Rosenkrieg auf Aerosol-Ebene: Mann steckt Ex-Frau mit Corona an

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In Linz (Österreich) hat ein Mann seine Ex-Frau absichtlich mit dem Corona-Virus angesteckt. Die Richter:innen am Landesgericht Linz werteten dies als versuchte schwere Körperverletzung.

Die Vorfälle trugen sich im November 2020 während des Scheidungsverfahrens des Ehepaares zu. Der 63-jährige spätere Angeklagte habe zu Hause keine Maske getragen und immer wieder in Richtung seiner 70-jährigen Ex-Frau gehustet. Außerdem verwendete er mehrfach das Handtuch seiner Noch-Ehefrau. Zudem habe er seine Frau mindestens einmal gewaltsam gegen einen Türstock gedrückt. Die Frau wurde daraufhin bei einer Ärztin vorstelling, die neben einer Nackenverletzung auch eine Coronainfektion feststellte.

Versuchte schwere Körperverletzung

Die 70-Jährige berichtete, dass sich ihr Mann trotz Symptomen nicht testen ließ und erst zum Arzt gegangen sei, nachdem sie die Behörden über seinen Zustand informiert habe. Die Frau hatte jedoch Glück. Sie erkrankte trotz ihres gehobenen Alters nur leicht an der Virusinfektion. Trotzdem landete der Fall vor Gericht. Das Landesgericht in Linz wertete die absichtliche Ansteckung mit dem Coronavirus als versuchte schwere Körperverletzung. Es sei lediglich ein Versuch gegeben, weil die Ex-Frau nur leicht an Covid-19 erkrankte. Trotzdem wog das absichtliche Anhusten schwerer als der körperliche Angriff, der von den Richter:innen als Nötigung und leichte Körperverletzung gewertet wurde. Der 63-Jährige wurde zu einer neunmonatige Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Auch in Deutschland kann das absichtliche Anhusten strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen haben. So verurteilte das Amtsgericht Braunschweig bereits im Oktober 2020 einen Mann, der einem städtischen Angestellten absichtlich ins Gesicht gehustet hatte zur Zahlung von Schmerzensgeld (wir berichten).

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte im April 2021 wiederum, dass das absichtliche Anhusten eines Kollegen eine fristlose Kündigung rechtfertige. Der Mann hatte außerdem geäußert, er wünsche, dass der Kollege Corona bekäme (Urt. v. 27.04.21, Az. 3 Sa 646/20).


Fundstelle: https://www.spiegel.de/

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