Wie das Minderjährigenrecht den vierten Harry Potter Band ruinieren würde

-Werbung-spot_imgspot_img

Jedes Kind kennt die Harry Potter Bücher. Doch auch Juristinnen und Juristen können sich von Harry, Ron und Hermine noch etwas abgucken. In den sieben Fantasy-Romanen der britischen Autorin J.K. Rowling stecken viele rechtliche Details, welche die Herzen aller an Literatur und Recht interessierten Jurist:innen höher schlagen lassen. Hast du dir schon einmal darüber Gedanken gemacht, dass das deutsche Minderjährigenrecht das vierte Harry Potter Buch ruinieren würde? Wirklich nicht? Wir schon!

Aber von Anfang an: Hinter dem Begriff “Recht und Literatur” steht – wie der Name schon verrät – eine Forschungsrichtung, die interdisziplinär zwischen Rechtswissenschaft und Literaturwissenschaft angesiedelt ist und sich mit dem Verhältnis von Recht und Literatur befasst. Die Forschungsrichtung hat ihre Ursprünge in der “Law and Literature” Bewegung der 1960er Jahre in den USA. Diese bildete sich als Gegenstück zur rein wirtschaftlich orientierten “Law and Economics” Bewegung heraus. Die Vertreter:innen der Forschungsdisziplin unterscheiden grob zwischen den beiden Kategorien “Recht in der Literatur” und “Recht als Literatur”.

Erstere Forschungsrichtung befasst sich speziell mit der Art und Weise, wie das Recht in der Literatur dargestellt wird. Beispielsweise in den Werken von Franz Kafka, Albert Camus, Jean de La Fontaine, Fjodor Dostojewski und Charles Dickens. Die Recht als Literatur Gattung analysiert Rechtstexte mit den Techniken der Literaturwissenschaft. Denn auch das Recht wird immer über Sprache und Schrift kommuniziert.

Der Vertrag mit dem Feuerkelch

Aber was hat das jetzt alles mit den Harry Potter Büchern zu tun? Ganz einfach: Auch in den Romanen von J.K. Rowling lassen sich rechtliche Situationen finden. Beispielsweise die “disziplinarische Anhörung” von Harry in Band fünf vor dem obersten Gericht der Zauberer – dem “Zaubergamot”. Und noch kurioser wird es, wenn man unsere Rechtsordnung auf die Harry Potter Bücher anwendet. Denn dann wird beispielsweise der komplette Plot des vierten Bandes ausgehebelt.

In Band vier findet das Trimagische Turnier in Hogwarts statt. Ein Wettkampf, bei dem sich die drei größten Zauberschulen Europas treffen und gegeneinander in einem magischen Wettkampf antreten. Hierfür werden die Schulen Beauxbatons, Durmstrang und Hogwarts jeweils von einem Champion vertreten.

Dumbledore: “Das Trimagische Turnier fand erstmals vor etwa siebenhundert Jahren statt, als freundschaftlicher Wettstreit zwischen den drei größten europäischen Zaubererschulen – Hogwarts, Beauxbatons und Durmstrang. Jede Schule wählte einen Champion aus, der sie vertrat, und diese drei mussten im Wettbewerb drei magische Aufgaben lösen.”

“Harry Potter” by Grafik (DeviantArt)

Dieser Champion wird von einem magischen Gegenstand – dem “Feuerkelch” ausgewählt. Dazu dürfen alle Schüler:innen, die volljährig – also in der Zaubererwelt über 17 Jahre alt – sind ihren Namen auf einem Zettel Papier in den Feuerkelch werfen, der dann pro Schule den:die geeignetste:n Kandidat:in auswählt. “Jeder, der sich als Champion bewerben will, muss seinen Namen und seine Schule in klarer Schrift auf einen Pergamentzettel schreiben und ihn in den Kelch werfen”, sagte Dumbledore.

“Wer mitmachen will, hat vierundzwanzig Stunden Zeit, um seinen Namen einzuwerfen.” […] Sobald der Feuerkelch einen Champion bestimmt hat, wird er oder sie das Turnier bis zum Ende durchstehen müssen. Wenn ihr euren Namen in den Kelch werft, schließt ihr einen bindenden magischen Vertrag. Wenn ihr einmal Champion seid, könnt ihr euch nicht plötzlich anders besinnen.”

