Schottische Politiker:innen „not amused“ – Gesetz erlaubt Klimaschutz-Sonderbehandlung für Queen

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Schultern wirklich alle Menschen beim Klimaschutz und der Reduktion der CO2- Emissionen gesetzlich die gleichen Lasten? Das könnte man meinen. Doch in Schottland, dem 78.772 Quadratkilometer großen nördlichen Teil Großbritanniens, zeigte sich nun wieder: Wer die juristische Macht hat, kann auch beim kostenintensiven Klimaschutz ein nicht mehr zeitgemäßes Privileg auf Sonderbehandlung „ausnutzen“. So zumindest liest sich im übertragenen Sinne ein Fall, der sich in den vergangenen Monaten in Schottland abspielte.

Schottische Politiker:innen sind entsetzt über die Praxis des Zweierlei Maßnehmens und die juristisch erzielte Freiheit von Klimaschutzeinschränkungen für die seit 1952 inthronisierte Königin, aka Her Majesty, die Queen. Letztlich so Kritiker:innen gehe der Palast – entgegen eigener positiver Klimaprojekte – beim Klimaschutz mit schlechtem Beispiel voran.

Zweierlei Maß bei schottischen Fernwärmepipelines

Lily Humphrey, einer schottischen, liberaldemokratischen Forscherin gelang es über die Informationsfreiheitsgesetze zu erfahren, dass eine „Hintertürchen“ für die Queen eingerichtet wurde. Dieses beinhaltet, dass die Königin als einzige Person in Schottland von Zwangskaufaufträgen für den Bau neuer Fernwärmepipelines zur Beheizung von Gebäuden mit erneuerbaren Energien ausgenommen ist. Die neuen Leitungen sollen mit fossilen Brennstoffen befeuerte Heizkessel ersetzen. Konkret bedeutet dies, dass die Grünstrom liefernden Pipelines zwar über private Grundstücke von schottischen Bürger:innen gebaut werden könnten. Nicht aber über Grundstücke der Queen. Die Bedingungen für die Aufträge sollte von Anfang an das neue Heat Networks (Scotland) Bill festlegen. Das Gesetz ist inzwischen quasi das Herzstück der diesjährigen schottischen Antwort auf den Klimawandel. Der am 30. März bereits in Kraft getretene Heat Networks (Scotland) Act 2021 soll es unter anderem ermöglichen, die komplette Dekarbonisierung Schottlands bis 2050 zu fördern.

Dass „Her Majesty herself“ bereits seit Februar 2021 im metaphorischen Sinn ihre Finger im schottischen Gesetzgebungsprozess hatte, zeigte Humphrey auf. Darüber berichtete dann auch der Guardian Ende Juli. Der Fall ist deshalb politisch hochexplosiv, da die Queen einerseits eine der größten Landbesitzerinnen in Schottland ist. Und nicht wenige schottische Bürger:innen nach dem vollzogenen Brexit wieder Teil der für mehr Klimaschutz strebenden EU sein würden.

Sonderbehandlung der Queen!

Man fragt sich unwillkürlich, wie solch eine kuriose Sonderbehandlung zustande kommen kann. Dabei denkt man sofort an die monarchischen Strukturen, die auf der Insel trotz existentem Parlament noch fest verankert sind. Bekanntermaßen regelt die Queen in der parlamentarischen Monarchie nicht alles selbst. Berater:innen, Palastfunktionär:innen und Kanzleien arbeiten für sie. Nun ist dies nicht wirklich verwundernswert, aber es ist auch nicht außerordentlich bewundernswert, dass Jurist:innen in diesem Klimafall eine maßgebliche Rolle spielen. Die für die Queen lobbyierenden Jurist:innen haben im wahrsten Sinne des Wortes eine konservative Ausnahme (Alltagsdeutsch: “Extrawurst”) beim Klimaschutz für die Königin und ihre Ländereien „genutzt“. Beim Durchstöbern der Gesetzestexte nutzen sie eine alte schottische Regel in Verbindung mit dem Common Law, die im 21. Jahrhundert bezogen auf Klimawandelgesetzgebung nicht nur ein wenig obskur, sondern intransparent und undemokratisch anmutet.

