Die PARTEI verkauft Geld – und gewinnt vor dem BVerwG im Rechtsstreit um die staatlichen Zuschüsse

Die Satirepartei Die PARTEI hat einen Rechtsstreit gegen die Bundestagsverwaltung vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen. Inhaltlich ging es um die „Geldverkauf-Aktion“ der PARTEI und die daraus abgeleitete Obergrenze der Parteienfinanzierung.

Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative wurde 2004 von Redakteur:innen des Satire-Magazins Titanic gegründet. Parteivorsitzender ist der Satiriker Martin Sonneborn, der für Die PARTEI seit 2014 im Europaparlament sitzt. Durch ein Ergebnis von mehr als 0,5 % auf Bundesebene bekam Die PARTEI im gleichen Jahr auch erstmals Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Mit dem Übertritt des ehemaligen SPD-Abgeordneten Marco Bülow ist Die PARTEI seit dem 17. November 2020 auch im Deutschen Bundestag vertreten.

Großes Aufsehen erregte die Satire-Partei 2014 mit ihrer Aktion „Geldverkauf“. Nach dem damals gültigen Parteiengesetz darf der Betrag der staatlichen Teilfinanzierung einer Partei nicht die Summe ihrer selbst erwirtschafteten Einnahmen übersteigen. Die sich aus den erzielten Wählerstimmen ergebende staatliche Zuweisung wird deshalb auf der Höhe der Eigeneinnahmen gekappt. Und jetzt der Clou: Dabei wird der erzielte Umsatz – also nicht der Gewinn – als zuweisungswirksame Einnahmen berücksichtigt.

Die PARTEI verkauft Geld – die AfD Gold!

Um die eigenen Einnahmen zu erhöhen, „verkaufte“ Die PARTEI daher 20-, 50- und 100-Euroscheine mit Postkarten als Zugabe für je 5 € über dem Nennwert. Abzüglich der Versandkosten blieben der Partei nur 7 Cent Gewinn. Macht nichts. Denn insgesamt erzielte Die PARTEI Einnahmen in Höhe von 204.000 € und konnte ihre staatlichen Zuschüsse um 80.000 € erhöhen. Hintergrund der Aktion waren – wie so oft – Umtriebe der AfD. Diese hatte sich zur Parteifinanzierung einen “Goldhandel” eingerichtet. Eine Australian-Kangaroo-Münze kostete beispielsweise 113,50 €. Die AfD machte damit nur minimalen Gewinn. Da es aber nur auf den Umsatz der Geschäfte ankam, konnte die rechtspopulistische Partei ihre Staatszuschüsse durch den Goldhandel um rund zwei Millionen erhöhen.

Und wieso landete dieser, nach dem Parteiengesetz ganz offensichtlich legale, Vorgang nun vor Gericht? Die Bundestagsverwaltung forderte nach der Aktion von der PARTEI 72.000 € zurück. Zudem wurde der Satire-Partei eine Strafzahlung in Höhe von 384.000 € wegen „unrichtiger Angaben“ auferlegt. Das kuriose: Im Gegensatz dazu wurde der Goldhandel der AfD nicht beanstandet. Der Austausch von Geld sei „kein werthaltiges Geschäft“ gewesen. Beim Goldhandel der AfD sei im Gegensatz dazu ein werthaltiges Geschäft gegeben. So begründete die Bundestagsverwaltung ihre Haltung.

Bundestagsverwaltung fordert Geld zurück – die PARTEI klagt!

Die PARTEI zog gegen die Entscheidung vor das zuständige Verwaltungsgericht Berlin. Das Gericht gab der PARTEI Recht. Die Bundestagsverwaltung legte Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Dieses bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Dagegen ging die Bundestagsverwaltung in Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Und auch dort gewann Die PARTEI.

Die Leitsätze der Entscheidung aus Leipzig lauten:

“1. Der parteienrechtliche Einnahmebegriff des § 26 Abs. 1 Satz 1 PartG findet auf Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit Anwendung. Derartige Einnahmen sind nach der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Rechtslage der Berechnung der relativen Obergrenze gemäß § 19a Abs. 4 PartG 2011 in vollem Umfang zugrunde zu legen.

2. Eine Unternehmenstätigkeit im Sinne von § 24 Abs. 4 Nr. 5 PartG liegt vor, wenn die Partei selbständig und auf Dauer angelegt am Markt auftritt und im Rahmen von Rechtsgeschäften wirtschaftlich werthaltige entgeltliche Leistungen anbietet; eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.”

Bundestagsverwaltung unterliegt und muss Prozesskosten tragen!

Die Prozesskosten für die Bundesrepublik belaufen sich auf etwa 100.000 €. Die PARTEI meint dazu, der jetzige Bundestagspräsident Schäuble könne “die 100.000 € Gerichtskosten traditionell aus dem schwarzen Koffer bezahlen”. Martin Sonneborn erklärte dazu außerdem: „Bundestagspräsident Lammert hat in der Bundesversammlung zu mir gesagt, seine Juristen hätten ein solches Verfahren noch nie verloren. Ich entgegnete: Dann werden sie das Verlieren jetzt lernen.“ 

Der Vorgang hatte zur Folge, dass 2015 das Parteiengesetz geändert wurde. Ab dem Geschäftsjahr 2015 sind nicht mehr die Einnahmen aus der Unternehmenstätigkeit, sondern der Gewinn für die Obergrenze entscheidend. Auch die AfD kann ihren “Goldhandel” damit nicht mehr gewinnbringend für sich nutzen.


Zweitinstanz: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.03.2018, Az. 3 B 26.17
Drittinstanz: BVerwG, Urt. v. 13.05.2020, Az. 6 C 16.18
Fundstelle: https://taz.de/
Fundstelle: https://www.die-partei.de/

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Redaktion
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