Palandt und Schönfelder umbenennen – Studie soll NS-Vergangenheit der Namensgeber klären

An Palandt und Schönfelder kommt im Jurastudium niemand vorbei: Es handelt sich um einen bekannten Kurzkommentar zum BGB und eine Gesetzessammlung zum Zivilrecht. Weniger bekannt waren lange Zeit deren Begründer, Otto Palandt und Heinrich Schönfelder. Doch mittlerweile fordern immer mehr Stimmen die Umbenennung der juristischen Standardwerke. Der Grund: Palandt und Schönfelder machten während der NS-Zeit als Juristen Karriere. Ihre genaue Verstrickung in das nationalsozialistische Unrechtsregime ist noch nicht abschließend geklärt.

Eine Studie soll Klarheit bringen

Aus diesem Grund soll die Vergangenheit der beiden Juristen nun untersucht werden. Der bayrische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) initiierte die „umfassende Aufklärung“ der Rollen von Palandt und Schönfelder während der NS-Diktatur. Dazu gab er eine Studie beim renommierten Münchener Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in Auftrag. In einem Brief an die Bundesjustizministerin schreibt Eisenreich: „Antisemitismus und Rechtsextremismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Ich halte es daher für unerlässlich, dass das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht in allen Bereichen geschärft wird.”

Völlig neu ist die Kritik an den Namen der Standardwerke nicht. Die Initiative „Palandt umbenennen“ konnte in einer Petition bereits über 4.000 Stimmen für die Umbenennung sammeln. Zu den Unterzeichner:innen zählen viele Studierende und Referendar:innen, aber auch Professor:innen, Richter:innen und Politiker:innen. Doch ein eindeutiges Studienergebnis könnte den Münchner Verlag C.H. Beck, welcher den Palandt und den Schönfelder herausgibt, weiter unter Druck setzen. Bisher hält dieser nämlich an deren Benennung fest. Dafür weist das Bearbeiterverzeichnis nun einen Hinweis auf die NS-Biografie Palandts auf.

Auf die in Auftrag gegebene Studie reagierte der Beck-Verlag dennoch positiv. Auf dessen Website heißt es von Seiten des Verlegers Dr. Hans Dieter Beck: „Dem Forschungsergebnis sehen wir mit großem Interesse entgegen. Es wird für uns eine wichtige Grundlage für die Entscheidung sein, wie der Verlag C.H.BECK künftig mit diesen Herausgebernamen umgehen wird.“

Was über Palandt und Schönfelder bekannt ist

Ganz so unklar, wie diese Aussage vermuten lässt, scheint zumindest Otto Palandts Vergangenheit nicht zu sein. In der NS-Rechtszeitschrift Deutsche Justiz schrieb Palandt 1935 beispielsweise, junge Juristen müssten lernen „Volksschädlinge zu bekämpfen“ und die „Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum“ begreifen. Als Präsident des Reichsjustizprüfungsamt sorgte er dafür, dass junge Jurist:innen nach nationalsozialistischer Maxime handelten. Aus diesem Grund wird Palandt in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung als „einer der schauderhaftesten Juristen des NS-Systems“ bezeichnet.

Etwas weniger Informationen sind zu Heinrich Schönfelder bekannt. Klar ist, dass er wie Palandt seit 1933 Mitglied der NSDAP war, im selben Jahr trat er auch dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen bei. Bevor Schönfelder 1944 bei einem Partisanenangriff getötet wurde, war er zwei Jahre lang als Kriegsgerichtsrat im faschistischen Italien tätig.

Ein ungeschicktes Bild und anonyme rechtsextreme Texte

Doch Palandt und Schönfelder sind nicht die einzigen Herausgeber juristischer Standardliteratur mit nationalsozialistischer Vergangenheit. Auch anderen Standardwerken der Rechtsliteratur haftet der Name ihrer Begründer negativ an. So beispielsweise dem Maunz/Dürig, einem bekannten Kommentar zum Grundgesetz. Erst kürzlich geriet der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (CDU) in die Kritik, weil er zum Geburtstag des Grundgesetzes ausgerechnet dieses Werk feierlich in die Kamera hielt. Denn Theodor Maunz gehörte ebenfalls zu den führenden Juristen des NS-Regimes und verfasste bis zu seinem Tod 1993 anonym Beiträge für die rechtsextreme National-Zeitung.

Nicht nur Amthor scheint wenig von der NS-Vergangenheit der Herausgeber juristischer Standardwerke zu wissen. Dass ihre juristischen Begleiter nach NS-Juristen benannt sind, war bis vor kurzem vermutlich wenigen Jurastudierenden klar. Während C.H. Beck bislang die Bedeutung des Palandt als Marke betonte, könnten eindeutige Studienergebnisse den Widerstand des Verlags durchaus zum Wanken bringen. Diese werden für Ende 2022 erwartet. Gut möglich, dass Jurist:innen künftig also keine nach NS-Juristen benannten Standardwerke mehr mit sich herumtragen.

Wer den Palandt bis dahin zu Hause selbst “umbenennen” möchte, wird von der Initiative “Palandt umbenennen” unterstützt. Auf ihrer Website bietet sie ein Bestellformular für eine alternative Schutzhülle an. Der alternative Umschlag trägt den Namen “Otto Liebmann” und erinnert an den gleichnamigen deutschen Juristen jüdischen Glaubens.


Fundstelle: https://www.justiz.bayern.de/
Fundstelle: https://www.sueddeutsche.de/
Palandt umbenennen: https://palandtumbenennen.de/

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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