispielsweise an Musik oder Filmen. Was früher auf Schallplatte und Kassette übertragen und verkauft werden konnte, landet heute höchstens noch auf einem USB-Stick oder wird gestreamt.

Schiedsvereinbarung und Gerichtssprache

Jeder Jurist kennt § 184 I GVG, in dem geregelt ist: „Die Gerichtssprache ist Deutsch“. Aber gilt das auch für die Vertragssprache? Nein! Grundsätzlich können Verträge auch in anderen Sprachen abgeschlossen werden und entfalten trotzdem auch in Deutschland ihre Wirkung. Die Zwerge haben im Meisterdieb-Vertrag die für sie günstigste Variante gewählt, denn darin heißt es:

„Streitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien entstehen, sollen von einem Vermittler angehört und beurteilt werden, der von der Gesellschaft ausgewählt wird und alle Einsprüche sollen in der Zwergensprache plädiert, verteidigt, beantwortet, diskutiert und beurteilt werden. (9)

Nicht nur darf Thorin Eichenschild den Schlichter auswählen, der im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien vermittelt. Ein Einspruch (Klage?) gegen den Vertrag wird außerdem in der Zwergen-Sprache verhandelt. Das bringt Bilbo, der kein Wort zwergisch spricht, natürlich automatisch in eine unterlegene Position. So auch James Daily:

„Obviously this is a significant disadvantage for Bilbo, as he evidently cannot read (and presumably cannot speak) Dwarvish.(10)

Auch das deutsche Recht kennt den Einigungsversuch durch Mediation bzw. Schlichtung. Bevor ein Zivilgericht in die mündliche Verhandlung eintritt, muss außerdem eine sog. “Gütliche Streitbeilegung” stattfinden (§ 278 II ZPO). Ergebnis dieser kann beispielsweise ein gerichtlicher Vergleich (§ 779 BGB) sein, in dem sich die Parteien über den Ausgang des Verfahrens verbindlich einigen.

Die Parteien können aber auch schon vorab eine vertragliche Schiedsvereinbarung schließen. Dies hat zur Folge, dass eine Streitigkeit nicht vor einem staatlichen Zivilgericht landet, sondern vor einem Schiedsgericht. Der im Schiedsverfahren gefällte Schiedsspruch ersetzt dann ein Urteil. James Daily hält die Schiedsvereinbarung der Zwerge für unwirksam, weil darin kein unparteiischer Schiedsrichter bestimmt wird:

„This is highly unusual and may actually invalidate the arbitration clause. In order to comport with due process, a mandatory arbitration agreement must, among other things, provide a neutral, impartial decision maker.(11)

Gerichtsstand: Im Auenland, den blauen Berge oder im Erebor?

Das einzige, was die Zwerge vergessen haben: Einen Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus dem Meisterdieb-Vertrag zu vereinbaren. Der Vertrag wird in Bilbos Heimatdorf im Auenland geschlossen. Doch seine Vertragspartner, die Zwerge, stammen aus den blauen Bergen. Und damit noch nicht genug: Die im Vertrag vereinbarten Dienste müssen im und um den Einsamen Berg ausgeführt werden. Welches Gericht ist für die Streitigkeit dann eigentlich zuständig?

Grundsätzlich ist es möglich, eine sog. Gerichtsstandsvereinbarung (§ 38 ZPO) zu treffen. Dies ist im deutschen Recht allerdings bei Verträgen, bei denen auf einer Seite eine Privatperson (wie Bilbo) steht, nur ausnahmsweise zulässig. Zudem haben die Zwerge im Meisterdieb-Vertrag eine solche Vereinbarung gerade nicht geschlossen. James Daily kommt zu dem Schluss, dass man mit den oben genannten Argumenten, sowohl einen Gerichtsstand im Auenland als auch einen Gerichtsstand im Land der Zwerge begründen könnte:

„[…] but suffice to say that arguably both the law of the Shire and the law of the Dwarven Kingdom could conceivably apply to this contract.(12)

Im Ergebnis sind wir begeistert davon, wieviel Mühe man sich bei der Formulierung des Vertragstextes gegeben hat. Auch wenn einige Klauseln nach deutschem Recht wohl unwirksam wären, haben die Zwerge (und die Verfasser der Vertrags-Replik) im Ergebnis an fast alles gedacht. Und einige der Formulierungen (zweites Frühstück!!!) sind schlicht herrlich kurios. Chapeau!


(1) http://www.kluever-augsburg.de/maria/hdr/drehbuch/streicher.html
(2) – (6) https://www.herr-der-ringe-film.de/v3/de/news/tolkienfilme
(7) https://www.wired.com/2013/01/hobbit-contract-legal-analysis/
(8) – (9) https://www.herr-der-ringe-film.de/v3/de/news/tolkienfilme
(10) – (12) https://www.wired.com/2013/01/hobbit-contract-legal-analysis/

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