Gesammelte Statements zur Examens-Panne in Baden-Württemberg

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Wegen einer Prüfungspanne während des Ersten Examens in Konstanz müssen 871 Jurastudent:innen in ganz Baden-Württemberg die Strafrechtsklausur nachholen. Dagegen wehren sich die Studierenden jetzt mit einer Petition. Neben der Landesfachschaft Baden-Württemberg haben sich auch viele Betroffene bei JURios gemeldet, um ihre Sicht der Dinge zu schildern.

Die hier gesammelten Statements stammen von direkt betroffenen Student:innen und spiegeln deren persönliche Meinung wieder. Die Klarnamen liegen der Redaktion vor.

Ein betroffener Student aus Freiburg schreibt uns:

“Die Chancengleichheit der Examenskandidaten mag durchaus ohne eine Nachholklausur tangiert sein.

Es ist jedoch auch die Chancengleichheit in Rechnung zu stellen, die durch das Einführen einer Nachklausur verletzt wird: Einige Studierende haben ihren Lernplan danach ausgerichtet, in Strafrecht überdurchschnittlich viel zu lernen. Sie haben die ganze Examensvorbereitung über erhebliche Zeit in dieses Fach investiert, zu Lasten der Fächer Zivilrecht und Öffentliches Recht. Das Gros der Studierenden hingegen hat Strafrecht bekanntermaßen auf Lücke gesetzt. Wie steht es nun um die Chancengleichheit derjenigen, die Strafrecht tatsächlich zum eigentlichen Prüfungstag beherrschten? Dies gilt nicht nur angesichts der mehrwöchigen Vorbereitungsmöglichkeit für alle Beteiligten für die Nachholklausur. Insbesondere läge nun auch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil der “Strafrechtslernenden” bezüglich der Aufsichtsarbeiten 1-5 vor.

Meines Erachtens ist die Ungleichbehandlung der zahlreichen Studierenden, die Strafrecht zum Prüfungstag zulasten anderer Rechtsgebiete ordentlich gelernt hatten, wesentlich höher als die Ungleichbehandlung, die ein Einzelner durch das (mögliche) zehnminütige geistige Verinnerlichen des Sachverhalts (ggf. iVm einer Weitergabe an einen vertrauen Kreis) erzielt hat. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Einzelperson angesichts der Ankündigung der Prüfungsaufsicht höchstwahrscheinlich davon ausging, dass der Inhalt des Sachverhalts aufgrund der Verwendung der Ersatzklausur wertlos sei.

Zu diesen Umständen gesellen sich die unzumutbaren Bedingungen für die Examenskandidat*innen. Ich für meinen Teil mag mit einem unbrauchbaren Arbeits- und Untermietvertrag noch gelinde gestraft sein. Einige Kommiliton*innen sind bereites verreist, andere unterziehen sich Operationen, die sie trotz Überfälligkeit auf die Zeit nach den schriftlichen Prüfungen hinausschieben mussten, wieder andere beginnen zum ersten April mit ihrer Promotion oder dem Referendariat. Das Pandemiegeschehen samt dritter Welle tut ihr übriges. Nicht auszumalen, sollten sich Studierende durch die Nachholklausur mit B.1.1.7 folgenschwer infizieren.

Ich bitte Sie daher eindrücklich, Ihre Entscheidung nochmals zu überdenken.”

Eine Studentin aus Freiburg erzählt:

“Insgesamt halte ich die Entscheidung des LJPA für vermeidbar, ungerecht und im Lichte des Infektionsgeschehens für untragbar. Ganz persönlich bedeutet die Entscheidung für mich zudem eine große psychische Belastung: Das Jurastudium ist darauf ausgelegt, dass die gesamte Energie der Studierenden auf die Bewältigung dieser sechs entscheidenden Klausuren aufgewendet wird. Das bedeutet, gerade kurz vor dem Examen befindet man sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Indem jetzt ohne Not eine weitere Klausur terminiert wird, wird dieser Belastungszustand noch weiter ausgedehnt – und das in einer Zeit, die durch die Pandemie ohnehin von psychischem Druck geprägt ist.

Der bisherige Kontakt zu meinen Kommiliton*innen hat mir gezeigt, dass große Verärgerung über die offensichtliche Inkompetenz der Prüfungsämter und Wut über diese Situation bei den Betroffenen besteht. Neben dem Unterschreiben der Petition haben schon sehr viele dem LJPA geschrieben, aber bislang nur eine offensichtlich standardisierte Stellungnahme zurück bekommen.”

