Alabama darf Raubmörder nur in Anwesenheit eines Pastors hinrichten

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Der Oberste Gerichtshof in den USA hat entschieden, dass der Staat Alabama einen Straftäter nicht hinrichten darf, ohne dass der Pastor des Mannes an seiner Seite ist. Die Bundesstaaten müssten einen Weg finden, die religiösen Wünsche der Insass:innen nach geistlicher Begleitung zu respektieren. Das Urteil sorgte in den USA für Aufmerksamkeit. Es war das erste mal, dass die neue – konservative – Supreme Court Richterin Amy Coney Barrett sich bezüglich eines Todeskandidaten auf die Seite ihrer liberalen Kolleg:innen stellte.

Im konkreten Fall ging es um Willie B. Smith III, der 1992 wegen Raubmordes zum Tode verurteilt worden war. Smith hatte 1991 die 22-jährige Sharma Ruth Johnson mit vorgehaltener Waffe in den Kofferraum eines Autos gezwungen. Später benutzte er die Kreditkarte der jungen Frau, um 80 Dollar von ihrem Konto abzuheben und brachte sie dann zu einem Friedhof, wo Smith ihr in den Hinterkopf schoss.

Urteil in allerletzter Minute

Nur wenige Stunden vor Smiths geplanter Hinrichtung im Februar 2021 entschied der Supreme Court, dass der Todeskandidat ein Recht darauf habe, von einem Pastor in den Tod begleitet zu werden. Ohne geistlichen Beistand sterben zu müssen, verletze das Recht auf Religionsfreiheit. Der 51-Jährige hatte vorgetragen, dass die Anwesenheit eines Pfarrers für seinen Glauben und seine Erlösung zentral sei. Der Staat Alabama musste die Vollstreckung der Todesstrafe daraufhin verschieben. Voraussichtlich um mindestens einen Monat. Der Generalstaatsanwalt von Alabama, Steve Marshall, lehnte eine Stellungnahme ab.

Richterin Elena Kagan betonte, dass die bundesgesetzlichen Vorgaben zum Schutz der religiösen Rechte von Gefangenen streng seien. Der Staat Alabama könne Smith nicht in Abwesenheit von dessen Pastor hinrichten. Kagans Meinung wurde unter anderem auch von ihrem liberalen Kollegen Stephen G. Breyer und Richterin Sonia Sotomayor unterstützt.

Supreme Court gespaltener Ansicht

Im Gegensatz dazu sagte Richter Clarence Thomas der Presse, er hätte die Hinrichtung ohne weitere Umschweife erlaubt. Dieser Ansicht schlossen sich auch Richter Brett M. Kavanaugh und Oberster Richter John G. Roberts Jr. an. Sie argumentierten: Die zwingenden Interessen der Staaten, die Sicherheit des Hinrichtungsraumes zu gewähren, würden in solchen Fällen überwiegen. Allerdings betonte Kavanaugh: “Staaten, die monate- oder jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermeiden wollen, sollten einen Weg finden, geistliche Berater in den Hinrichtungsraum zu lassen, wie es andere Staaten getan haben und es auf Bundesebene gehandhabt wird. Dies erfüllt nicht nur die Wünsche der Häftlinge, sondern vermeidet auch weitere Verzögerungen und bringt den Familien der Opfer einen längst überfälligen Abschluss.”

Anand Agneshwar, eine von Smiths Anwält:innen zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Es sei kein guter Grund ersichtlich, wieso der Staat Todeskandidat:innen dieses letzte Recht verweigern sollte. “Vor allem, weil es bei Hinrichtungen auf Bundesebene erlaubt ist.”

Muslimischer Häftling hingerichtet

Smiths Fall aus Alabama weckte alte Erinnerungen an einen Fall, der das höchste Gericht zutiefst gespalten hatte. Im Jahr 2019 entschied der Supreme Court mit fünf zu vier Stimmen, dass Alabama die Hinrichtung eines muslimischen Häftlings, Domineque Ray, erlaubt sei. Und dass, obwohl er dagegen protestiert hatte, dass ihm nur ein staatlich angestellter christlicher Seelsorger erlaubt worden war. Die Entscheidung war sehr umstritten und wurde von Konservativen sowie Lieberalen hart angegriffen. Ein paar Monate später stoppte das Gericht eine Hinrichtung in Texas, weil der Staat dem Wunsch eines buddhistischen Häftlings nach einem geistlichen Berater in der Todeskammer nicht nachkommen konnte.

Der Vergleich zeigt, wie problematisch der Umgang der einzelnen Staaten mit den religiösen Wünschen der Hinrichtungskandidat:innen ist und wie gespalten das Gericht und das Land im Umgang mit der Ausgestaltung der Todesstrafe sind.


Fundstelle: https://www.washingtonpost.com/

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