Mit dem Angeklagten gepumpt – Befangenheit eines Schöffen wegen Tätigkeit in Fitnessstudio?

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Weil ein Schöffe die angeklagten mutmaßlichen Drogendealer in einem Bremer Prozess aus dem Fitnessstudio kannte, wurde er wegen Befangenheit abgelehnt.

Vor dem Landgericht Bremen findet momentan ein Prozess gegen fünf mutmaßliche Drogendealer statt. Es geht um mehrere Hundert Kilo Marihuana und Kokain. Die Angeklagten im Alter von 28 bis 42 Jahren sollen Umsätze von bis zu 6,5 Millionen Euro gemacht haben. Doch der Prozess musste direkt nach seinem Auftakt komplett von vorne beginnen.

Einer der Schöffen hatte die Kammer am ersten Prozesstag kurz nach Betreten des Gerichtssaals informiert, dass er vier der fünf Angeklagten aus seiner Tätigkeit in einem Fitnessstudio und von Kampfsportveranstaltungen kenne. Man habe gelegentlich miteinander gesprochen. Aber nichts Tiefgründiges. Privat habe man sich nie getroffen. Gleichwohl fühle er sich den Angeklagten verbunden, weil diese ihm in der Vergangenheit mehrfach neue Kunden gebracht hätten.

Dankbarkeits-Verhältnis durch geschäftliche Verbindung?

Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag. Es bestünde Misstrauen gegen dessen Unparteilichkeit. „Geschäftliche und persönliche Verbindungen stellen fast ein Dankbarkeits-Verhältnis dar. Es besteht Misstrauen in seine Unparteilichkeit“, zitiert die BILD. Nach §§ 31, 24 II StPO kann ein Schöffe, ebenso wie ein Richter, wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein (objektiver) Grund bzw. Umstand vorliegt, der bei vernünftiger Betrachtung und Erwägung, geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

Anders sahen das die Anwält:innen der Angeklagten: Allein die Tatsache, dass man sich kenne, begründe keine Befangenheit. Es habe ausdrücklich keine privaten Kontakte gegeben. Außerdem habe der Schöffe das Thema selbst offen und klar angesprochen.

Das kuriose: Auch schon der Ermittlungsrichter, der die Haftentscheidung bei drei der Angeklagten getroffen hatte, soll zumindest einen von ihnen aus besagtem Fitnessstudio gekannt habe. Es scheint fast so, als gäbe es in Bremen nur ein einziges Fitnessstudio. Die Richter:innen schlossen sich jedoch der Ansicht der Staatsanwaltschaft an und setzte die Hauptverhandlung aus. Das Verfahren werde am 16. März neu eröffnet, teilten die Richter:innen mit.

Wir merken uns also: Selbst weniger tiefgründige Gespräche im Fitnessstudio zwischen Pump-Kumpanen können eine Befangenheit begründen, wenn eine gewisse Verbundenheit besteht.


Fundstelle: https://www.sueddeutsche.de/
Fundstelle: https://www.lto.de/

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