Kronen-Zeitung haftet nicht für falsche Tipps vom “Kräuterpfarrer”

Die österreichische Kronen-Zeitung druckte Gesundheitstipps von einem “Kräuterpfarrer” ab. Eine Leserin probierte die Empfehlung zu Hause aus und bekam einen Hautausschlag. Dafür haftet die Zeitung aber nicht verschuldensunabhängig, entschied der Europäische Gerichtshof.

Das österreichische Boulevardblatt hatte im Dezember 2016 einen Beitrag von “Kräuterpfarrer Benedikt” in der Rubrik „Hing´schaut und g´sund g´lebt“ veröffentlicht. In dem Artikel empfahl der angebliche Gesundheitsexperte Rheumaschmerzen durch eine Auflage aus geriebenem Kren (Meerrettich) zu lindern. Wie sich herausstellte, war der Tipp in zeitlicher Hinsicht aber grob falsch: Statt zwei bis fünf Stunden hätte es zwei bis fünf Minuten heißen müssen. Der Text lautete:

„Rheumaschmerzen lindern
Frisch gerissener Kren kann mithelfen, die im Zuge von Rheuma auftretenden Schmerzen zu verringern. Die betroffenen Zonen werden vorher mit einem fettigen pflanzlichen Öl oder mit Schweineschmalz eingerieben, bevor man den geriebenen Kren darauf legt und anpresst. Diese Auflage kann man durchaus zwei bis fünf Stunden oben lassen, bevor man sie wiederum entfernt. Diese Anwendung besitzt eine gute ableitende Wirkung.“

Hautausschlag durch Senföle im Meerrettich

Eine Leserin, die den Kräutertipp zu Hause befolgte, erlitt durch die im Meerrettich enthaltenen scharfen Senföle einen Hautausschlag. Sie verlangte daraufhin Schadensersatz. Der Fall landete vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof. Dieser bat den EuGH daraufhin um Klärung, ob in dem Fall eine verschuldensunabhängige Haftung nach der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/347 in Betracht käme. Entscheidend war, ob der Gesundheitstipp des Kräuterpfarrers ein “fehlerhaftes Produkt” darstellt. Dies verneinten die Richter:innen in Luxemburg nun. Ein Produkt sei fehlerhaft, “wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man zu erwarten berechtigt ist. Die Fehlerhaftigkeit eines Produkts wird anhand bestimmter Faktoren ermittelt, die ihm selbst innewohnen und insbesondere mit seiner Darbietung, seinem Gebrauch und dem Zeitpunkt seines Inverkehrbringens zusammenhängen.”

Eine Ansicht beschränkt die Haftung für fehlerhafte Produkte bei Informationsträgern auf die Schäden, die durch den Träger als solchen – etwa durch den giftigen Einband eines Buches oder auch die giftige Druckfarbe – verursacht worden sind. Geistige Leistungen im Sinne eines Ratschlages sind demnach nicht als „Produkt“ im Sinne der Richtlinie anzusehen.

Eine andere Ansicht will den Anwendungsbereich dieser Haftung auch auf Fälle ausdehnen, in denen Schäden durch eine fehlerhafte geistige Leistung verursacht werden. Demnach seien auch Verlag und Autor:innen “Hersteller:innen” eventuell fehlerhafter Produkte. Diese haften dann auch für den Inhalts eines Druckwerks.

Unrichtiger Ratschlag bezieht sich nicht auf gedruckte Zeitung

Der EuGH folgte einer einschränkenden Auffassung. Demnach werde die Fehlerhaftigkeit eines Produkts anhand bestimmter Faktoren ermittelt, die dem Produkt selbst innewohnen und insbesondere mit seiner Darbietung, seinem Gebrauch und dem Zeitpunkt seines Inverkehrbringens zusammenhängen. Im vorliegenden Fall beziehe sich der unrichtige Ratschlag gerade nicht auf die gedruckte Zeitung. “Konkret betrifft diese Dienstleistung weder die Darbietung noch den Gebrauch dieser Zeitung. Folglich gehört diese Dienstleistung nicht zu den der gedruckten Zeitung innewohnenden Faktoren, die als Einzige die Beurteilung ermöglichen, ob dieses Produkt fehlerhaft ist.”

Eine verschuldensunabhängige Produkthaftung nach der europäischen Richtlinie sei deswegen nicht gegeben. Die Richter:innen wiesen aber gleichzeitig darauf hin, dass andere (verschuldensabhängige) Regelungen der vertraglichen oder außervertraglichen Haftung anwendbar sein können.


Fundstelle: EuGH, Urt. v. 10.06.2021, Az. C-65/20
Fundstelle: https://www.lto.de/


-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-

Letzte Artikel