C.H. Beck Verlag nennt Palandt – und alle anderen Werke mit Nazi-Vergangenheit – um!

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Der Verlag C.H. Beck hat heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass er alle Werke mit Nazi-Vergangenheit prüfen und gegebenenfalls umbenennen wird. Dazu gehört auch der Standard-Kommentar “Palandt”.

Die Pressemitteilung des Münchener Verlags trägt die Überschrift “Namen von Juristen, die in der NS-Zeit aktiv waren, werden auf den Titeln nicht beibehalten“. C.H. Beck erklärt, alle Werke des Verlags, auf denen als Herausgeber:in oder Autor:in noch Namen von Jurist:innen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben, zu überprüfen.

Es stehe bereits fest, dass der bekannte Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen wird. Bereits auf der nächsten, im November 2021 er­schei­­nenden Auflage, wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg, genannt werden. Der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird künftig den Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen, erklärt der Verlag. Die Gesetzessammlung Schönfelder soll in Zukunft von dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack herausgegeben werden. Der Kommentar von Blümich, EStG, KStG, GewStG erhält den Namen der Herausgeber Dr. Peter Brandis und Prof. Dr. Bernd Heuermann.

Um Missverständnisse auszuschließen

„Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, sagt Verleger Dr. Hans Dieter Beck. „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sicht­bar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen. Um Missverständnisse auszu­schließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen.“ Diese Entscheidung wurde so auch mit den Autorinnen und Autoren des Verlages abgestimmt. Dr. Beck: „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.“

Initiative begrüßt die Umbenennung

Die Initiative “Palandt umbenennen!” sowie namhafte Jurist:innen hatten in den vergangenen Jahren immer wieder eine kritische Überprüfung der Namensgebung vom Verlag gefordert. Palandt Umbenennen sieht die Entscheidung als Ergebnis einer “intensiven Debatte”, welche die Initiative und andere mit dem Verlag in den letzten Jahren geführt haben. “Unser Ziel war dabei das Erinnern, nicht das Vergessen. Es bleibt daher auch nach den Umbenennungen die Aufgabe, das Gedenken an die Verstrickung von Juristinnen und Juristen in das Unrecht der NS-Herrschaft und auch das Gedenken an seine Opfer wachzuhalten”.

Palandt umbenennen bedauert allerdings die Entscheidung des C.H. Beck Verlags, den Palandt nicht nach dem jüdischen Jurist Otto Liebmann zu benennen. “Liebmann als neuen Namensgeber des Beck’schen Kurz-Kommentars zum BGB zu wählen, wäre daher eine Chance gewesen, die der Verlag leider verpasst hat. Als Initiative werden wir uns weiter für eine kritische zeitgeschichtliche Reflektion der Rolle der Jurisprudenz in der NS-Zeit und insbesondere für eine Verankerung dieser Auseinandersetzung in der juristischen Ausbildung einsetzen.”

Wir von JURios begrüßen die Entscheidung, bekannte Werke mit NS-Vergangenheit – wie den Palandt – umzubenennen ausdrücklich und verweisen bezüglich des Hintergrundes auf unseren ausführlichen Artikel zum Thema: “Palandt und Schönfelder umbenennen – Studie soll NS-Vergangenheit der Namensgeber klären”.


Fundstelle: http://presse.beck.de/

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