Ehemann vergiftet Ehefrau mit selbst gebackenen Zimtschnecken

Ein Mann soll versucht haben, seine Ehefrau mit Zimtschnecken zu vergiften. Das Landgericht Nürnberg -Schwurgericht- hat derzeit aufzuklären, ob der Angeklagte wegen versuchten Mordes oder gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen sein wird.

Der 39-jährige IT-Spezialist legte bereits ein Geständnis ab. Er habe im November vergangenen Jahres eine selbstgebackene Zimtschnecke mit dem Schlafmittel „Etizolam“ präpariert und diese seiner von ihm getrenntlebenden Ehefrau zum Verzehr übergeben. Diese war zu dem Zeitpunkt arglos. Ihr Mann backe regelmäßig sehr gute Zimtschnecken und sie wertete das als „Freundlichkeit ihres Mannes“. Dem Geständnis nach habe er seine Ehefrau für ein Wochenende außer Gefecht setzen wollen, um alleine Zeit mit dem gemeinsamen Sohn zu verbringen.

Vorausgegangen war wohl ein Trennungsstreit. Das Ehepaar habe sich, laut Schilderung einer Zeugin, auseinandergelebt. Infolgedessen habe der Angeklagte den Sohn nur noch zweimal in der Woche sehen dürfen. Außerdem habe er finanzielle und gesundheitliche Probleme gehabt sowie gelegentlich Drogen konsumiert.

Lähmungserscheinungen und Intubation als Folgen des Verzehrs der Zimtschnecke

Folge des Zimtschneckenteilverzehrs war ein mehrtätiger Aufenthalt im Krankenhaus. Die Anklage präzisiert den Aufenthalt der Ehefrau. Er sei geprägt gewesen von Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen und Verwirrtheit. Auch die Schwiegermutter des Angeklagten litt unter den Folgen des präparierten Teilchens. Sie aß den Rest der Zimtschnecke, die sie zwei Tage nachdem bereits ihre Tochter im Krankenhaus behandelt werden musste, in deren Wohnung vorfand.

Das Kuriose: Ihre Tochter bat sie darum, die restliche Zimtschnecke aufzuessen. Eigentlich wollte die Mutter nur die Wohnung aufräumen, während ihre Tochter im Krankenhaus liegt. Sie wisse aber um die sehr guten Zimtschnecken des Schwiegersohns Bescheid, weshalb sie der Bitte gerne nachkam. Die Schwiegermutter musste daraufhin auf der Intensivstation intubiert werden; es folgte eine künstliche Beatmung.

Langer, traumloser Schlaf

Dem Angeklagten tue seine Tat leid. Er sei heilfroh, dass die Frauen keine bleibenden Schäden davongetragen haben. Das im Internet bestellte Betäubungsmittel habe er bei Bedarf zuvor für sich selbst genutzt. Es habe ihm zu einem „langen, festen, traumlosen Schlaf“ verholfen. Dass die genannten medizinischen Folgen bei seiner Ehefrau eintreten würden, habe er nicht „nur ansatzweise in Betracht gezogen“. Geschweige denn sei er auf die Idee gekommen, dass die Schwiegermutter den Rest der Zimtschnecke finden und verspeisen würde. Die Schwiegermutter sieht dies ähnlich. Sie traue ihm einen versuchten, gar doppelten Mord nicht zu. Bei der polizeilichen Vernehmung sah das die Ehefrau auch so. Im Gericht sagte sie nunmehr: „Ich weiß es nicht.“

Bis zum 29. Juli 2021 sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Bis dahin wird der Angeklagte bereits sieben Monate in U-Haft abgesessen haben.

Nachtrag:

Einmal mehr antwortete die Frau des Angeklagten nach langem Nachdenken: “Ich weiß es nicht.” Nämlich auf die interessehalber gestellte Frage des Vorsitzenden Richters, welche Strafe sie für ihren Ehemann als gerecht empfinden würde. Allein zuständig für die Strafzumessung ist das erkennende Gericht, §§ 46 ff. StGB.
Schließlich wurde der Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.


Fundstelle: https://www.sueddeutsche.de

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