Der Mannheimer Klausurabbruch aus Sicht der betroffenen Prüflinge

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Bereits gestern haben wir über den Abbruch einer Klausur des Zweiten Staatsexamens in Mannheim berichtet und das Statement des Justizministeriums hierzu veröffentlicht. Heute liegt uns der Bericht von betroffenen Mannheimer Examenskandidat:innen über den Klausurabbruch vor, den wir Euch nicht vorenthalten möchten. Über den Hergang der letzten Klausur im Öffentlichen Recht am Freitag, den 18. Juni 2021 berichten uns die Mannheimer Prüflinge Folgendes:

Heute waren dann schon bei Betreten des Saals um 8:00 30 Grad erreicht. Bei Bearbeitungsstart um 8:30 lag die Temperatur bei 31.7 Grad. Trotzdem sollte die Bearbeitung starten. Die Sachverhalte waren ausgeteilt und lagen umgedreht (=verdeckt/Schrift nach unten) auf den Tischen. Als der Bearbeitungsbeginn verkündet wurde, gab es so lautstarke Proteste, dass dann doch nicht begonnen wurde. Stattdessen wurde – in ständiger telefonischer Rücksprache mit dem Ministerium – geprüft, ob man uns in wohl verfügbare, einwandfrei klimatisierte Räume im Obergeschosse umsetzen könne.

Es wurde schließlich verkündet, man starte nun die Bearbeitung, die oberen Räume würden hergerichtet und sobald sie „bezugsfertig” seien, erfolge – mitten in der Prüfung – ein „geordneter Umzug”. Wieder gab es laute Proteste, da niemand erklären konnte, wie dieser Umzug geordnet ablaufen solle. Daraufhin wurde entschieden, die Räume würden nun erst hergerichtet. Bis dahin sollten wir uns gedulden, dann sollten wir umziehen und erst dann werde die Bearbeitungszeit starten. Die Sachverhalte wurden logischerweise wieder eingesammelt.

Unerträgliche Hitze im Prüfungssaal

Die Prüflinge warteten etwa 30 Minuten – alle mit Maske – in der nun fast unerträglich heißen Halle auf weitere Anweisungen und unterhielten sich in kleinen Gruppen. Diese Anweisung kam dann schließlich auch. Und zwar in der Form, dass man nun nicht mehr ausschließen könne, ob nicht vielleicht in der Zwischenzeit jemand „einen Täuschungsversuch begangen habe”. Möglicherweise habe ja doch schon jemand den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und sich inzwischen darüber ausgetauscht.

Der Prüfungstermin wurde schließlich abgebrochen und die Kandidat:innen angewiesen, sich zwei Wochen lang für einen Ersatztermin bereit zu halten. Diesen bestimmte man kurz darauf per Mail auf Mittwoch den 23.6. Auf Anfrage von JURios beim Justizministerium hieß es am Freitag außerdem, man müsse den Sachverhalt noch weiter aufklären. Unter anderem durch Stellungnahmen der Aufsichtspersonen zum Klausurabbruch. Für die 50 Prüflinge aus Mannheim bedeutet die Nachklausur vor allem eines: Weiteren psychischen Stress!

Chancengleichheit? Gravierende Nachteile für die Betroffenen!

Den betroffenen Kandidat:innen entstehen über den Klausurabbruch hinaus aber auch noch weitere Nachteile:

  • Vielen Kandidat:innen haben zur Erholung bereits (genehmigten) Urlaub gebucht, den sie nun nicht antreten können, aber bezahlen müssen.
  • Einige Betroffene wollten nach dem Zweiten Staatsexamen direkt in die Wahlstation starten und haben hierzu Arbeitsverträge unterschrieben, die bereits in der kommenden Woche beginnen.
  • Es gibt Prüflinge, die ihre Corona-Impfung auf Grund des Staatsexamens verschoben und auf die Woche nach dem Examen terminiert hatten.
  • Die meisten Referendar:innen hatten ihre Kommentare nur gemietet. Diese müssen direkt am Tag nach der letzten Klausur zurückgegeben werden. Also gestern.
  • Es wird bezweifelt, dass die Nachklausur tatsächlich die Chancengleichhheit gewährleistet. Unter anderem fragen sich die Betroffenen, wie die Chancengleichheit gewährleistet werden könne, wenn im Stapel der Korrektor:innen nun offensichtlich nur Mannheimer Kandidaten liegen werden. Die dann nur untereinander, anstatt wie üblich landesweit durchmischt und völlig anonym verglichen werden können. Und auch umgekehrt könnte man argumentieren, dass die 50 Mannheimer Prüflinge jetzt eine Woche mehr Zeit haben, sich speziell auf das Öffentliche Recht vorzubereiten.

Der Landesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften Baden-Württemberg kommt auf Grund der vielen Pannen mit der Arbeit kaum noch hinterher und hat Probleme, sich überhaupt noch mit anderen – ebenfalls wichtigen – Themen zu beschäftgen. Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften hat angekündigt, die ganz offensichtlich strukturellen Probleme in Baden-Württemberg bei seinem nächsten Treffen auf die Tagesordnung zu setzen.


Fundstelle: Mails betroffener Examenskandidat:innen aus Mannheim

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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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