Ebenfalls aus Freiburg erreicht uns folgende Zuschrift eines Studenten:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

knappe zwei Wochen ist es her, dass ich in Freiburg das Messegebäude im festen Glauben verlassen habe, nach anderthalb Jahren harter Arbeit das meinerseits Beste gegeben zu haben, um mein Studium zu einem versöhnlichen Abschluss zu bringen. Nach enorm anstrengenden anderthalb Jahren der Vorbereitung, die körperlich und ganz besonders psychisch alles andere als gesund waren, hatte ich für den Moment das Gefühl, dass dieser harte Kampf doch für irgendetwas gut war. Sie können mir glauben: Das war ein wunderschönes Gefühl, es war einfach nur befreiend.

Im krassen Gegensatz dazu steht Ihr Verhalten uns gegenüber, insbesondere die Mail, die Sie uns im Nachgang geschickt haben. Ehrlich gesagt war ich schwer davon beeindruckt, mit welchem Maß an Unfähigkeit und vor allem Respektlosigkeit den Studierenden gegenüber Sie ihr Tagesgeschäft zu bewältigen scheinen. Die Vorgänge, die sich zugetragen haben, machen uns fassungslos und, wie Sie meinen Worten sehr deutlich entnehmen können, unfassbar wütend, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Aber lassen Sie uns den Fall der Reihe nach betrachten.

Zunächst unterlaufen Ihnen in der Organisation zahlreiche absolut vermeidbare Fehler. Sie schaffen es nicht, die richtige Klausur am richtigen Tag austeilen zu lassen. Das mag vielleicht noch ein Fauxpas sein, der jedermann passieren kann, keiner von uns ist perfekt. Allerdings sind Sie und/oder Ihre Mitarbeiter, deren Verhalten Sie sich uneingeschränkt zurechnen lassen müssen, nicht in der Lage, die Klausuren, die sie vor wenigen Augenblicken erst selbst ausgeteilt haben, auf demselben Weg wieder einzusammeln und (im Zahlenraum bis hundert) fehlerfrei durchzuzählen. Sicher kann man hier noch argumentieren, dass das “im Eifer des Gefechts” vorkommen kann. Denn Examensklausuren wohnt naturgemäß ein erhebliches Maß an Anspannung bei, davon können wir mittlerweile alle ein Lied singen. Anstatt dann aber das Standardprozedere durchzuführen, am Donnerstag die Ersatzklausur zu stellen, die ganz genau für solche Fälle immer bereit liegt, besitzen Sie doch tatsächlich die Dreistigkeit, drei Tage lang vollkommen untätig zu bleiben und knapp 900 (in Worten: neunhundert) Menschen bei der wichtigsten Prüfung ihrer bisherigen Laufbahn sehenden Auges ins offene Messer laufen zu lassen. Ich kann mich nur wiederholen, wir sind fassungslos.

Die geschilderte Situation weist eine starke Asymmetrie auf, die der Grund dafür ist, dass Ihr Verhalten wie eingangs schon erwähnt in hohem Maße respektlos ist: Einerseits wird im Studium und im Examen völlig zurecht auf kleinste Details größter Wert gelegt. Ein falsch oder ungenau verwendeter Begriff setzt uns dem Vorwurf aus, grundlegende Gedanken des Rechts nicht verstanden zu haben, erhebliche Punktabzüge sind die Folge. Ebenso erstrecken sich die Anforderungen an die Formalia über mehrere Seiten, die Sie uns im Voraus zusammen mit unserer Kennziffer haben zukommen lassen. Von uns wird also größtmögliche Sorgfalt gefordert.

Dagegen lässt der soeben genannte katastrophale Ablauf des diesjährigen Durchgangs auf eine Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit unseren Anstrengungen gegenüber schließen, die ihresgleichen suchen. Sich nach dieser vor allem psychisch so schweren Zeit einem solchen Verhalten gegenübergestellt zu sehen, ist nichts anderes als ein Schlag ins Gesicht eines jeden Kandidaten und einer jeden Kandidatin.

Es zeigt sich also, dass die Situation, vor der wir hier gerade stehen, einzig und allein Ihnen anzulasten ist.

