Der Prinz von Hannover verklagt seinen eigenen Sohn auf Rückgabe von Schloss Marienburg

Prinzen und Prinzessinnen gibt es in Deutschland nicht nur in den Märchen der Gebrüder Grimm. Nein, einige der alten Adelsgeschlechte tragen diese Titel auch heute noch. Und was wäre ein Prinz ohne sein Schloss? Das dachte sich zumindest Ernst August, Prinz von Hannover. Er fordert das Schloss Marienburg von seinem eigenen Sohn zurück. Ein Märchen mit viel Moral, aber ohne Happy End?

Vor dem Landgericht Hannover ist seit Ende 2020 eine Klage von Ernst August, dem Prinzen von Hannover anhängig. Der Adelige verklagt darin seinen eigenen Sohn – ebenfalls Ernst August genannt – auf Herausgabe des Schlosses Marienburg. Vater und Sohn entstammen dem Adelsgeschlecht der “Welfen”, die in Deutschland noch mehrere Anwesen ihr Eigen nennen dürfen. Neben Schloss Marienburg fordert der adelige Vater von seinem ebenfalls adeligen Sohn außerdem das Hausgut Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg zurück.

Widerruf der Schenkung des Schlosses Marienburg?

Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass der Prinz von Hannover sein Schloss an den eigenen Sohn verlor? Laut Gericht stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung. Demnach habe er seinem Sohn den Grundbesitz zwischen 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. In der Folgezeit habe sich der Sohnemann allerdings “schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen des Klägers vergriffen”.

Ernst August Junior hält die Klage jedoch für haltlos. Er hatte das Schloss ursprünglich für einen symbolischen Euro an das Land Niedersachsen verkaufen wollen. Dagegen hatte sein Vater jedoch Einspruch erhoben. Daraufhin wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt. “Die mit dem Land Niedersachsen gefundene Stiftungslösung ist rechtssicher abgeschlossen; dem langfristigen Erhalt der Marienburg als zentralem Kulturdenkmal Niedersachsens, das für alle öffentlich zugänglich bleibt, steht nichts im Wege.” So der adelige Sohnemann unter anderem gegenüber der Süddeutschen.

Der Streitwert der vor dem Landgericht Hannover anhängigen Klage beträgt fünf Millionen Euro. Das Gericht hat das schrifltliche Vorverfahen angeordnet. Wann es zu einer mündlichen Verhandlung in der Sache kommen wird, ist noch nicht bekannt.

Nachhilfe in Adelskunde notwendig?

Die Richter:innen am Landgericht werden für diesen Fall aber ihr Wissen über die deutschen Adelsgeschlechter und Besitztümer auffrischen müssen. Ernst August Sr. heißt mit vollem Namen beispielsweise “Ernst August (V.) Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland”. Der 67-Jährige ist ist ein Urenkel des letzten Deutschen Kaisers Wilhelm II. und außerdem der zweitälteste lebende männliche Nachkomme König Georgs III. von Großbritannien und Irland. Sohn Ernst August Jr. (*1983) entstammt aus seiner ersten Ehe mit der Schweizerin Chantal Hochuli. Seit 1999 ist Ernst August Sr. jedoch mit Prinzessin Caroline von Monaco verheiratet.

Schloss Marienburg wiederum wurde von König Georg V. von Hannover von 1858 bis 1869 als Sommerresidenz und Jagdschloss erbaut. Es war ein Geschenk an seine Ehefrau, Königin Marie, zu ihrem 39. Geburtstag. Daher auch der Name. Das Schloss befindet sich auf dem Marienberg südwestlich von Schulenburg im Calenberger Land. Nachdem sein Vater ihm das Schloss übertragen hatte, konnte Ernst August Jr. die Besuchszahlen von 30.000 im Jahr 2005 innerhalb von zehn Jahren auf 200.000 steigern. Der Junior-Prinz gab allerdings an, dass der Unterhalt des Schlosses auf Dauer seine finanziellen Mittel übersteige, sodass er eine anderweitige Lösung suche.

In einem anderen Prozess wurde Vater Ernst August von Hannover zwischenzeitlich zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Landgericht Wels in Österreich sah es als erwiesen an, dass der 67-Jährige im Rausch unter anderem Polizist:innen attackiert und ein auf seinem Anwesen tätiges Ehepaar massiv bedroht hat.


Fundstelle: https://www.spiegel.de/
Fundstelle: https://www.sueddeutsche.de/

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