Gerhard Schröder muss Ex-Mann seiner Ehefrau Entschädigung zahlen

Gerhard Schröder (77) wurde vom Ex-Mann seiner fünften Ehefrau (53) auf Entschädigung verklagt. Schröder soll mit der Affäre die Ehe des Paares zerstört haben. Die Klage beziffert sich auf über 70.000 € und ging vor einem Familiengericht in Seoul (Südkorea) ein.

Gerhard Schröder (SPD) war von 1998 bis 2005 der siebte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Neben Steuerreform, Rentenreform, Hartz IV und seiner Freundschaft zu Wladimir Putin ist er vor allem für seine zahlreichen (gescheiterten) Ehen bekannt: Schröder war von 1968 bis 1972 mit Eva Schubach, von 1972 bis 1984 mit Anne Taschenmacher und von 1984 bis 1997 mit Hiltrud Schwetje verheiratet. Vierte Ehefrau Schröders war ab 1997 die Journalistin Doris Schröder-Köpf. Diese Ehe hielt immerhin 17 Jahre. Im Januar 2018 stellte er der Öffentlichkeit ofiziell seine neue Partnerin, die Koreanerin Soyeon Kim, vor.

Soyeon Kim ist 25 Jahre jünger als der Altkanzler und kommt aus Südkorea. Sie soll Gerhard Schröder bereits im Jahr 2016 kennengelernt haben, als dieser noch mit Doris Schröder-Köpf verheiratet war. Soyeon Kim lebte in Seoul und hatte dort mehrfach für den Altkanzler als Dolmetscherin gearbeitet. Sie soll der Grund für das Scheitern der vierten Ehe Schröders gewesen sein. Das bestätigte unter anderem auch Ex-Ehefrau Nummer vier in einem Facebook-Post vom 20. September 2017: “Frau Kim war im Frühjahr 2016 der Anlass, wenn auch nicht der alleinige Grund, für die endgültige Trennung.”

Entschädigung für erlittene Seelenschmerzen

Der SPD-Politiker und seine neue Freundin hatten im Januar 2018 in Seoul verkündet, heiraten zu wollen. Der Ex-Ehemann von Soyeon Kim war damit aber überhaupt nicht einverstanden. Er warf Schröder bereits 2018 vor, ihm durch seine außereheliche Affäre mit Soyeon Kim „unerträgliche Seelenschmerzen“ bereitet zu haben. Der Ex-Kanzler sei schuld, dass die Ehe in die Brüche gegangen sei. “Unsere Ehe ist schließlich zerbrochen, und der Beschuldigte sollte für seine Aktion verantwortlich gemacht werden.” Er habe die Scheidungspapiere lediglich unterschrieben, weil seine Frau versprochen habe, die Beziehung zu Schröder zu beenden. Soyeon Kim und ihr Ex-Mann sind seit November 2017 geschieden. Außereheliche Affären waren im konservativen Südkorea bis ins Jahr 2015 strafbar. Seitensprünge konnten mit Haftstrafen belegt werden.

Trotz der gerichtliche Auseinandersetzung haben Gerhard Schröder und Soyeon Kim am 2. Mai 2018 in Seoul geheiratet. Schröders Ehefrau trägt seitdem den Namen Soyeon Schröder-Kim. Die amtliche Nachbeurkundung der Ehe wurde am 22. August 2018 im Alten Rathaus in Hannover vorgenommen. Die Hochzeitsfeier mit rund 150 Gästen und Familienangehörigen fand am 5. Oktober 2018 im Berliner Hotel Adlon-Kempinski statt. Die studierte Wirtschaftsmanagerin und Dolmetscherin ist bereits seit Juli 2011 Repräsentantin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.Invest GmbH. Das Paar lebt abwechselnd in Hannover und Seoul.

Familiengericht in Seoul verurteilt Schröder

Das Familiengericht in Seoul hat in der Sache inzwischen entschieden. Es verurteilte Gerhard Schröder im Juni 2021 zur Zahlung von immerhin 30 Millionen Won (22.100 €). Der Kläger hatte argumentiert, er habe sich im November 2017 einvernehmlich von seiner damaligen Frau scheiden lassen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese ihre Beziehung mit Schröder beende. Die Scheidung wurde vollzogen, doch kurz darauf heirateten Schröder und die Koreanerin doch.

Schröders Verteidiger konterte, dass die damalige Trennung nichts mit der neuen Beziehung zu seinem Mandanten tun gehabt habe. Und auch Soyeon Schröder-Kim betonte, sie habe vor der Scheidung bereits mehrere Jahre von ihrem damaligen Ehemann getrennt gelebt. „Wenn eine Ehe, die wie bei mir in jungen Jahren geschlossen wurde, zerrüttet ist und geschieden werden soll, liegt der Grund dafür nach meiner Meinung bei den beiden Ehepartnern”, erklärte sich nach Angaben von SPIEGEL online. Das Gericht in Seoul folgte dieser Argumentation jedoch nicht.


Fundstelle: https://www.spiegel.de/
Fundstelle: https://www.stern.de/

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