Demnach kommt der Royal Family diese besondere Behandlung vor dem Gesetz nur zu, da sie von einem seit Jahrhunderten geltenden Recht, dem „Queen’s consent“ (“Zustimmung der Queen”) Gebrauch machen kann. Dieser erlaubte es ihr und ihren gesetzlichen Vertretern, ein sog. arcane draft law (vertraulicher und geheimer Gesetzesentwurf) der schottischen Regierung vor der Abstimmung einzusehen. Im regulären Legislativprozess sendet die schottische Regierung das Gesetz an das schottische Parlament ohne, dass irgendjemand Einsicht bekommen könnte.

Queen’s consent führt zu Gesetzesänderung

Der Queen’s consent ist vom viel häufigeren sog. Royal Assent, einer lediglich förmlichen ex-post Erklärung, dass ein bereits verabschiedetes Gesetz in Kraft treten kann, zu trennen. Und trotzdem ist auch der ex ante Queen’s consent, bei dem fast immer die Zustimmung erteilt wird, eigentlich sehr gewöhnlich und der Gesetzgebungskonvention in Großbritannien geschuldet. Nur warten die Abgeordneten hierbei vor der Abstimmung auf die Zustimmung. Jene ist immer dann notwendig, wenn „das Vorrecht oder die Interessen der Krone beeinträchtigt“ werden könnten. Das Consent-Verfahren ist also tatsächlich nicht unüblich und die Queen erteilte bereits in über 1.000 Verfahren ihre Zustimmung. Nur in vier Verfahren, die Besteuerung und Vermögen betrafen, verweigerte sie ihren “consent”.

Auch im Fall des Heat Network Bill wurde am 12. Januar Sir Edward Young, der Berater der Königin, von der schottischen Regierung informiert, dass königliche Interessen betroffen seien. Fünf Tage später erfolgte eine Gesetzesänderung zugunsten der Queen. Durch die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen, erhielten die Jurist:innen de facto die Chance auf die schottische Klimagesetzgebung einzuwirken. Fachjuristisch wurde der Queen also ein sie privilegierender „Klimadispens“, also eine “Befreiung bzw, eine Ausnahme[bewilligung] von einer allgemein geltenden Vorschrift für einen jeweiligen Einzelfall”, ermöglicht.

Queen’s consent in Klimawandelfragen noch zeitgemäß?

In manchem Belangen ist ein solcher konventionsrechtlicher Dispens sicherlich unproblematisch. Aber gerade beim Klimawandel, bei dem sprichwörtlich eigentlich „alle im selben Boot“ sitzen, wirkt sich diese Regelung nicht nur sozialethisch kontraproduktiv aus. Man könnte also fragen, ob wirklich noch „das Vorrecht oder die Interessen der Krone beeinträchtigt“ sind, wenn man die Interessen der Allgemeinheit gegenrechnet. Damit einher geht die Frage, ob consent-pflichtige Gesetze, die den Klimawandel betreffen, ein Relikt vergangener Zeiten sind. Klimawandelreduktion ohne Einschränkungen und Veränderungen ist ein Paradoxon. Aber, um im Bild zu bleiben, könnte man sagen, dass die Queen, was Klimabelastung betrifft, nur dann mit allen im selben Boot sitzt, – die Royal Family ist ja nicht per se gegen Klimaschutz –, wenn es ihr passt und ansonsten auf dem eigenen Boot die Freiheit von Einschränkungen auskostet. Wahrlich sonderbar!


Fundstelle: https://www.theguardian.com/
Fundstelle: https://www.thetimes.co.uk/

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