Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Staatsanwaltschaft

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Um Straftäter besser verstehen zu können, reicht es manchmal nicht, zu denken wie ein Täter. Nein, man muss auch handeln wie ein Täter. Das dachte sich wohl auch ein Staatsanwalt aus Berlin und wollte vermutlich hautnah Praxiserfahrung sammeln. Privat. Auf eigene Faust.

Beamt:innen des Landeskriminalamtes gehen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen Kollegen aus ihren eigenen Reihen vor. Neben Kontakten ins Rotlichtmilieu, Weitergabe von Informationen aus dem staatsanwaltlichen Informationssystem und Geldwäsche, steht auch der Vorwurf von Steuerstraftaten im Raum. Letztere eine ungern gesehene Straftat in Deutschland. So beschäftigt der Fall inzwischen auch die Berliner Oberstaatsanwaltschaft. Die alteingesessenen Kolleg:innen des Beschuldigten setzen hierbei weniger auf private Erfahrung, sondern vielmehr auf die traditionelle Strafverfolgung. Beamt:innen des Landeskriminalamtes vollstreckten am Mittwoch, den 24. Februar 2021, Durchsuchungsbeschlüsse für das Dienstzimmer und die Wohnung des betroffenen Staatsanwalts.

Protest gegen zu geringe Besoldung der Justiz?

Dabei galt es auch, dem Beweggrund nachzugehen. Für die Steuerstraftaten des Beamten kommt neben der persönlicher Bereicherung auch das Setzen eines Zeichens gegen die zu geringe Besoldung der Justiz in Betracht.

Die Weitergabe der staatsanwaltschaftlichen Informationen könnte indes als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Kolleg:innen des Staatsanwaltes gewertet werden. Zu klären gilt, für welche Kolleg:innen. Denn Mehrarbeit für die Berliner Justiz, welche mit 513.000 Straffällen pro Jahr bereits überlastet ist, erscheint nicht plausibel. Übrig blieben wohl die Kontakte ins Rotlichtmilieu, die durch die internen Informationen der Ermittlungsbehörden neue Ansätze für ihre Tätigkeiten bekämen.

Auf die Fragen wird wohl letztendlich nur ein Gericht Antworten erhalten. Ob sich der Staatsanwalt selbst vor diesem verteidigen wird, bleibt jedoch wie so vieles in dem Fall fraglich. Zwar könnte er dadurch wertvolle Erfahrungen von der „Gegenseite“ sammeln, aber ob ihm diese auch wirklich helfen? Die Dienstgeschäfte wurden ihm nämlich bis auf Weiteres untersagt.

An dieser Stelle auch interessant: In Zivilsachen können sich Anwälte selbst vertreten und dafür von der Gegenseite die Gebühren kassieren. Verteidigt sich ein Jurist dagegen in einem Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich selbst, hat er keine entsprechenden Gebührenansprüche gegen den Staat (LG Potsdam, Beschl. v. 09.01.2014, Az. 24 Qs 151/13).


Fundstelle: https://www.zeit.de/

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