Pariser Gericht bestätigt: Frankreich tut nicht genug gegen den Klimawandel

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Zweieinhalb Jahre ist es her, dass Greta Thunberg vor dem schwedischen Parlament den Schulunterricht bestreikte. Daraus erwuchs unter dem Banner der #fridaysforfuture eine globale Bewegung. Deren Kernthese: Die Bemühungen der politisch Verantwortlichen, die weitreichenden Folgen des Klimawandels abzumildern, sind bei weitem nicht ausreichend. Diese Meinung teilen weltweit verschiedene Akteur:innen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen. Um die Staaten zum Handeln zu zwingen, klagen diese zum Teil auch vor nationalen und internationalen Gerichten.

Vier Nichtregierungsorganisationen ziehen vor Gericht

Einen solchen Schritt ergriffen 2019 auch vier französische Umweltorganisationen. Die Fondation Nicolas Hulot pour la Nature et l’Homme, Greenpeace Frankreich, Notre Affaire à Tous und Oxfam Frankreich schlossen sich zu dem Bündnis „L’Affaire du Siècle“ (“die Jahrhundertfrage”) zusammen und erhoben vor dem Pariser Verwaltungsgericht Klage gegen die französische Regierung. Die Kläger:innen warfen Frankreich vor, seine Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu missachten. Diese ergäben sich unter anderem aus dem französischen Umweltrecht.

Neben Verstößen gegen nationales Recht rügten die Kläger:innen auch die Verletzung internationaler Rechtsvorschriften. So warfen sie dem französischen Staat vor, seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nachzukommen. Artikel 2 EMRK schützt das Recht auf Leben, Artikel 8 EMRK das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Kläger:innen argumentierten, die französische Regierung verletze ihre menschenrechtliche Schutzverantwortung („responsibility to protect“), weil sie keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreife.

Mehr als nur ein symbolischer Euro

In ihrer Klageschrift machten die Umweltorganisationen verschiedene Forderungen geltend. Zum einen beantragten sie, den Staat zur Zahlung von je einem symbolischen Euro für den erlittenen immateriellen Schaden sowie für den entstandenen ökologischen Schaden zu verurteilen. Weiterhin sollte die Regierung ihren Verpflichtungen „im Kampf gegen den Klimawandel oder bei der Abschwächung seiner Auswirkungen“ nachkommen (bzw. es unterlassen, diesen nicht nachzukommen).

Die französische Regierung wies die Vorwürfe zurück. Sie berief sich auf eine fehlende Kausalität zwischen dem Unterlassen des Staates, die Klimaziele zu erreichen und dem geltend gemachten Schaden. Frankreich sei nur für 1% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich.    

So entschied das Verwaltungsgericht

Im Februar 2021 veröffentlichte das Pariser Verwaltungsgericht das lang erwartete Urteil. Darin gab es den klagenden Organisationen zumindest zum Teil Recht. Das Gericht befasste sich dabei vor allem mit den Schadensersatzansprüchen aus nationalem Recht, ging aber nicht auf den Vorwurf der Verletzung von EMRK-Rechten ein.

Zunächst bestätigte das Gericht, dass ein ökologischer Schaden (welcher auch die französische Bevölkerung betrifft) durch den Klimawandel vorliegt. Anschließend stellte es fest, dass die derzeitigen Maßnahmen in Sachen Energieeffizienz und erneuerbare Energien nicht ausreichten, damit Frankreich seine festgesetzten Ziele erreiche. Jedoch bestünde kein direkter Kausalzusammenhang zwischen diesen unzureichenden Maßnahmen und dem entstandenen ökologischen Schaden. Zu einem anderen Ergebnis kam das Verwaltungsgericht bezüglich der Reduktion von Treibhausgasen. Hier wurde eine Kausalität zwischen der Nichteinhaltung nationaler Emissionsziele und dem entstandenen ökologischen Schaden bejaht.

Zur Zahlung einer symbolischen Entschädigung für den ökologischen Schaden verpflichtete das Gericht Frankreich allerdings nicht. Der Grundsatz der Naturalrestitution würde vorgehen. Die NGOs hätten nachweisen müssen, dass eine solche vom französischen Staat nicht erbracht werden könne. Allerdings wurde der Staat dazu verurteilt, den Kläger:innen einen symbolischen Euro Schadensersatz für den entstandenen moralischen Schaden zu zahlen. Viel wichtiger allerdings: Das Gericht erkannte an, dass der französische Staat in der Verantwortung stehe, effektiv gegen den Klimawandel vorzugehen und seine Verpflichtungen einzuhalten.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Kläger bezeichneten die Entscheidung als „historischen Sieg“. Auf der Website von L’Affaire du Siècle heißt es: „Mit diesem außergewöhnlichen Urteil können ab heute die direkten Opfer des Klimawandels in Frankreich eine Entschädigung von Frankreich verlangen. Der Staat wird daher unter einem noch nie dagewesenen Druck stehen, endlich gegen den Klimawandel vorzugehen.“

Innerhalb einer zweimonatigen Frist bestimmt das Gericht nun eventuelle Maßnahmen gegen den Staat. Die französische Regierung kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen. Mit Bezug auf eine für Frühjahr 2021 angesetzte neue Anhörung verkünden die Kläger:innen: „In der Zwischenzeit werden wir neue Argumente vorbringen, um zu zeigen, dass die geplanten Maßnahmen unzureichend sind und dass die Gerichte den Staat zwingen müssen, den Klimawandel effektiv und konkret zu bekämpfen!“

Das Urteil des Pariser Verwaltungsgerichts könnte ein erster Schritt in Richtung einer stärkeren staatlichen Verantwortlichkeit für den Kampf gegen den Klimawandel darstellen. Insbesondere konnte sich der Staat nicht mit dem Argument aus der Verantwortung ziehen, nur in geringem Umfang zum Klimawandel beizutragen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses und ähnliche Gerichtsverfahren auch faktisch zu einem besseren Klimaschutz führen werden.


Entscheidung: http://paris.tribunal-administratif.fr/
Fundstelle: https://voelkerrechtsblog.org/

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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