Großbritannien: Veganer:innen könnten von Corona-Impfpflicht ausgeschlossen sein

Wer in Großbritannien vegan lebt, könnte von der Corona-Impfpflicht am Arbeitsplatz aus “religiösen Gründen” ausgeschlossen sein. Davor warnen Anwält:innen im Rahmen der Einführung einer landesweiten Impfpflicht für bestimmte Berufe.

Ab Oktober heißt es in Großbritannien vielerorts „Jabs for Jobs“. In bestimmten Bereichen schreibt ein neues Gesetz dann eine Impfpflicht am Arbeitsplatz vor. Beispielsweise im Gesundheitswesen und in der Pflege. Hier müssen Mitarbeitende bis dahin vollständig geimpft sein. Sonst könnten sie ihren Job verlieren. Allerdings existieren Ausnahme von der Impfpflicht. Anwält:innen warnen davor, dass auch einige Menschen aus religiösen Gründen nicht verpflichtet werden könnten, sich impfen zu lassen. Dazu sollen auch Menschen zählen, die vegan leben.

In Großbritannien ernähren sich inzwischen mindestens eine halbe Million Menschen vegan. Nach einem arbeitsgerichtlichen Urteil aus dem Jahr 2020 zählt ethischer Veganismus in Großbritannien als “Weltanschauung” und ist rechtlich genauso geschützt wie eine religiöse Überzeugung. Doch was hat die Corona-Impfung mit Veganismus zu tun?

Vegane Lebensweise besonders geschützt

Der Corona-Impfstoff enthält grundsätzlich keine tierischen Bestandteile. Einige Veganer:innen lehnen Impfungen aber im Allgemeinen und die Corona-Impfung im Speziellen mit der Begründung ab, dass die Impfstoffe an Tieren getestet werden. Ein Vertreter der Anwaltskanzlei Lewis Silkin äußerte gegenüber dem britischen “The Telegraph” die Meinung, dass Arbeitgeber:innen einen Gerichtsprozess riskieren, wenn sie vegan lebende Beschäftigte aufgrund einer nicht vorhandenen Corona-Impfung entlassen.

Jeanette Rowley von der „Vegan Society“ spricht von hunderten Veganer:innen, die alleine ihr gegenüber wegen der Corona-Impfung Bedenken geäußert hätten. Allerdings habe sich die überwiegende Mehrheit verantwortungsvoll für eine Impfung entschieden. Die “Vegan Society” ermutigt allgemein alle Veganer:innen, die notwendigen Impfungen zu akzeptieren. Ein Sprecher äußerte gegenüber dem britischen Standard: “Es war noch nie so wichtig für uns, über die Definition von Veganismus im Zusammenhang mit Medikamenten, einschließlich Impfstoffen, zu sprechen. Die Definition von Veganismus erkennt an, dass es für Veganer nicht immer möglich oder praktikabel ist, sich nicht an der Nutzung von Tieren zu beteiligen, was besonders für medizinische Situationen relevant ist.” Gerade im Fall von Covid-19 werde die Impfung eine grundlegende Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie und der Rettung von Leben spielen. Da derzeit gesetzlich vorgeschrieben ist, dass alle Impfstoffe an Tieren getestet werden, sei es zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich, einen Impfstoff zu haben, der ohne Tierversuche hergestellt wurde.

Noch gibt es zu diesem Thema in Großbritannien keine endgültige Gerichtsentscheidung. Es bleibt also spannend. In Deutschland gibt es eine derartige Corona-Impfpflicht am Arbeitsplatz noch nicht. Aus dem Bundesarbeitsministerium heißt es, weder das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers noch das nach § 106 GewO noch das Arbeitsschutzrecht rechtfertigten eine verpflichtende Impfanordnung durch die Arbeitgeber:innen. Jurist:innen sind sich aber einig, dass die Einführung einer Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Insbesondere, da es für Erzieher:innen, Lehrpersonal und Tagespflegepersonen sowie medizinisches Personal bereits eine Masern-Impfpflicht gibt.


Fundstelle: https://www.standard.co.uk/
Fundstelle: https://www.fr.de/

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