Rezension: 10 berühmte Kinofilme als Strafrechtsklausuren (Christian Fahl)

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Wer kennt es nicht: Es ist Sonntagabend und man schaut gemütlich den Tatort. Dabei gibt es nur ein Problem: Als Jurist:in fallen einem plötzlich die vielen Fehler bei der Polizeiarbeit und bei der rechtlichen Bewertung der Taten auf. So erscheinen die Kommissar:innen beispielsweise regelmäßig am Tatort und sprechen neben einem getöteten Mensch von „Mord“. Wie bitte? Woher soll man denn auf den ersten Blick erkennen, ob hier überhaupt ein Mordmerkmal vorliegt? „Tötungsdelikt“ wäre hier also die bessere Bezeichnung – wenn ein Suizid oder ein Unfall offensichtlich nicht in Betracht kommen.

Diese Eigenschaft, auch in der Freizeit Sachverhalte juristische zu bewerten, greift Prof. Dr. Christian Fahl in seinem – 2021 erstmals erschienenen – Büchlein „Strafrechtskino: Kino- und Fernsehfilme als Klausur“ auf. Fahl ist seit 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Greifswald. Bekannt ist er unter anderem für seine anderen Werke aus der JuraKompakt Reihe des C.H. Beck Verlags, zu denen „Strafrechts-Klassiker: Die wichtigsten Fälle aus AT und BT“ sowie drei Büchlein zu den wichtigsten Meinungsstreits im Strafrecht AT und BT gehören. Auch das Buch „Strafrechtskino“ erscheint im beliebten A5-Format und kann damit einfach in der Handtasche überall hin mitgenommen werden.

10 berühmte Kinofilme als Klausur

Aber worum geht es in diesem knapp 190 Seiten starken Büchlein genau? Einen Hinweis darauf gibt bereits der Klappentext: „Wer hat sich nicht schon einmal dabei ertappt, sich bei Kino- und Fernsehfilmen unwillkürlich zu fragen, wie der Plot juristisch – insbesondere strafrechtlich – zu werten wäre. Der Autor geht zehn bekannten Kino- und Fernsehfilmen (straf)juristisch auf den Grund und macht das Lösen strafrechtlicher Fälle auf diese Weise zu einem cineastischen Vergnügen.“ Wie spannend! Das Buch enthält also insgesamt 10 Fälle, deren Sachverhalte jeweils einen bekannten Kino- oder Fernsehfilm abbilden. Der Fall wird sodann ausführlich im Gutachtenstil gelöst. Wie in einer echten Juraklausur eben. Zu den behandelten Fällen gehören:

  • „Kill the Boss”
  • „Am Ruder“
  • „Rendezvous mit dem Tod“
  • „The Killing of a Sacred Deer“
  • „Knives Out“
  • „Birthday Girl“
  • „Mord im Orientexpress“
  • „Der Clou“
  • „Kopfgeld“
  • „Passengers“

Damit bespricht das Werk von Fahl auch eines meiner absoluten Lieblingsbücher, das gleich zweimal fürs Kino und dreimal fürs Fernsehen verfilmt wurde. “Mord im Orientexpress” von der “Queen of Crime”, Agatha Christie. Um zu verdeutlichen, wie die Fallbearbeitung anhand von fiktiven Filmen funktioniert, hier ein Auszug aus dem Sachverhalt von “Mord im Orientexpress”:

Mord im Orientexpress – in Mittäterschaft?

“Der berühmte Detektiv Hercule Poirot (P) befindet sich auf der Rückreise von einem seiner legendären Fälle im Nachtzug, wo alsbald der betrügerische Kunsthändler Ratchett (R) in seinem Abteil von mehreren Stichen getötet aufgefunden wird. Das Abteilfenster steht offen, so dass es scheint, als ob der Täter entkommen wäre. Wie P jedoch herausfindet, hat auch jeder der Anwesenden ein Motiv. R hat nämlich früher ein Kind entführt und ermordet, woraufhin dessen Mutter eine Fehlgeburt erlitt, bei der sie verstarb, woraufhin auch der Vater durch eigene Hand starb. Die eine Mitreisende, A, war deren Kindermädchen, B war dort Gouvernante, C ein Kamerad des Vaters, D der Butler, E der ermittelnde Polizist und F der Sohn des Staatsanwalts im damaligen Fall.

