Betrüger schicken Stellvertreter:innen gegen Geld zur Fahrprüfung!

Nicht wenigen Fahrschüler:innen wird beim Gedanken an die Theorieprüfung Angst und Bange. Zwei Männer haben daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt. Sie sollen in ganz Deutschland an Fahrschüler:innen gegen Geld Stellvertreter:innen für die theoretische Fahrprüfung vermittelt haben. Deswegen stehen sie jetzt vor Gericht.

Zwei junge Männer im Alter von 26 und 29 Jahren müssen sich vor dem Landgericht Hannover verantworten (Az.: 96 KLs 12/20). Der Vorwurf: Sie sollen gegen Bezahlung Stellvertreter:innen für die theoretische Führerscheinprüfungen vermittelt zu haben. Der Ältere räumten den Vorwurf zum Prozessauftakt laut LTO in einer Erklärung seines Verteidigers als “im Wesentlichen zutreffend” ein. Allerdings betonte er, nur an 71 Taten beteiligt gewesen zu sein – nicht wie angeklagt 72. Damit soll der 29-Jährige über 52.000€ eingenommen haben. Die Fahrschüler:innen kostete die Masche 800-2.000 € für eine Theorieprüfung. der 26-jährige Mitangeklagte soll in neun Fällen beteiligt gewesen sein.

Rechtliche wertete die Staatsanwaltschaft das Verhalten der beiden Männer als Fälschung beweiserheblicher Daten iSd. § 269 StGB. Demnach wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, “wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht.”

Der 29 Jährige ist Vater von zwei Kindern und kündigte vor Gericht laut LTO an: “Ich werde mich bemühen, das durch die Taten erlangte Geld vollständig zurückzuzahlen.” Allerdings lebe er derzeit von Sozialhilfe, weil er sein Studium abgebrochen habe.

Für die Polizei keine unbekannte Masche

Die beiden Männer sollen im gesamten Bundesgebiet agiert haben. Ein Schwerpunkt lag dabei in Hannover. In manchen Fällen seien die Täuschungsversuche bereits bei der Anmeldung aufgeflogen. Und nicht alle gezinkten Prüfungen seien auch tatsächlich erfolgreich verlaufen. Eine Polizeibeamtin gab laut LTO an, das Angebot, Vertreter:innen zu Prüfungen zu schicken, sei bekannt. Vor allem Analphabeten oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, würden auf derartige Maschen zurückgreifen. Und das, obwohl die theoretische Fahrerlaubnisprüfung mittlerweile in 12 Sprachen angeboten wird.

Der TÜV Rheinland nimmt in 4 Bundesländern die Prüfungen ab und berichtet, dass alleine bei diesen Prüfungen im Jahr 2019 über 500 Schummelversuche festgestellt worden seien. Bundesweit sollen es 2018 über 1.500 Täuschungsversuche gwesen sein. Allerdings kommt lang nicht in allen Fake-Prüfungen ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zum Einsatz. Die Betrüger:innen setzen auch auf neue technische Mittel. So kann man im Internet für schlappe 500 € ein Spionagekopfhörerset erwerben, mit dessen Hilfe man den Prüflingen die richtigen Antworten auf die Fragen einflüstern kann.

Und welche Strafe droht den schummelnden Kandidat:innen? Rein rechtlich gesehen haben die Betroffenen nichts zu befürchten. Da es sich weder um einen klassischen Betrug, noch um eine Urkundenfälschung, handelt. Allerdings können die Prüflinge für sechs Monate für die Theorieprüfung “gesperrt” werden. Sie müssen also länger warten, bis sie zu einem neuen Versuch antreten dürfen.


Fundstelle: https://www.lto.de/

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