Sozialgericht: Krankenkasse muss Echthaarperücke bezahlen

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass die Krankenkasse einer Frau, die unter Haarausfall leidet, die Kosten für eine Echthaarperücke übernehmen muss.

Die Frau aus Sachsen leidet an Alopezia totalis, dem kompletten Haarverlust am Kopf. Sie stellte deswegen bei ihrer Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme einer Echthaarperücke. Die Krankenkasse wollte jedoch nur den Vertragspreis für eine deutlich günstigere Kunsthaarperücke erstatten. Zur Begründung führte die Krankenkasse an, dass Kunsthaarperücken auf den ersten Blick nicht von einer Echthaarperücke unterschieden werden könnten. Die Vertragspreise werden dabei mit den Hilfsmittellieferanten für eine Standardversorgung ausgehandelt.

Echthaarperücke teurer, aber länger nutzbar

Dagegen zog die Frau vor das Sozialgericht Dresden und bekam Recht. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, zogen die Richter:innen einen auf Perücken spezialisierten Friseurmeister hinzu. Das Gericht kam daraufhin zu folgender Entscheidung: Es könne letztlich offenbleiben, ob Kunsthaarperücken immer optisch ausreichend seien, um den Verlust des natürlichen Haupthaares zu kaschieren. Jedenfalls sei die Versorgung hier wirtschaftlich gewesen. Denn die gewählten Echthaarperücken könnten deutlich länger genutzt werden, bevor sie unansehnlich würden und ausgetauscht werden müssten. Im Fall der Klägerin sei die Echthaarperücke zwar knapp 50 % teurer gewesen, habe jedoch auch doppelt so lange gehalten, bevor eine Neuversorgung erfolgen musste.

Die Entscheidung bezieht sich jedoch nur auf Fälle des dauerhaften Haarausfalls bei Frauen. Das Sozialgericht Dresden hat sich ausdrücklich nicht zu den weitaus häufigeren Fällen der vorübergehenden Haarlosigkeit (z. B. auf Grund einer Chemotherapie) positioniert. In dieser Frage gehen die Meinungen der Sozialgerichte bisher auseinander.


Entscheidung: Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid v. 18.02.2021, Az. S 18 KR 304/18
Pressemitteilung: https://www.justiz.sachsen.de/

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