Unserem liebenswerten Hauptcharakter – Harry – wird dies zum Verhängnis. Ein Scherge Lord Voldemorts wirft Harrys Namen in den Feuerkelch, damit dieser am Turnier teilnehmen muss. Denn: Lord Voldemort plant, Harry bei der letzten Aufgabe des Turniers “unauffällig” zu beseitigen. Dabei macht er sich eine Besonderheit des magischen Zivilrechts zu Nutze: Wer seinen Namen in den Feuerkelch wirft, geht einen bindenden magischen Vertrag ein. Von diesem Vertrag kann man sich nicht lösen – selbst wenn man seinen Namen nicht persönlich in den Feuerkelch geworfen hat oder sich nachträglich dazu entscheidet, doch nicht am Trimagischen Turnier teilnehmen zu wollen.

Schwebende Unwirkamkeit aufgrund Minderjährigkeit

Deutsche Zivilrechtler:innen werden an dieser Stelle laut lachen. Denn nach dem deutschen Recht liegt die Lösung für Harrys Dilemma hier ganz offensichtlich auf der Hand. Harry ist zum Zeitpunkt des Trimagischen Turniers 14 Jahre alt. Sowohl nach deutscher als auch nach magischer Rechtsordnung also minderjährig und damit gem. § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: Um eine Willenserklärung abzugeben und damit einen wirksamen Vertrag abzuschließen, braucht Harry gem. § 107 BGB die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, wenn er durch die Willenserklärung nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Da aus dem Vertrag mit dem Feuerkelch für Harry die Verpflichtung entsteht, am Trimagischen Turnier – das eventuell lebensgefährlich ist – teilzunehmen, ist dieses Rechtsgeschäft für ihn nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Er benötigt also die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Gem. §§ 1626, 1629 BGB sind das bei einem Minderjährigen dessen Eltern. Harry Potter Fans wissen aber: Harry ist Vollwaise. In seinem Fall muss also ein Vormund i.S.d. § 1773 BGB bestellt werden. In Harrys Fall sind das sein Onkel und seine Tante – die Dursleys. Bereits in Band drei mussten diese die Einwilligungserklärung zum Besuch von Hogsmeade unterschreiben und haben dies nicht getan – mit der Konsequenz, dass Harry keine Ausflüge dorthin unternehmen durfte.

Prof. McGonagall: “Drittklässlern ist es erlaubt, an bestimmten Wochenenden das Dorf Hogsmeade zu besuchen. Bitte geben Sie die beigefügte Zustimmungserklärung zur Unterschrift Ihren Eltern oder Ihrem Vormund. […] Keine Erlaubnis, kein Besuch im Dorf. So lautet die Regel.”

Sein eigentlicher Patenonkel, Sirius Black, der diese Verpflichtung ab Harrys viertem Schuljahr zumindest teilweise übernimmt, steht ebenfalls nicht zur Verfügung, weil er sich momentan auf der Flucht vor dem Zaubereiministerium befindet.

Harry nicht zur Teilnahme am Turnier verpflichtet

Aber zurück zum Feuerkelch. Da der Vertrag nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist und die Einwilligung von Harrys gesetzlichem Vertreter nicht vorliegt, ist der Vertrag gem. § 108 I BGB schwebend unwirksam. Denn: Theoretisch kann der gesetzliche Vertreter den Vertragsschluss nachträglich genehmigen. Dies geschieht in den Harry Potter Büchern jedoch nicht. Zwischen Harry und dem Feuerkelch kam damit kein wirksamer Vertrag zustande. Harry muss also nach deutschem Recht nicht am Trimagischen Turnier teilnehmen. Der vierte Harry Potter Band wäre unter dieser Prämisse also sehr schnell vorbeigewesen….

Nur der Vollständigkeit halber: Selbstverständlich greift in diesem Szenario auch der berühmt-berüchtigte “Taschengeld-Paragraph” (§ 110 BGB) nicht ein, weil Harry die Leistung aus dem Vertrag nicht “mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.”

Weitere Artikel zum Thema Harry Potter und Jura:


Link zum Artikelbild: https://www.deviantart.com/

-Werbung-

Ähnliche Artikel

Social Media

6,795FollowerFolgen
2,166FollowerFolgen
Download on the App Store
Jetzt bei Google Play
-Werbung-spot_img
-Werbung-

Letzte Artikel