Corona-Verdachtsfall bei Jura-Nachklausur in Baden-Württemberg

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Es ist wie verhext! Beim zweiten Durchlauf einer Jura-Examensklausur in Baden-Württemberg soll es nicht nur erneut zu diversen organisatorischen Pannen, sondern auch zu einem Corona-Verdachtsfall gekommen sein.

Am 19. April mussten alle 871 Jurastudierende in Baden-Württemberg eine Klausur im Strafrecht nachholen, weil es im ersten Durchlauf im März zu Fehlern bei der Organisation gekommen war (wir berichten). Eine Klage gegen die Nachklausur blieb vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos (wir berichten). Doch auch beim zweiten Durchgang kam es wieder zu diversen organisatorischen Pannen durch das Landesjustizprüfungsamt (wir berichten). Die Examenskandidat:innen scheinen vom Pech verfolgt zu sein. Denn jetzt wurde auch noch bekannt, dass es in einem Prüfungsraum in Freiburg einen Corona-Verdachtsfall gegeben haben soll.

Studierende informieren sich gegenseitig in WhatApp-Gruppe

In einer von Studierenden erstellten WhatsApp Gruppe wurde mitgeteilt, dass ein Examenskandidat nach der Klausur positiv auf Corona getestet worden sei. Der Kandidat hatte am Montag die Klausur im Ballhaus in Freiburg mitgeschrieben. Ein Schnelltest war wenige Tage später positiv ausgefallen. Auf Rückfrage anderer Examenskandidat:innen teilte das JPA Stuttgart jedoch mit, man werde die Betroffenen zunächst nicht über den Vorfall informieren. Man wolle den Vorfall zunächst mit dem Gesundheitsamt abklären und zudem feststellen lassen, ob der Betroffene eventuell zuvor bereits an Corona erkrankt war und der Test deswegen immer noch anschlage. Man wolle “keine Pferde scheu machen”.

Die Studierenden-Initiative “bw_jurastudis_vereint” bezeichnet das Vorgehen des JPA Stuttgart auf Instagram als “grob fahrlässig”. Die Prüflinge aus Freiburg sollten direkt informiert werden und sich testen lassen. Nur so sei auszuschließen, dass Familienmitglieder und andere Kontaktpersonen nicht auch noch infiziert werden. Auch andere Betroffene kritisieren das Vorgehen des LJPA Stuttgart stark. Die Leute müssten frühzeitig informiert werden, “auch wenn später herauskäme, dass es sich um einen falschen Alarm handle.” Es sei besser, einmal zu viel Vorsicht walten zu lassen, als die Infektion weiterzutragen.

LJPA informiert Betroffene erst spät per Brief

Auf das Drängen der Betroffenen erhielten die Kandidat:innen aus dem Ballhaus am heutigen Freitag dann doch Post vom Landesjustizprüfungsamt. Im Schreiben heißt es:

“Bei Ihrer Prüfung im Ballhaus Freiburg am 19.04.2021 war ein Prüfling anwesend, der im Verlauf positiv auf Corona getestet wurde. Der Prüfling selbst war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig.
Daher gelten Sie als Mitprüfling NICHT als enge Kontaktperson und es werden keine Abson­derungsmaßnahmen angeordnet. Alle geltenden Hygieneregeln sollten unverändert angewendet werden. Falls Sie oder andere Familienangehörige Krankheitszeichen entwickeln sollten. wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren zuständigen (Haus-)Arzt.”

Wir sind froh, dass das Landesjustizprüfungsamt, die Betrofffenen doch noch informiert hat. Diese können jetzt selbst entscheiden, wie sie mit der Information umgehen und ob sie sich freiwillig in Quarantäne begeben. Zuvor war duch die Examenskandidat:innen gerügt worden, dass einigen Prüfungsräumen das Hygienekonzept unzureichend gewesen sei. Unter anderem habe es Räume ohne Fenster und mit ausgeschalteter Lüftung gegeben (wir berichten).


Die Echtheit des Schreibens wurde uns von der Pressestelle des Justizministeriums/Landesjustizprüfungsamtes bestätigt.

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Redaktion
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