Rezension: Meyer-Goßner / Appl, „Die Urteile in Strafsachen“

Das Buch „Die Urteile in Strafsachen“ von Lutz Meyer-Goßner und Dr. Ekkehard Appl, das erstmals im Jahre 1895 als Skript für Referendar:innen erschien, erscheint 2021 aus dem Vahlen Verlag bereits in der 30. Auflage. Die vorherige Auflage erschien vor sieben Jahren, sodass die Autoren in der aktuellen Auflage zahlreiche Änderungen des sachlichen Strafrechts als auch des Strafverfahrensrechts vorgenommen haben. Insbesondere fanden das Dritte Opferrechtsreformgesetz, das Gesetz zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sowie das Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung Einzug in das Buch.

Dr. Ekkehard Appl ist seit 2002 Richter am Bundesgerichtshof und seit 2014 stellvertretender Vorsitzender des 2. Strafsenats. Mit seinem neuesten Werk will er den Rechtsreferendar:innen die für die strafrechtliche Station und für das 2. Staatsexamen notwendigen Kenntnisse vermitteln und den als Strafrichter:in tätigen Jurist:innen eine zuverlässige Stütze bieten.

Übersichtliche Gliederung

Das Buch umfasst 387 Seiten und ist in drei große Teile gegliedert, die jeweils in kleinere Abschnitte untergliedert sind. Der erste Teil bildet den Schwerpunkt des Buches und beinhaltet eine Einleitung und befasst sich mit dem Abfassen eines Urteils. Die sechs Abschnitte behandeln jeweils die einzelnen Bestandteile eines Strafurteils. So werden alle Bestandteile in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Das Kernstück des ersten Teils bildet der 4. Abschnitt, der die Urteilsgründe behandelt. Hier sind die Unterkapitel in Allgemeines (I.), Verurteilung (II.), Freispruch (III.) und Einstellung (IV.) unterteilt. In diesem Abschnitt werden auch Urteile der Rechtsmittelgerichte (V.) sowie etwaige Besonderheiten (VI.), die es beispielsweise in Jugendsachen zu berücksichtigen gibt, bearbeitet. Im sechsten Abschnitt finden sich insgesamt elf Beispielsurteile verschiedener Instanzen.

Im zweiten Teil wird die Abfassung von Beschlüssen behandelt. Die Gliederung folgt dem Aufbau eines Beschlusses und schließt mit der Vorstellung von zehn Beispielen aus unterschiedlichen Instanzen. Dies ermöglicht dem Rechtsreferendar als auch dem Strafrichter, sich einen groben Überblick aus der Fülle an Beschlüssen zu verschaffen.

Musterurteil schafft Praxisrelevanz

Sodann widmet sich der Autor im dritten und letzten Teil dem Protokoll der Hauptverhandlung. Hauptsächlich dreht sich das Kapitel um den Inhalt des Protokolls (II.). Vom Eingang bis hin zum Abschluss und Fertigstellung des Protokolls werden alle relevanten Themen behandelt. Insbesondere werden die wichtigsten Schritte des Gangs der Verhandlung und der wesentlichen Ergebnisse im Detail behandelt, sodass sich gerade Rechtsreferendar:innen einen guten Überblick über den Gang einer Hauptverhandlung verschaffen können. Gerade im Hinblick auf Revisionsklausuren dürfte dieser Teil von besonderer Bedeutung sein, da in den Klausuren nicht selten nach Fehlern im Protokoll Ausschau gehalten werden muss.

Im Anhang bildet ein Musterurteil den Schluss des Buches. In diesem wird auf die einschlägigen Randnummern im Buchtext hingewiesen, sodass Entsprechendes immer schnell nachgelesen werden kann, ohne groß danach suchen zu müssen. Dies ermöglicht ein effizientes und zeitsparendes Arbeiten mit dem Buch. Ferner wird dem Musterurteil ein fehlerhaftes Urteil gegenübergestellt, wodurch Fehlerquellen von Anfang an vermieden werden können. Zugleich finden sich in den Fußnoten Erklärungen, weshalb die Schilderung oder Darstellung fehlerhaft ist. Dazu werden Vorschläge gemacht, wie es besser gemacht werden kann.

Große Hilfe beim Abfassen eines Strafurteils

Das Buch schafft es, alle wesentlich notwendigen Kenntnisse zum Verfassen eines Strafurteils zu vermitteln und bietet sowohl Rechtsreferendar:innen als auch Strafrichter:innen eine sehr gute Stütze. Besonders gut gelungen ist der flüssige Schreibstil in leicht verständlicher Sprache und der klar strukturierte Aufbau. Dadurch lässt es sich problemlos zwischen Kapiteln springen. Der:die Leser:in wird nicht gezwungen, das Buch stringent von vorne nach hinten zu lesen, sondern kann zwischen den jeweiligen Abschnitten wechseln, ohne befürchten zu müssen, den Überblick zu verlieren. Positiv fällt auf, dass sich das Werk nicht nur mit der Abfassung von Strafurteilen, sondern auch mit Beschlüssen und der Anfertigung von Protokollen befasst.

Damit ist „Die Urteile in Strafsachen“ nicht nur ein wunderbarer Leitfaden zum Abfassen eines Strafurteils, sondern dient auch während des Schreibprozesses als große Hilfe. Mit diesem Werk wird einem nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern auch die praktische Anwendung – die oftmals in Lehrbüchern zu kurz kommt – nähergebracht und veranschaulicht, was nicht nur für Rechtsreferendar:innen, sondern gerade für Strafrichter:innen interessant ist.

Die hohe Aktualität der Bearbeitung dürfte daher vor allem für Rechtsreferendar:innen, die vor dem 2. juristischen Staatsexamen stehen, ein unverzichtbares Werk darstellen, zumal das Abfassen von Strafurteilen immer mehr an Bedeutung gewinnt.


Das Buch wurde unserer Autorin kostenlos vom Verlag zur Verfügung gestellt.

Ihr könnt Meyer-Goßner/Appl: “Die Urteile in Strafsachen” hier in der aktuellen Ausgabe erwerben.

Achtung: Dabei handelt es sich um einen Affiliate-Link von Amazon.

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Sandra Kralj
Sandra Kraljhttps://sandrakralj.de/
Sandra Kralj ist Referendarin in Stuttgart, Autorin und bloggt auf www.sandrakralj.de.

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