Sie alle wurden von G, der Großmutter des entführten Kindes, zusammengetrommelt. Sie hat R zuerst ein Schlafmittel in den Tee gegeben und dann auch zuerst das von R gebuchte Abteil betreten, in dem er sich hingelegt hat und zugestochen, dasselbe haben darauf alle anderen getan. Welcher Stich tödlich war, kann nicht mehr mit Sicherheit geklärt werden. Nach­dem P das alles soweit aufgeklärt hat, ist er sich zum ersten Mal in seiner Karriere nicht mehr sicher, was richtig und was falsch ist. Auch ist er der Ansicht, da keiner von ihnen alleine zur Mordtat fähig gewesen wäre. Der Polizei gegenüber erklärt er deshalb, vermutlich habe ein Unbekannter R getötet und sei durch das Abteilfenster entkommen. Wie haben sich A, B, C, D, E, F, G und P strafbar gemacht?”

An den Sachverhalt schließt sich bei jedem Fall eine übersichtliche Gliederung und sodann die ausformulierte Lösungsskizze im Gutachtenstil an. Im “Orientexpress”-Fall besteht der Clou darin, dass sehr viele Personen – wie zuvor geplant – die Tathandlung gemeinsam vornahmen. Auch wenn nicht nachgewiesen werden kann, welcher der vielen Stiche tödlich war, werden die Tathandlungen den Mittäter:innen (§ 25 II StGB) jeweils zugerechnet. Da R im Schlaf getötet wurde bzw. vorher betäubt wurde, liegt nach herrschender Meinung ein Heimtückemord (§ 211 StGB) vor. Spannend ist außerdem, wie sich unser belgischer Detektiv – Hercule Poirot – strafbar gemacht hat. Denn dieser hat vor der Polizei wider besseres Wissen behauptet, ein Unbekannter habe die Tat begangen, um die wahren Täter:innen zu schützen. Wie sich P strafbar gemacht hat, soll an dieser Stelle aber noch nicht verraten werden und kann im Buch “Strafrechtskino” nachgelesen werden.

Fazit – lohnenswert!

Im Ergebnis gehört das Werk “Strafrechtskino” von Fahl damit eindeutig zu einer der unterhaltsamsten Fallbücher, die man auf dem juristischen Büchermarkt momentan erwerben kann. Das Buch schafft es, spannende Kinofilme mit juristischem Wissen zu verknüpfen. Dabei leidet auch in keinster Weise die Qualität der Klausuren und der Lösungen. Denn der Autor hat es geschafft, nur solche Filme auszusuchen, die sich auch tatsächlich als potentielle Strafrechtsklausur eignen. Vom Umfang und Schwierigkeitsgrad her, erreichen die Fälle kein Examensniveau, sind aber auch nicht als “kinderleicht” einzustufen. Auf Grund der ausführlichen Lösungsskizzen können aber grundsätzlich auch schon Anfänger mit diesem Buch arbeiten. Es werden sowohl AT als auch BT Probleme behandelt.

Sehr hilfreich sind auch die – ans Ende des Buches gepackten – Hinweise zur Klausurtaktik. Im Anhang weist der Autor beispielsweise auf Mindermeinungen hin oder erläutert, wieso die Delikte in einer bestimmten Reihenfolge geprüft wurden. Fazit: So lernt es sich gleich viel unterhaltsamer. Aber Achtung: Wer einen der besprochenen Filme noch nicht kennt, wird in diesem Buch gehörig gespoilert! Also lieber erst gucken und dann die Fälle bearbeiten!


Das Buch wurde unserer Autorin kostenlos vom Verlag zur Verfügung gestellt.

Ihr könnt Fahl: “Strafrechtskino” hier in der aktuellen Ausgabe erwerben.

Achtung: Dabei handelt es sich um einen Affiliate-Link von Amazon.

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