NRW: Rechtspflegerexamen findet trotz Hochwasserkatastrophe statt

Die Hochwasserkatastrophe, welche letzte Woche weite Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen hat, war für alle ein großer Schock. Trotzdem hat das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben, dass das Rechtspflegerexamen wie gewohnt stattfinden wird. Allerdings mit kleinen Änderungen.

Alleine im Raum Ahrweiler sind nach jetzigem Stand über 100 Personen ums Leben gekommen. Über 600 wurden teils schwer verletzt. Viele weitere werden noch immer vermisst. In den beiden am stärksten betroffenen Bundesländern stehen ganze Dörfer unter Wasser, tausende Menschen haben ihr Hab und Gut verloren, verfügen über keinen Strom und sind von der Außenwelt abgeschnitten. Während in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz langsam mit den Aufräumarbeiten begonnen werden kann, sind auch weiterhin viele Bahnstrecken nicht befahrbar. Trotzdem wird das Rechtspflegerexamen in Nordrhein-Westfalen, zu dem bereits Anfang Juli geladen wurde, stattfinden.

Beginn der Prüfungen um nur einen Tag verschoben

Nicht wie ursprünglich geplant ab Montag, dem 19. Juli, sondern einen Tag später, nämlich ab Dienstag, den 20. Juni. Weitere sechs Klausuren sind bis Freitag, den 30. Juli angedacht. Allerdings kündigte das LJPA kurzfristig an, dass die Klausuren nicht wie eigentlich angedacht in der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel stattfinden. Das Landesjustizprüfungsamt gab am Freitag dazu bekannt: „Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel steht aufgrund der massiven Auswirkungen der Unwetter der vergangenen Tage als Schreibort für die Klausuren nicht zur Verfügung.“

Stattdessen sollen die angehenden Rechtspfleger:innen ihr Examen jetzt in den Räumen der jeweils für sie zuständigen Oberlandesgerichte, nämlich am Oberlandesgericht Düsseldorf, Hamm und Köln schreiben. Das Landesjustizprüfungsamt betonte jedoch direkt, dass eine Unterbringung vor Ort auf Grund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei. Da stellt sich uns natürlich die Frage: Wenn der Staat schon keine Unterbringung gewährleisten kann, wie sollen das dann die einzelnen Studierenden in so kurzer Zeit schaffen?

Erscheinen sollen die Kandidat:innen zu den Prüfungen jeweils um 08:45 Uhr. Wie das ohne Übernachtungsmöglichkeiten und stark eingeschränkten Bahnverkehr gehen soll, ist den Betroffenen nicht klar. Viele Kandidat:innen waren in den letzten Tagen außerdem selbst von der Außenwelt abgeschnitten oder wurden evakuiert. Einige haben Familienmitglieder in den betroffenen Kommunen, die noch immer vermisst werden. Zum Wiederholen des Prüfungsstoffes hatten sie weder die Zeit, noch den Nerv oder gar die Mittel.

Jahrgang bereits wegen Corona benachteiligt

Die Betroffenen sind entsetzt über die späte Kommunikation durch das LJPA. Gleichzeitig fühlen sich die Kandidat:innen in doppelter Hinsicht diskriminiert. Sie gehören dem „Corona-Jahrgang“ an und mussten bereits seit über einem Jahr mit den Einschränkungen der Pandemie leben und lernen. „Wir möchten nicht bevorzugt werden, sondern einfach nur eine faire Chance“, heißt es aus den Reihen der Prüflinge. „Nachdem wir sowieso bereits als ‘Corona-Jahrgang’ geprägt sind, kommt nun auch noch die weitere Hürde hinzu. Die von der Flutkatastrophe Betroffenen dürfen keinen Nachteil aus dieser Situation haben“, so ein Kandidat.

Die Ausbildung der Rechtspfleger:innen in NRW richtet sich nach der Rechtspflegerausbildungsordnung (RpflAO). Das Studium besteht aus fünf Ausbildungsabschnitten, die sich wiederum in ein fachtheoretisches Studium und einen Praxisteil gliedern. Das Rechtspfleger-Examen in NRW besteht aus sieben Klausuren, die 70% der Examensnote ausmachen. Der jetzige Jahrgang litt bereits dadurch stark, dass der wöchentliche Begleitunterricht ab März 2020 vollständig ausfiel und ab November 2020 nur digital durchgeführt wurde.


Fundstelle: https://www.justiz.nrw/

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