Nachtangelverbot? Fische brauchen keine Ruhepause!

In Baden-Württemberg galt bislang Deutschlands einziges Nachtangelverbot. Bislang. Denn das Verwaltungsgericht Stuttgart kippte das Verbot jetzt unter anderem mit der Begründung, dass Fische keine Nachtruhe bräuchten.

Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland, welches das Angeln zwischen einer Stunde nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang verbietet. So ist es in § 3 I der Landesfischereiverordnung geregelt: “Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des Zockers ist verboten. Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.”

Nachtangelverbot verstößt gegen höherrangiges Recht

Gegen dieses Nachtangelverbot wehrten sich sechs Angler gerichtlich. Und bekamen vor dem VG Stuttgart Recht. Die Richter:innen urteilten, dass das Verbot gegen höherrangiges Recht verstoße.

Gleichzeitig betonte das Gericht aber, dass das Nachtan­gel­ver­bot damit nicht ge­ne­rell auf­ge­ho­ben sei, son­dern nur die Klä­ger von die­ser Fest­stel­lung pro­fi­tier­ten. Alle anderen müssen sich also zunächst noch an die Regelung halten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erklärte jedoch, die Landesfischereiverordnung entsprechend anpassen zu wollen. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nehmen wir an und werden sie umsetzen, indem wir die Norm zeitnah anpassen“, hieß es in einer knappen Mitteilung. Dann können die 150.000 Angler in Baden-Württemberg endlich auch nachts die Rute auswerfen.

PETA kritisiert das Urteil. In dem Statement der Tierschutzorganisation heißt es: “Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang können sich die Fische dadurch endlich erholen und müssen nicht vor tödlichen Fallen auf der Hut sein, die sich durch ihre Münder bohren. Sie müssen keine Angst davor haben, gefangen und erschlagen zu werden oder zu ersticken. Das Verbot ermöglicht auch Vögeln Ruhe vor Angelnden, die mit Lampen hantieren und ebenfalls Lärm verursachen können. Wie auch wir Menschen brauchen Tiere ihre Erholung. Niemand will ständig gejagt werden und sich nie in Sicherheit fühlen können.”


Fundstelle: VG Stuttgart, Urt. v. 13.07.2021, Az. 5 K 1937/20 und Az. 5 K 5845/20
Fundstelle: https://www.lto.de/
Fundstelle: https://www.faz.net/

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