Amtsbekannte Maskenverweigerin aus Ammertal muss ins Gefängnis!

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Eine amtsbekannte 52-jährige Maskenverweigerin aus Ammertal wurde vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Wegen ihrer fortwährenden Schimpftiraden und Beleidigungen gegenüber der Justiz.

Die Vorwürfe gegen die Frau reichen bis zum Beginn der Corona-Pandemie zurück. Bereits im Februar 2020 hatte die Coronaleugnerin eine Richterin als „rechtsbrüchige Richterin“ betitelt, warf ihr „Prozessbetrug“ vor und unterstellte ihr, Akten gefälscht zu haben. In einer E-Mail beschimpfte sie Gerichts-Bedienstete als „korrupte Bande“ und bezeichnete sie als „Nazi-Richter“, die mit „Stasi-Methoden“ arbeiteten. Außerdem war die Frau negativ aufgefallen, weil sie mehrmals einen Edeka-Markt in Farchant ohne Maske betreten hatte und auch kein Attest vorzeigen konnte. Die Inhaberin erteilte ihr daraufhin Hausverbot. Der Vorfall wurde auf einem Youtube-Video festgehalten. Seitdem war sie in Ammertal und Umgebung als „amtsbekannte Maskenverweigerin“ bekannt.

Maskenverweigerin in der Opferrolle!

Vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen erschien die Angeklagte mit einem großen Koffer und brachte Berge von Unterlagen mit. Der Strafprozess erstreckte sich auf knapp zwölf Stunden an drei Verhandlungstagen. Unter anderem deswegen, weil die Frau immer wieder Stellungnahmen verlas und schräge Anträge stellte. So verlangte sie, dass die Verhandlung auf Tonband aufgezeichnet und der Ehemann der Marktbetreiberin als Zeuge geladen werde. Beides lehnte das Gericht ab. Zur Begründung für ihr Verhalten führte die Maskenverweigerin an, dass ihr ihre Rechte genommen worden seien. Ein typisches – aber haltloses – Argument der Corona-Gegner. Das Verfahren sei eine “Hetzkampagne” und eine „Zersetzungsmethode der Justiz“, so die Angeklagte laut Merkur weiter.

Außerdem argumentierte die Angeklagte, dass sie auf Grund ihrer Weigerung, eine Maske zu trage, als Veganerin und Hartz-IV-Empfängerin nicht mehr auf die Sonderangebote in den Supermärkten zurückgreifen könne. Bei der Tafel sei sie auch nicht mehr erwünscht. Auf Grund des Verhaltens der Angeklagten, wurde sogar ein medizinischer Sachverständiger hinzugezogen. Dieser attestierte der Maskenverweigerin eine paranoide und eine querulatorische Persönlichkeitsstörung. Sie sei vermindert schuldfähig iSd. § 21 StGB.

Doch auch das Suhlen in der Opferrolle half der Frau am Ende nicht weiter. Die Vorträge im Gerichtssaal, die Vorwürfe gegenüber den Richter:innen und Staatsanwält:innen, die Anschuldigungen gegen die Presse. Ihre Behauptung, dass alle sie belügen und benachteiligen würden. Letztlich wurde die 52-Jährige wegen Beleidigung gem. § 185 StGB in mehreren Fällen und Verleumdung gem. § 187 StGB zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ohne Bewährung. Der Richter wird laut Merkur zitiert: “Ihnen hat niemand die Rechte genommen”. Und: „Ich kann nicht davon ausgehen, dass sie nicht wieder straffällig wird. Eine günstige Sozialprognose kann ich hier deswegen nicht sehen.“


Fundstelle: https://www.merkur.de/

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