Vier weitere historische Juristinnen, die man kennen muss (Teil 2)

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Es gibt leider nicht viele berühmte historische Juristinnen. Das liegt auch daran, dass Frauen in Deutschland erst seit 1900 überhaupt offiziell studieren und erst seit 1922 die juristischen Staatsexamina ablegen durften. Darum ist es umso wichtiger, Juristinnen, die trotz allem in Deutschland Rechtsgeschichte schrieben, bekannter zu machen.

In Teil eins unserer Artikelserie haben wir Euch bereits Anita Augspurg – Deutschlands erste promovierte Juristin, Erna Scheffler – Erste Juristin am Bundesverfassungsgericht und Elisabeth Selbert – Die Mutter des Grundgesetzes vorgestellt.

Margarete Berent – Eine deutsch-amerikanische Familienrechtlerin

Margarete Berent wurde am 09. Juli 1887 in Berlin als Tochter eines jüdischen Kaufmannes geboren. 1906 bestand sie das Lehrerinnenexamen und unterrichtete mehrere Jahre an einer Mädchenschule. Ab 1910 studierte sie Jura und promovierte an der Universität Erlangen zum Thema „Die Zugewinn(st)gemeinschaft der Ehegatten“. Die Dissertation hatte Jahrzehnte später großen Einfluss auf das eheliche Güter- und Erbrecht in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Jahre 1914 gründete Margarete Berent mit anderen Juristinnen den Deutschen Juristinnen-Verein (DJV). Im Auftrag der größten Dachorganisation der deutschen Frauenbewegung, dem Bund Deutscher Frauenvereine, entwarf sie gemeinsam mit Marie Munk (siehe unten) 1921 eine Reform für das gesamte Familienrecht im damaligen BGB.

Nach dem Ende des Kaiserreiches durfte Margarete Berent endlich ihre Staatsexamen ablegen. Sie gehörte 1925 zu einer der ersten zugelassenen Anwältinnen. Doch schon 1933 wurde sie unter den Nationalsozialisten aus der Anwaltskammer Berlin ausgeschlossen und musste auf Grund ihres Engagements für die jüdische Gemeinde 1939 flüchten. Ihr Bruder und seine Familie wurden im KZ Auschwitz ermordet. 1940 erreichte Margarete Berent die USA und wurde dort nach einem Abendstudium 1949 als Anwältin zugelassen. Margarete Berent starb am 23. Juni 1965 in New York.

Marie Munk – Die Mitgründerin des DJV

Marie Munk wurde am 04. Juli 1885 als Tochter des Landgerichtsdirektors Wilhelm Munk in Berlin geboren. Erst 1907 war es ihr erlaubt, ihr Abitur abzulegen. Nachdem Frauen erst 1908/1909 an Universitäten zugelassen wurden, war Marie Munk die erste Jurastudentin in Bonn. Das Prüfungsamt verweigerte ihr jedoch das Staatsexamen. Als eine der ersten Frauen promovierte Munk 1911 in Heidelberg und volontierte in verschiedenen Kanzleien. Ohne Staatsexamen durfte sie jedoch nicht als Anwältin auftreten.

Diese Diskriminierungserfahrungen führten dazu, dass Marie Munk zusammen mit weiteren Frauen den Deutsche Juristinnen-Verein (DJV) gründete. Marie Munk arbeitete an Reformen zur Lage von unehelichen Kindern und forderte, dass alle Männer zum Unterhalt ihrer Kinder beitragen. Sie gilt heute als eine der bedeutendsten Ehe- und Familienrechtlerinnen der Weimarer Zeit. Von ihr stamm das Zitat: “Ich fühle, je mehr ich studiere und das Recht praktiziere, dass ich eine Leidenschaft für Freiheit habe.”

1922 durfte Marie Munk endlich ihr erstes und zweites Staatsexamen ablegen. Als eine der ersten Frauen in Deutschland bekam sie 1924 die Anwaltszulassung und wurde 1930 Amtsgerichtsrätin in Berlin ernannt. 1933 wurde sie unter den Nationalsozialisten aus dem Justizdienst entlassen und wanderte in die USA aus. Ab dem Jahr 1936 bis zum Erwerb ihrer amerikanischen Staatsbürgerschaft und ihrer Zulassung zur Anwaltschaft in Massachusetts (1943) war sie Gastdozentin an verschiedenen amerikanischen Colleges. Am 17. Januar 1978 verstarb Marie Munk in Cambridge (Massachusetts).

