Anklage gegen ehemaligen AfD-Politiker wegen Aufruf zum Sturz der Regierung

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Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage gegen den früheren baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Stefan Räpple erhoben. Er soll auf einer Demonstration zum Sturz der Regierung aufgerufen haben.

Stefan Räpple war von 2016-2021 Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg und gehörte dort der Alternative für Deutschland (AfD) an. Der gelernte Konditor fiel in seiner Zeit als Abgeordneter immer wieder durch rechtsradikale Aussagen auf.

Im März 2020 wurde er wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen. Räpple hatte während einer Demonstration gegen die Corona-Einschränkungen in Mainz zum Sturz der Regierung aufgerufen. Er sagte: „Wir brauchen eine Masse auf der Straße und wir müssen die Regierung zuallererst stürzen. Und zwar mit Gewalt. Es geht nicht gewaltfrei.“

Aufforderung zu Straftaten und Verunglimpfung des Staates!

Doch damit nicht genug. Im August 2020 soll Räple in einem Beitrag im Internet die Bundesrepublik als “Willkürstaat” und “letzten Dreck” bezeichnet haben. Am gleichen Tag soll er in Berlin bei einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen mit weiteren Demonstranten auf die Treppe des Reichstagsgebäudes vorgedrungen sein und dabei Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sieht in den beiden Vorfällen Anlass genug, um den ehemaligen AfD-Politiker anzuklagen. Sie wirft ihm unter anderem das öffentliche Auffordern zu Straftaten nach § 111 I StGB sowie Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach § 90a I StGB vor. Darin heißt es: “Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Außerdem wird sich Räpple wegen Widerstandes gegen Vollsteckungsbeamte (§ 113 I StGB) verantworten müssen.

Ordnungsrufe und Ausschluss aus dem Plenum

Doch das ist nur ein weiterer Eckpunkt in einer ganzen Reihe von Vorfällen, die sich der Landespolitiker in seiner Zeit als Abgeordneter geleistet hat. Sein Lehramtsstudium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg brach Räpple ab, weil er „die dort gelehrten Inhalte nicht mittragen“ könne. Nach den Recherchen von Andreas Speit steht er der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung nahe. Anfang 2020 rief Räpple zu einer Demonstration vor dem SWR-Funkhaus (Zitat: „linksextreme Medienleute“) in Baden-Baden auf. Anlässlich des Holocaust-Gedenktags forderte er in einem Facebook-Beitrag „Schluss mit Schuldkult“.

Die Höhepunkte seiner Karriere am Landtag bestanden aber sicherlich aus den zahlreichen Ordnungsrufen, die der damalige AfD-Politiker provozierte. Während einer Landtagssitzung im November 2016 bezeichnete Räpple Abgeordnete anderer Fraktionen als „Volksverräter”. Im März 2017 wurde Räpple im Landtag zur Ordnung gerufen, nachdem er die Rede einer Grünen-Abgeordneten mit Zwischenrufen gestört hatte. Daraufhin beleidigte er den Parlaments-Vizepräsidenten als “Dreckssack”, worauf er des Landtags verwiesen wurde. Am 12. Dezember 2018 beschimpfte Räpple die SPD mit dem Zwischenruf „So sind sie, die roten Terroristen!“. Nach dem durch Präsidentin Aras verkündeten Sitzungsausschluss musste Räpple von der Polizei aus dem Plenum entfernt werden.


Fundstelle: https://gstko.justiz.rlp.de/de/
Fundstelle: https://www.zeit.de/
Fundstelle: https://de.wikipedia.org/

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