Catnapping: Frauen wegen Mitnahme von Katze aus Katzencafe angeklagt

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Zwei Frauen müssen sich wegen Diebstahls bzw. “Catnapping” verantworten, nachdem ein sieben Monate junges Kätzchen aus einem Katzencafés in der Innenstadt von Green Bay (Wisconsin) verschwunden war.

Der Vorfall ereignete sich im Safe Haven Pet Sanctuary, einer gemeinnützigen Katzenauffangstation, in der die Besucher:innen gemütlich Kaffee trinken und mit den Katzen spielen können. An einem Donnerstag gegen 15.30 Uhr hatten laut Polizeibericht zwei Frauen das Katzencafé besucht. Danach habe ein nur sieben Monate junges Kätzchen gefehlt. Die Inhaberin Elizabeth Feldhausen schaute sofort auf der Überwachungskamera der Einrichtung nach und entdeckte dort die beiden jungen Diebinnen bei der Tat.

Die beiden Frauen hatten sich in einem Nebenraum aufgehalten, in dem die Katzenmütter mit ihren Babys untergebracht seien. Zum Zeitpunkt der Tat hatte sich dort Katzenmutter Catlisabeth um Kätzchen aus zwei Würfen gekümmert, weil eine andere Katzenmutter ihre Babys verstoßen habe. Nach dem Besuch der beiden jungen Frauen zählten die Mitarbeiter:innen die Kätzchen. Dabei fiel ihnen auf, dass eines der Katzenbabys mit dem Namen Moira fehlte. Das Problem: Sehr junge Katzenbabys sind auf die Milch ihrer Mutter angewiesen. Ohne die richtige Pflege, besteht für ein Katzenbaby ohne seine Mutter deswegen schnell Lebensgefahr.

Fahndung auf Social Media erfolgreich

Aus diesem Grund beschloss das Safe Haven Pet Sanctuary seine zahlreichen Social Media Follower:innen in die Suche nach der verschwundenen Katze einzubeziehen. Dazu veröffentlichte die Inhaberin unter anderem mehrere Ausschnitte aus der Videoaufzeichnung. Auf dieser sind zwei junge, weiße, sommerlich gekleidete Frauen zu sehen.

Nachdem der Post viral ging, meldeten sich die Frauen beim Safe Haven Pet Sanctuary und gaben Moira zurück. Die beiden Frauen machten außerdem Angaben beim örtlichen Polizeirevier. Dabei verstrickten sie sich teils in falschen Aussagen und beschuldigten sich unter anderem gegenseitig. Die Beamt:innen leiteten den Fall an die Bezirksstaatsanwaltschaft weiter, die daraufhin Anklage wegen “catnapping” erhob.

Entwendet man in Deutschland ein Haustier, macht man sich wegen Diebstahls gem. § 242 StGB strafbar. Denn Tiere sind zwar nach deutschem Recht keine Sache, werden gem. § 90a BGB aber wie Sachen behandelt. In Wisconsin stellt “catnapping” – genauso wie “dognapping” – hingegen nach Abschnitt 951.03 der Statuten von Wisconsin ein eigenständiges Delikt dar. Darin heißt es: “Niemand darf den Hund oder die Katze eines anderen ohne dessen Zustimmung von einem Ort zum anderen mitnehmen oder veranlassen, dass ein Hund oder eine Katze ohne die Zustimmung des Eigentümers eingesperrt oder aus diesem Staat verbracht oder zu irgendeinem Zweck gehalten wird.” Auf andere Tierarten ist die Regelung nicht anwendbar.


Fundstelle: https://www.nbc26.com/

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