Bayern: Ex-Richter wegen Kinderpornos aus Strafakten verurteilt

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Bei einem ehemaligen Richter wurden mehr als 4.000 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. In einem Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg wurde er jetzt zu einer milden Geldstrafe verurteilt.

Ermittler:innen fanden bei einem 59-Jährigen Richter mehr als 4.000 Dateien mit kinderpornografischem Material. Der Mann war zuvor jahrelang Sprecher des Landgerichts Augsburg und seit 2019 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München gewesen. Der Jurist hatte sich das Material aus dem Darknet besorgt. In vier Fällen stammten die kinderpornographischen Darstellungen sogar aus Strafakten, auf die der Richter wegen seiner beruflichen Stellung Zugriff hatte. Unter anderem deshalb wird der 59-Jährige jetzt nicht nur wegen des Besitzes von Kinderpornografie, sondern auch wegen Eigenverschaffung von kinderpornografischen Inhalten bestraft.

Gegen den Richter war bereits seit Mai 2020 ermittelt worden. Ausschlaggebend waren dafür Hinweise aus dem Ausland. Der Richter stand demnach im Verdacht, im Jahr 2019 “auf einer Plattform im Darknet angemeldet gewesen zu sein, deren ausschließlicher Zweck in der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte lag”, so die Süddeutsche Zeitung. Bei einer Hausdurchsuchung konnten die Ermittler:innen im Juni 2020 umfangreiche Beweise sicherstellen. Im Juni 2021 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Strafbefehl gegen den Richter, der seit Anfang Juli rechtskräftig ist. Dieser sieht eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30€, also insgesamt 4.500€ vor.

Neue Strafverschärfung nicht anwendbar

Der Richter hatte unverschämtes Glück. Seit 1. Juli gilt für den bloßen Besitz kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Diese Strafverschärfung fand auf den vorliegenden Fall aber noch keine Anwendung. Der Jurist ist inzwischen freiwillig ohne Ansprüche aus dem Justizdienst ausgeschieden.

Zum Vergleich: Der ehemalige Fußballer Christoph Metzelder wurde vom Amtsgericht Düsseldorf für die Verschaffung des Besitzes von kinderpornografischen Schriften an andere Personen in 26 Fällen und für den Besitz kinderpornografischer Schriften zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Erst im Oktober 2020 gründete Bayerns Justizminister Georg Eisenreich in Bamberg das “Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch” (ZKI), um genau solche Straftaten aufzudecken. Denn beide Fälle zeigen, dass die Täter:innen im Deliktsbereich Kinderpornografie aus allen gesellschaftlichen Schichten kommen. Das ZKI ist unter dem Dach der 2015 gegründeten “Zentralstelle Cybercrime Bayern” angesiedelt.


Fundstelle: https://www.sueddeutsche.de/
Fundstelle: https://www.epochtimes.de/

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