An der Nordseeküste: Treppe zum Watt darf rut­schig sein!

-Werbung-spot_imgspot_img

Gerüchten zu Folge sollen deutsche Badegäste ein ganz besonderes Klientel sein. Aus dem Ausland hört man oft, deutsche Urlauber:innen seien die einzigen, die morgens um sieben aufstehen, um sich den besten Liegestuhl mit einem Handtuch zu sichern. Und auch wenn sie im eigenen Land Urlaub machen, können unsere Landsleute auf höchst kuriose Ideen kommen. So klagte vor dem Oberlandesgericht Schleswig eine Frau, die auf einer nassen Treppe zum Watt ausgerutscht war….

Die Klägerin suchte Entspannung im Seebad Büsum an der Nordseeküste. Um zum Wasser zu gelangen, nutzte sie die Treppe der „Familienlagune Perlebucht“. “Dabei handelt es sich um eine lagunenartig angelegte künstliche Aufschüttung mit zwei Innenbecken, von deren Außenbereich mehrere Treppen je nach Tidenhub ins Watt bzw. in die Nordsee führen”, so heißt es in der Akte. Die Klägerin stürzte bei der Benutzung einer der Treppen, als sie die erste im Wasser befindliche Stufe erreichte. Durch den Sturz erlitt sie einen Oberschenkeltrümmerbruch oberhalb des Gelenkkopfes und musste am Folgetag operiert werden. Die unglückliche Urlauberin verlangte daraufhin Schmerzensgeld vor dem Landgericht Itzehoe. Dieses wies die Klage ab.

Keine zu hohen Anforderungen an Verkehrssicherungspflichten

Dagegen zog die Frau vor das Oberlandegericht Schleswig. Zur Begründung führte sie an, dass sie nur aufgrund des zu glatten Materials der Stufen sowie erheblicher Moos und Materialablagerungen ausgerutscht sei. Die Richter:innen wiesen die Klägerin jedoch darauf hin, dass auch ihre Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Zur Begründung führten sie an:

“Der Verkehrssicherungspflichtige muss nicht allen denkbaren Gefahren vorbeugen, sondern es kann Schutz nur vor solchen Gefahren verlangt werden, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen und vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind.”

Treppen mit Betonstufen an Badestellen am Wattenmeer seinen üblicherweise durch Ablagerungen von Schwebstoffen rutschig. Deswegen seien die Treppen – wie auch hier – mit Handläufen versehen. Für die Nutzer:innen der Badestellen sei dadurch offenkundig, dass mit typischen Gefahren des Meeresstrandes zu rechnen ist. Also Schlick, Schafskot, Treibgut, Meerestiere, Wellen und Strömungen, die zu einer Rutschgefahr führen. Die Besucher:innen seien deswegen angewiesen, die Treppen vorsichtig zu benutzen und sich am Handlauf festhalten.

Typische Gefahren des Meeresstrandes

Im vorliegenden Fall seien weder das verwendete Betonmaterial noch die Handläufe zu beanstanden. Es war darüber hinaus auch keine zusätzlichen Sicherungen gegen das Ausrutschen angezeigt. Denn: “Regelungen, die Bodenbeläge in Barfußbereichen in Bädern, Krankenhäusern oder Umkleide-, Wasch- und Duschräumen von Sport und Arbeitsstätten betreffen, gelten nicht für außendeichs gelegene Treppenanlagen im Watt, die dem dauerhaften Einfluss der Gezeiten, starkem Wellenschlag, Eisgang, Frost und Schlickablagerungen ausgesetzt sind.”

Und die Moral von der Geschichte? Badegäste an Nord- und Ostsee müssen sich bei der Benutzung von Treppen am Wasser also gut festhalten und vorsichtig sein. Nächstes mal also doch lieber wieder den besten Liegestuhl am Pool in Saint-Tropenz belegen. Bei Pool-Anlagen gelten schließlich strengere Sicherheitsvorkehrungen gegen das Ausrutschen! Die Klägerin hat ihre Berufung inzwischen zurückgenommen.


Fundstelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. .v 02.06.2021, Az. 11 U 31/21
Fundstelle: https://www.lto.de/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel