Deutscher darf wegen “Upskirting” 10 Jahre nicht nach Spanien einreisen

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Was man Spaniern und Spanierinnen nicht vorwerfen kann? Mangelnde Konsequenz! Weil ein Deutscher einem Mädchen unter den Rock fotografiert hat, darf er bis 2031 nicht mehr nach Spanien einreisen. Endlich eine Strafe, die Spanienurlauber:innen wirklich weh tut!

Unter “Upskirting” versteht man das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock. Eine Handlung, die trotz ihres hohen Eingriffs in die persönliche Privatsphäre der betroffenen Person bis vor kurzem in Deutschland nicht unter Strafe stand. Wie wir bereits Anfang des Jahres berichteten wurde das “Upskirting” jetzt aber endlich als neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen und ist seit dem 1. Januar 2021 auch bei uns strafbar. Aber was war in Spanien geschehen?

Haftstrafe wird in Einreiseverbot umgewandelt

Ein 52-Jähriger Deutscher reiste im September 2019 nach Spanien in den Urlaub. Genauer gesagt nach Mallorca, der beliebtesten Urlaubsdestination deutscher Tourist:innen. Mit einer technischen Spezialausrüstung machte der Mann auf der Urlaubsinsel verdeckt intime Aufnahmen fremder Frauen. Doch in einem Einkaufszentrum der Hauptstadt Palma wurde er von Sicherheitspersonal erwischt. Er hatte dort einer 14-Jährigen unter den Rock gefilmt. Bei seiner Festnahme gab der Mann gegenüber den Beamt:innen an, dass er YouTuber sei und die Aufnahmen im Netz veröffentliche. Daraufhin kam er zwei Tage in Polizeigewahrsam, durfte aber noch vor Beginn seines Prozesses in die Heimat zurückfliegen.

Opfer bekommt 1.000€ Schmerzensgeld!

In der Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft zunächst vier Jahre Haft gefordert, berichtete unter anderem die Regionalzeitung Diario de Mallorca. Der obzöne Tourist wurde laut deutschen Medien dann jedoch zunächst nur zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht in Palma wandelte die Freiheitsstrafe außerdem in ein zehnjähriges Einreiseverbot um. Der Deutsche hatte per Videokonferenz aus am Verfahren teilgenommen, die Tat gestanden und das Urteil akzeptiert. Eine glimpfliche Strafe, wenn man bedenkt, dass die Staatsanwaltschaft zunächst vier Jahre Haft gefordert hatte.

Zusätzlich wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.860€ verurteilt und er muss dem geschädigten Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000€ bezahlen. Andere Opfer des Mannes konnten auf Grund der gemachten Aufnahmen nicht identifiziert werden.

Der Vorfall wirft erneut ein trauriges Licht auf deutsche Urlauber:innen, die in Mallorca besonders für Ihre exzessiven Saufpartys bekannt sind.


Fundstelle: https://www.stern.de/

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