Dieser Erkenntnis steht Ihre Mail diametral gegenüber. Sie wälzen das Problem vollständig auf uns Kandidatinnen und Kandidaten ab, indem Sie mitten in die dritte Welle der Corona-Pandemie hinein eine erneute Prüfung ansetzen wollen. Sie verkennen dabei, dass eine Examensklausur kein Lateinvokabeltest ist, den man statt am Montag ebenso gut am Freitag durchführen kann, und wenn das nicht funktioniert, eben eine Woche später schreiben lässt. Eine Examensklausur ist vielmehr ein Unikat, auf das man sich über Monate vorbereitet, um in diesen kritischen zehn Tagen auf dem Höhepunkt der geistigen Leistungsfähigkeit zu sein. Das eingangs erwähnte Gefühl der Befreiung kommt dabei nicht von ungefähr. Es ist Ausdruck davon, dass nach diesen zehn Tagen die aufgebaute Spannung und gerade auch die Leistungsfähigkeit schlagartig abfällt. Diese Spannung nun wieder aufzubauen, um Ihre Fehler Mitte April auszubaden, ist unzumutbar.

Zudem lässt Ihr Schreiben Informationen darüber vermissen, worin genau die Beeinträchtigung der Chancengleichheit liegen soll. Eine umfassende und unverzügliche Aufklärung des Sachverhalts und Ihres Versagens sind Sie uns schuldig. Dass Sie die zwei Wochen seit dem montäglichen Missgeschick dazu genutzt haben dieser Pflicht nachzukommen, lässt sich aber nicht erkennen. Sie verweisen stattdessen pauschal auf “Unregelmäßigkeiten in einem Prüfungsraum”, aus denen Sie rein spekulativ schließen, dass Kandidatinnen und Kandidaten Kenntnis vom Sachverhalt gehabt haben könnten. Daraus ist schon fraglich, inwiefern überhaupt die Chancengleichheit beeinträchtigt sein soll, zumal es sich, wenn man denn der Zählung Ihrer Mitarbeiter denn noch vertrauen schenken darf, um nur einen einzigen Sachverhalt handelte, der lediglich zehn Minuten nach Prüfungsbeginn ebenfalls zurückgegeben wurde. Es wurde also kein Exemplar aus dem Prüfungsraum verbracht. Dass sich der betroffene Prüfling trotz der ständigen Beobachtung durch die Prüfungsaufsicht innerhalb so kurzer Zeit ein umfassendes Bild des Sachverhalts hätte machen können und dieses erinnern konnte, ist reine Spekulation. Es besteht also nur eine äußerst geringe Möglichkeit, dass sich dieser eine Prüfling einen Vorteil verschaffen konnte.

Dem stehen knapp 900 Kandidatinnen und Kandidaten gegenüber, die über ganz Baden-Württemberg verteilt an der Prüfung teilgenommen haben. Bei einer solchen Disproportionalität von Chancenungleichheit zu sprechen, widerspricht der Lebenserfahrung und daher auch der Rechtsprechung zu einschlägigen Fällen. Diese fordert, dass mindestens 10 % der Prüflinge (also knapp 90) einen solchen Vorteil haben (VG Lüneburg, Beschl. v. 29.07.2015 – 6 B 41/15). Zudem besteht grundsätzlich kein Zusammenhang zwischen einer Täuschung eines Prüflings und den Bewertungen anderer Prüflinge (OVG Münster, Urt. v. 20.11.2012 – 14 A 755/11). Deshalb ergibt sich aus einer solchen Situation auch kein Anspruch auf eine Wiederholung der Prüfung (BVerwG, Beschl. v. 06.04.1984 – 7 C 26/84). Angesichts dessen davon zu sprechen, dass eine Nachklausur in unserem Interesse sei, ist daher verfehlt.

Sogar Sie selbst sprechen nur davon, dass die Chancengleichheit beeinträchtigt “erscheint”. Konkretere Aussagen bleiben Sie schuldig. Ich fordere Sie dazu auf, den Fall unverzüglich aufzuklären und Ihre Ergebnisse zu präsentieren, bevor Sie vorschnell und allein aufgrund vager Spekulationen das Problem durch die Nachklausur “lösen” und damit die Last Ihrer Fehler auf uns verschieben.

Zweifel liegen also schon bezüglich der Frage vor, ob es überhaupt ein legitimes Ziel in Form von Chancenungleichheit gibt, das Sie mit Ihrer Nachklausur verfolgen könnten.

