Momentan ist er in aller Munde. Und auch in aller Ohren. Der Song “Kunstfreiheit” des Rappers Danger Dan. Der gab jetzt allerdings an, dass er bei dem Hit ordentliche Unterstützung hatte. Unter anderem bei der Grammatik und bezüglich des Inhalts auch von Jurist:innen.
Danger Dan, 1983 in Achen geboren, ist nicht nur ein deutscher Solo-Rapper, sondern auch als Mitglied der Antilopen Gang bekannt. Im echten Leben heißt er Daniel Pongratz. Im März 2021 veröffentlichte der Rapper die gesellschaftskritische Single “Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“, in der er die Grenzen der Kunstfreiheit anhand von Attacken gegen mehrere rechtspopulistische Personen des Öffentlichen Lebens thematisiert.
“Kunstfreiheit” rechnet mit bekannten Persönlichkeiten ab
Direkt am Anfang des Songs heißt es:
“Also jetzt mal ganz spekulativ
Angenommen, ich schriebe mal ein Lied
In dessen Inhalt ich besänge, dass ich höchstpersönlich fände
Jürgen Elsässer sei Antisemit”
Aber dann geht es erst richtig los. Denn Danger Dan beurft sich im Refrain bezüglich der im Song eventuell ausgesprochenen Beleidigungen jeweils auf die Kunstfreiheit. Aus seinem Munde hört sich das so an.
“Juristisch wär die Grauzone erreicht
Doch vor Gericht machte ich es mir wieder leicht
Zeig’ mich an und ich öffne einen Sekt
Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“
Rapper hatte Hilfe beim Konjunktiv und von Jurist:innen
Und wer bekommt im Rap noch alles sein Fett weg? Beispielsweise der AfDler Alexander Gauland, den Danger Dan als Reptiloid bezeichnet. Selbstverständlich ausschließlich spekulativ und im Konjunktiv. Ironischerweise ist Gauland selbst Jurist.
“Also jetzt mal ganz spekulativ
Ich nutze ganz bewusst lieber den Konjunktiv
Ich schriebe einen Text, der im Konflikt mit dem Gesetz
Behauptet, Gauland sei ein Reptiloid
Und angenommen, der Text gipfelte in ei’m
Aufruf, die Welt von den Faschisten zu befreien
Und sie zurück in ihre Löcher reinzuprügeln noch und nöcher
Anstatt ihnen Rosen auf den Weg zu streuen”
Jetzt gab Danger Dan gegenüber den Medien an, dass der bei dem Hit-Song gegen Rechts auf Hilfe angewiesen war. Unter anderem bei der Grammatik. Er habe den Song nach dem Schreiben seinem Bandkollegen Koljah gezeigt, weil der den Konjunktiv um einiges besser beherrsche. Außerdem habe er den Songtext seiner Anwältin und befreundeten Jurist:innen gezeigt. Er habe die Befürchtung gehabt, verklagt zu werden. Denn es sei ihm aufgefallen, “dass ausgerechnet die Leute, die immer behaupten, man dürfe nichts mehr sagen in diesem Land, auch die ersten sind, die einen dann vor Gericht zerren, wenn man anfängt, sie zu kritisieren.” Dies gab der 37-Jährige gegenüber der dpa an.
Auch Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährleistet!
Wir hoffen natürlich, dass Daniel Pongratz nicht verklagt wird. Allerdings wäre es schon sehr schön zu sehen, wie die Gerichte sich mit dem Song “Kunstfreiheit” auseinandersetzen würden. Zur Wiederholung: Die Kunstfreiheit in Art. 5 III GG wird grundsätzlich schrankenlos gewährleistet. Eine Anwendung des qualifizierten Gesetzesvorbehalts aus Art. 5 II GG (“allgemeine Gesetze”) lehnt die herrschende Meinung ab. Die Kunstfreiheit findet ihre Grenzen jedoch im sogenannten “kollidierenden Verfassunsgrecht”, also beispielsweise in der Menschenwürde oder im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Kunst darf damit sehr viel, aber nicht alles.
Fundstelle: https://www.zeit.de/