Erna Proskauer – Eine jüdische Anwältin

Erna Proskauer wurde am 5. August 1903 unter dem Namen Erna Aronson in Bromberg (Polen) geboren. Schon als kleines Mädchen wollte sie Richterin werden. Wohl auch, weil ihr Vater als Rechtsanwalt und Notar arbeitete. Die Familie musste 1920 auswandern und zog nach Berlin, wo Erna Aronson 1922 ihr Abitur macht und danach ein Jurastudium in Freiburg und Berlin aufnahm. Im Referendariat lernte sie ihren späteren Ehemann, Dr. Max Proskauer, kennen, den sie 1930 heiratet. Nach ihrem zweiten Staatsexamen verhinderten die Nationalsozialisten ab 1933, dass die Jüdin Erna Proskaur Richterin wird. Das Ehepaar wanderte nach Paris und wenig später nach Haifa (Palästina) aus, wo sich das Paar mit Aushilfstätigkeiten über die Runden schlug. Erna Proskauer eröffnete ihre eigene Wäscherei, hatte an der Arbeit jedoch keine Freude.

1953 kehrte das Paar nach Deutschland zurück, wo Erna Proskauer mit 50 Jahren um ihre Wiederaufnahme in den Justizdienst bat. In letzter Instanz wurde entschieden, dass ihre Berufung als Richterin auch ohne ihre damalige Entlassung durch die Nationalsozialisten nicht möglich gewesen wäre. Denn damals wurden Frauen, die durch ihren Ehemann wirtschaftlich abgesichert sind, allgemein nicht zum Richteramt zugelassen. Erst 1954 wurde das Beschäftigungsverbot verheirateter Frauen im öffentlichen Dienst aufgehoben. Erna Proskauer erhielt ihre Anwaltszulassung und übernahm die Kanzlei eines ehemaligen Kollegen und später die Kanzlei ihres geschiedenen und verstorbenen Mannes. Bis zu ihrem 85. Lebensjahr war Erna Proskauer als Anwältin tätig und erhält 1995 das Bundesverdienstkreuz. 2001 verstarb sie im Alter von 98 Jahren.

Elisabeth Schwarzhaupt – Eine Juristin in der Politik

Elisabeth Schwarzhaupt wurde am 7. Januar 1901 in eine politisch interessierte Lehrerfamilie in Frankfurt a.M. hineingeboren. 1920 legte Elisabeth am Schillergymnasium in Sachsenhausen ihr Abitur ab. Entgegen der Wünsche ihrer Eltern, die wollten, dass ihre Tochter ebenfalls Lehrerin wird, studierte sie ab 1921 Jura in Frankfurt am Main und Berlin. 1930 legt sie erfolgreich ihr zweites Staatsexamen ab und nimmt in Frankfurt eine Stelle als Gerichtsassessorin an der Städtischen Rechtsauskunftsstelle für Frauen an.

Sie ist der Meinung: „Ich selbst wollte diese Rolle, die meine Mutter vorlebte, nicht übernehmen. Zu einem Thema meines Lebens wurde die Frage, wie man die Rolle der Frau an neue Gesellschaftsformen so anpassen könnte, daß sie Kinder haben und doch mit gleichen Entwicklungschancen leben könnte wie der Mann.“ In der Schrift „Die Stellung der Frau im Nationalsozialismus“ von 1932 bezieht sie öffentlich Stellung gegen das nationalsozialistische Frauenbild. Ihre Verlobung mit einem jüdischen Arzt löst Elisabeth Schwarzhaupt auf, nachdem dieser in die Schweiz emigriert. 1935 schließt sie ihre Promotion zum Thema „Fremdwährungsklauseln im deutschen Schuldrecht“ ab. Ab 1936 arbeitet die gläubige Christin für die Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche in Berlin.

Nach Ende des Zweites Weltkrieges baut Elisabeth Schwarzhaupt ihr politisches Engagement aus. 1946 unterzeichnet sie den Gründungsaufruf eines überparteilichen und überkonfessionellen Frankfurter Frauenausschusses. Hermann Ehlers (CDU) wird auf die Juristin aufmerksam und bietet ihr 1950 an, das Frauenreferat im Bundesministerium des Innern zu übernehmen, was Elisabeth Schwarzhaupt ablehnt. Hans Wilhelmi und Elfriede Ketzer überreden sie 1953 zum Eintritt in die CDU und zur Kandidatur im Wahlkreis Wiesbaden, wo die gegen den FDP-Mann Victor-Emanuel Preusker unterliegt, aber dennoch über einen günstigen Listenplatz in den Bundestag einzieht. Dort setzt sie sich unermüdlich – teils gegen ihre CDU-Kolleg:innen – für die Gleichberechtigung von Mann und Frau und für eine Reform der Familienpolitik ein. Nach der Bundestagswahl 1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt am 14. November 1961 als Bundesministerin für Gesundheitswesen in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen. Konrad Adneauer soll das mit den Worten: “Ich kann doch nicht mit einem Kühlschrank zusammenarbeiten” kommentert haben. Sie war damit die erste Frau, die ein Bundesministerium führte. Elisabeth Schwarzhaupt verstarb am 29. Oktober 1986 in Frankfurt a.M.


In Teil 3 unserer Serie geht es um berühmt-berüchtigte historische Juristinnen aus aller Welt!

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JURios. Kuriose Rechtsnachrichten. Kontakt: redaktion@jurios.de

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