Auch bei der Geeignetheit tun sich erhebliche Mängel auf. Ihnen zufolge soll mit der Nachklausur die Chancengleichheit wiederhergestellt werden. Nun ist die Lage nach einem Examen aber so, dass die Kandidatinnen und Kandidaten sich für die Zeit nach der schriftlichen Prüfung schon anderweitig Verpflichtungen oder sonstigen Aktivitäten unterworfen haben. Der eine muss seinem geregelten Job nachgehen, die andere macht ein Praktikum, fährt (ohne Schönfelder) in den Urlaub oder ist schon mit der Vorbereitung von Referendariat, Promotion oder Auslandsstudium befasst. Von diesen Verpflichtungen können sich die betroffenen Personen in der Regel gar nicht, und wenn dann nur mit enormem finanziellen und zeitlichem Aufwand wieder lösen. Aus der angeblichen Chancenungleichheit wegen Kenntnis des Sachverhalts macht eine Nachklausur Chancenungleichheit aufgrund der Frage, wer im berechtigten Vertrauen auf einen geregelten Prüfungsablauf bindende Verpflichtungen eingegangen ist, die ihn oder sie nun daran hindern, sich in gleicher Weise wie die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten auf die zweite Strafrechtsklausur vorzubereiten. Aus vermuteter Chancenungleichheit machen Sie tatsächliche Chancenungleichheit. Es fehlt somit ebenso an der Geeignetheit.

Zudem gäbe es mildere Mittel, auch wenn in Ihrer Mail fälschlicherweise davon die Rede ist, dass eine “andere Möglichkeit zur Herstellung einer gerechten Bewertung” nicht bestünde.

So ist es denkbar, uns Kandidatinnen und Kandidaten die Wahl zu lassen, ob wir unsere Examensnote aus den verbleibenden fünf Klausuren errechnen lassen wollen, oder ob wir uns stattdessen erneut der enormen psychischen Ausnahmesituation der Prüfung unterwerfen wollen.

Auch ist es uns Studierenden absolut zumutbar, eine eidesstattliche Versicherung darüber abzugeben, dass wir vor dem tatsächlichen Prüfungsdonnerstag keine Kenntnis der Klausur hatten. Eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, § 154 I StGB, und das sichere Wissen, dass wir bei einer falschen Aussage sämtliche juristische Ambitionen sofort und für immer an den Nagel hängen können, sollten dabei als Drohkulisse mehr als ausreichend sein.

Somit scheitert die Prüfung auch an der Erforderlichkeit.

Da aus Ihrem Schreiben nirgends hervorgeht, welche Alternativmöglichkeiten Sie in Betracht gezogen haben, und aus welchen Gründen Sie diese für nicht ausreichend erachtet haben, fordere ich Sie auf, diesbezüglich unverzüglich Stellung zu beziehen. Das ist das mindeste, was Sie uns schuldig sind.

Zuletzt stellt sich die Frage der Angemessenheit. Welch enorme psychische Belastung das Examen darstellt, bedarf keiner weiteren Klärung. Es sei auf den Vergleich zum “Lateinvokabeltest” verwiesen. Eine Nachklausur wäre also ein extreme Härte, zu deren Rechtfertigung es überragend wichtiger Gründe bedarf.

Tatsächlich ist die “Erforderlichkeit” der Nachklausur aber einzig Ihrem Missmanagement geschuldet. Die Leidtragenden des Falls hingegen, wir Kandidatinnen und Kandidaten, tragen daran keinerlei Verschulden. Verschuldensunabhängig diese schwere Belastung einer Nachprüfung über sich ergehen lassen zu müssen, ist unvertretbar, zumal es Ihnen frei steht, auf die im Rahmen der Erforderlichkeit aufgezählten Alternativen zurückzugreifen.

Zudem ist es verfehlt anzunehmen, dass die vereinzelt aufgetretene bloße Möglichkeit, dass rein theoretisch ein überschaubarer Kreis von Kandidatinnen und Kandidaten eines Raumes einen Sachverhalt in Teilen gekannt haben könnte, eine erneute Prüfung von knapp 900 Leuten aus völlig anderen Städten in ganz Baden-Württemberg aufwiegt. An dieser Stelle sei erneut auf die erheblichen Zweifel bezüglich der Frage verwiesen, ob überhaupt von Chancenungleichheit zu sprechen ist.

Auch auf Ebene der Angemessenheit ist Ihre “Lösung” mithin nicht tragbar.

