Abtreibungsrecht weltweit: von drakonischen Strafen und langen Kämpfen

Triggerwarnung: Abtreibung

Eine Fehlgeburt kann ein zutiefst traumatisches Ereignis sein. Doch was, wenn zu der Trauer um das Kind die Angst vor einer langen Haftstrafe tritt? Diese Befürchtung stammt nicht etwa aus einem dystopischen Film – für 90 Millionen Frauen weltweit ist sie Realität. Denn sie leben in einem der 24 Länder mit den strengsten Abtreibungsgesetzen. In Staaten wie Mauretanien, den Philippinen oder El Salvador sind Abtreibungen nicht einmal dann gesetzlich erlaubt, wenn das Leben der austragenden Person in Gefahr ist.

Wer dennoch eine Abtreibung vornehmen lässt, muss – auch im Fall von Inzest oder einer Vergewaltigung – mit hohen Strafen rechnen. So drohen einer Frau auf den Philippinen für eine Abtreibung beispielsweise bis zu 6 Jahre Gefängnis, in El Salvador sind es bis zu 8 Jahre. Bei einer Verurteilung wegen Mordes – in dem zentralamerikanischen Staat in diesem Kontext keine Seltenheit – steht eine Maximalstrafe von bis zu 50 Jahren Haft Raum. Auch Frauen, die ihr Kind unfreiwillig verlieren oder einen geburtshilflichen Notfall erleiden, geraten häufig unter Generalverdacht.

El Salvador: 30 Jahre Haft wegen Totgeburt

So geschah es auch im Fall von Manuela aus El Salvador. Im Jahr 2008 erlitt die Mutter zweier Kinder einen geburtshilflichen Notfall und verlor ihr ungeborenes Kind. Im Anschluss wurde sie ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistands verhört und schlussendlich zu einer dreißigjährigen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Zwei Jahre später verstarb sie während der Haft an Krebs. Die Krankheit wurde nicht angemessen diagnostiziert und behandelt.

Im März diesen Jahres wurde der Fall Manuela v. El Salvador vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt. Die Vorwürfe gegen den Staat umfassen Verstöße gegen das Recht auf Leben, auf Gesundheit, gegen prozessuale Rechte sowie gegen das Verbot der Diskriminierung und geschlechtsbezogener Gewalt. Ein Urteil wird Ende des Jahres erwartet und könnte abtreibungsrechtliche Standards in ganz Lateinamerika und der Karibik beeinflussen.

Auch Sara Rogel García, eine 29-jährige Salvadorianerin, wurde nach einem Sturz und der Totgeburt ihres Kindes zu 30 Jahren Haft verurteilt. Nach Herabsetzung der Haftstrafe endete ihre Gefangenschaft im Juni 2021 frühzeitig nach 9 Jahren.

In El Salvador befinden sich momentan laut Aussage von Morena Herrera, Leiterin der Frauenrechtsorganisation Agrupación Ciudadana por la Despenalización del Aborto, mindestens 16 Frauen wegen vermeintlicher Abtreibungen in Haft. Mehr als 140 Frauen wurden seit 1998 aus diesem Grund für bis zu 35 Jahre inhaftiert. Besonders gefährdet sind Frauen mit niedrigem Einkommen.

Abtreibungsrecht international – Fortschritte und Rückschritte

Trotz dieser erschreckenden Fakten haben sich die Betroffenenrechte in Bezug auf Abtreibungen in den letzten 25 Jahren generell verbessert. In beinahe 50 Staaten wurde das Abtreibungsrecht in diesem Zeitrahmen liberalisiert. Zu diesen Staaten gehören beispielsweise Spanien, Nepal oder die Schweiz. Auch in Argentinien feierten Ende 2020 Zehntausende die Legalisierung von Abtreibungen. Gegen den Widerstand der Kirche verabschiedete der Senat ein entsprechendes Gesetz.

Doch neben diesen Fortschritten waren in den letzten Jahren auch einige Rückschritte in Sachen Abtreibungsrecht zu verzeichnen. So führte die Verschärfung von Polens Abtreibungsrecht Anfang 2021 zu heftigen Protesten im ganzen Land. Mit der neuen Gesetzgebung wurde auch die Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten verboten. Auch in den USA verschärften mehrere Staaten in den letzten Jahren ihre Gesetzgebung. Ein 2019 in Alabama erlassenes Gesetz sieht auch in Fällen von Inzest oder Vergewaltigung keine Ausnahmen vom Abtreibungsverbot vor. Allerdings entfaltet das Gesetz aufgrund eines Gerichtsurteils aktuell keine Rechtswirkung.

Verschiedene UN-Menschenrechtsgremien haben bereits Stellung zur Abtreibungsthematik genommen. So stellte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau fest, dass die Kriminalisierung von Abtreibungen eine Form der geschlechterbezogenen Gewalt ist, die je nach Ausgestaltung auch einen Fall von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung darstellen kann. Auch der UN-Menschenrechtsausschuss positionierte sich klar gegen ausnahmslose Abtreibungsverbote. Diese stehen im Konflikt mit zahlreichen Menschenrechten wie dem Recht auf Leben, dem Diskriminierungsverbot oder eben dem Verbot von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.

Zudem tragen Abtreibungsverbote nicht wirklich dazu bei, Abtreibungen zu verhindern: In Staaten, in denen der Zugriff auf Abtreibungsmöglichkeiten gegeben ist, fanden nach einer Studie von Bearak et al. weniger Abtreibungen statt als in Staaten, in denen ein solcher Zugriff eingeschränkt ist. Aufgrund der hohen Bevölkerungszahlen von der Analyse ausgenommen waren Indien und China.

Die Debatte um Paragraph 219a StGB

Auch in Deutschland sind Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig. In den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft bleiben sie allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Doch auch Frauen, die sich frühzeitig für eine Abtreibung entscheiden, werden hierzulande Steine in den Weg gelegt. Kontrovers diskutiert wird vor allem das Verbot des § 219a StGB. Dieser untersagt unter anderem Werbung für „Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs“ des finanziellen Vorteils wegen. Doch unter den Begriff „Werbung“ fallen auch ärztliche Informationen bezüglich der Abtreibungsmethoden einer Praxis. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass nur Personen, die keine Abtreibungen durchführen, öffentlich über solche informieren dürfen.

Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden zu § 219a StGB vor. Eine davon stammt von der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die wegen der Informationen auf ihrer Website zu einer Geldzahlung verurteilt worden war. Im Kampf für das Informationsrecht der Betroffenen wurde Hänel zu einer Leitfigur. In einem Interview mit der taz sagt sie: „Wir können die Informationshoheit nicht den Fundamentalist:innen überlassen.“


Anm. d. Autorin: Nicht nur Frauen können schwanger werden und leiden unter den strengen Abtreibungsgesetzen. Der Einfachheit halber wird in diesem Beitrag aber die weibliche Form benutzt.

Fundstellen:
https://www.vice.com/
https://www.cbsnews.com/
https://reproductiverights.org/
https://www.giessener-allgemeine.de/
https://www.tagesschau.de/
https://www.fr.de/politik/
https://www.thelancet.com/
https://www.al.com/
https://maps.reproductiverights.org/
https://www.refworld.org/

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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