Es ergibt sich somit, dass eine Nachklausur – hilfsweise angenommen, die von Ihnen ins Feld geführte Chancenungleichheit bestünde tatsächlich und wäre nicht nur reine Spekulation – weder geeignet noch erforderlich oder angemessen ist. Unabhängig von diesen juristischen Kategorien lässt Ihr Umgang mit uns, das pauschale Abladen eigener Fehler auf ohnehin schon stark geforderte Studierende, in zwischenmenschlicher Hinsicht ein Mindestmaß an Respekt vor und Verständnis für unsere Belastung schmerzlich vermissen.

Zeigen Sie Größe. Gestehen Sie sich und uns Ihre Fehler ein und arbeiten Sie mit Hochdruck daran, eine Lösung zu finden, die nicht primär darauf abzielt, mit möglichst wenig Aufwand für Sie Ihren eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, sondern darauf, uns Kandidatinnen und Kandidaten von den Folgen Ihrer selbstverschuldeten Fehler so weit wie möglich zu verschonen.

Ich weiß, dass meine Worte denkbar scharf gewählt sind, in der jetzigen Situation bleibt mir aber nichts anderes übrig, und auch Sie dürfen angesichts Ihrer Rolle innerhalb dieses Problems kaum etwas anderes erwartet haben.

Ich erwarte Ihre unverzügliche und substantiierte Rückmeldung, die sich nicht in leeren Floskeln (“Unregelmäßigkeiten”) oder halbherzigen Entschuldigungen für Ihre Fehler (“es tut mir sehr leid”) erschöpft, sondern auf alle im Text aufgeworfenen Fragen umfassend eingeht.”

Eine betroffene Studentin aus Konstanz berichtet:

“Nachdem bemerkt worden ist, dass versehentlich der falsche Sachverhalt ausgeteilt worden war, wurden die Sachverhalte sofort wieder eingesammelt. Das geschah noch vor Beginn der Bearbeitungszeit, also als die Sachverhalte noch verdeckt auf den Tischen lagen.

Dann haben die Aufsichtspersonen die eingesammelten Exemplare (anscheinend mehrfach) nachgezählt. Ich konnte von meinem Platz aus nicht den ganzen Raum überblicken und bin daher leider nicht sicher, ob sie dazu rausgegangen sind oder sich nur im hinteren Teil des Raumes aufhielten.

Ein paar Minuten später kam eine Aufsichtsperson wieder und sagte, ein Exemplar würde fehlen und fragte, ob jemand ein Exemplar behalten habe. Falls der Sachverhalt nicht mehr auftauche, müsse der Vorfall dem Ministerium gemeldet werden und wir bekämen dann eine Ersatzklausur. Es hat sich niemand gemeldet und die Aufsichtsperson verschwand wieder (nach draußen oder nach hinten). Dass der fehlende Sachverhalt einige Minuten nach Beginn der Bearbeitungszeit von einem Prüfling abgegeben worden sei, ist mir nicht aufgefallen. 

Ich war dann natürlich auch mit dem Schreiben der Klausur beschäftigt und möchte daher nicht ausschließen, dass mir da was entgangen ist. Allerdings will ich auch sagen, dass es natürlich höchst ungewöhnlich gewesen wäre, schon ein paar Minuten nach Prüfungsbeginn jemanden aufstehen zu hören. Auch hat es in diesem Raum sehr gehallt und das Geräusch, wenn ein Stuhl über den Boden geschoben wurde, war jedes mal ziemlich laut. 

Ich denke eigentlich schon, dass ich es hätte mitbekommen müssen, wenn schon nach ein paar Minuten jemand aufgestanden wäre und den Sachverhalt abgegeben hätte. Aber ich bin mir eben nicht sicher. Danach wurde uns auch nichts weiter gesagt oder mitgeteilt. Ehrlich gesagt war ich bis zu der bestürzenden E-Mail, die wir alle am Montag erhalten haben, davon ausgegangen, am 04.03. Eine Ersatzklausur geschrieben zu haben.

Sollte es Unsicherheiten gegeben haben, so war dies auf jeden Fall schon seit dem 01.03. bekannt und ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wieso nicht sofort reagiert und das Schreiben der Ersatzklausur angeordnet wurde, wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dass das letzte Exemplar der versehentlich ausgefeilten Klausur erst einige Minuten später aufgetaucht ist.”

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Redaktion
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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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