Räumung im Hambacher Forst rechtswidrig – Laschet will Urteil prüfen lassen

Der Hambacher Forst im Südwesten Nordrhein-Westfalens ist Schauplatz eines langanhaltenden Konflikts: Schon seit den 1970er Jahren wurde das artenreiche Waldgebiet zugunsten eines Braunkohle-Tagebaus des Energiekonzerns RWE Stück für Stück gerodet. In den letzten Jahren sollten weitere Teile des Waldes weichen, dagegen protestierten Umwelt- und Klimaschützer:innen. Im Forst selbst errichteten Gegner:innen des Braunkohlebergbaus Baumhäuser, Holzunterstände und andere Anlagen. Diese wurden im Sommer 2018 auf Anweisung der nordrhein-westfälischen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Wege des Sofortvollzugs geräumt. Ein massives Polizeiaufgebot leistete der Stadt Kerpen dabei Vollzugshilfe. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln die Räumung der Baumhäuser für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein ehemaliger Baumhaus-Bewohner.

Brandschutz-Argument nur vorgeschoben

Die Räumungsmaßnahme stützte sich auf baurechtliche Vorschriften – nach Angaben des Ministeriums unter anderem auf eine Verletzung von Brandschutzbestimmungen. Dem Urteil des VG Köln nach litt diese allerdings an verschiedenen rechtlichen Mängeln. In der entsprechenden Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient habe“ und baurechtliche Regelungen zum Brandschutz „insofern nur vorgeschoben worden seien“. Auch sei die Bezeichnung der zu beseitigenden Anlagen als „Baumhäuser“ zu unbestimmt gewesen, da verschiedene Anlagen geräumt und beseitigt worden seien. Schließlich führte das Gericht aus, dass vor Erteilung der Weisung zur Räumung nicht ausreichend geprüft worden sei, welche Anlagen überhaupt von den baurechtlichen Brandschutzbestimmungen erfasst würden.

Damit bestätigt es die Ansicht einstiger Baumhaus-Bewohner:innen. Im einstweiligen Rechtsschutz hatten sich diese gegen die Anordnung zur Räumung und Nutzungsuntersagung gewandt – und waren unter anderem vor dem VG Köln gescheitert.

Laschet verteidigt Räumung

Dem aktuellen VG-Urteil möchte sich Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet nicht anschließen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident hatte sich zuvor für eine Räumung des Hambacher Forst eingesetzt. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte er nun, ihm erscheine die Entscheidung zur Räumung aus Brandschutzgründen berechtigt. Das Urteil des VG Köln müsse noch mal überprüft werden. Dabei verwies er ebenfalls darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

Die Opposition im Landtag hingegen sieht die Öffentlichkeit durch die Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung getäuscht, die SPD-Fraktion beantragte eine Erklärung. Ihr innenpolitischer Sprecher Hartmut Ganzke bezeichnete die Räumung als „Vertrauensbruch auf ganzer Linie“. Die Entscheidung des VG Köln kommt nicht ganz unerwartet. Schon kurz nach der Räumung wurden Zweifel an der offiziellen Begründung laut. Im Internet kursiert ein von Aktivist:innen unbemerkt aufgenommenes Video, in dem Laschet unter anderem sagt: „Ich brauche einen Vorwand, sonst kann man da nicht tätig werden. Ich wollte den Wald räumen.“ In jedem Fall schadet das Urteil dem ohnehin schon angeknacksten Ruf des Kanzlerkandidaten.

Ein kleiner Trost für alle Klimaschützer:innen: Das Waldgebiet ist mittlerweile nicht mehr von der Rodung bedroht. Trotzdem hinterlässt die Räumungsaktion neben Einsatzkosten von mindestens 50 Millionen Euro auch Spuren bei Polizist:innen und Aktivist:innen. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Köln ist zu erwarten, über diesen würde das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheiden.


Entscheidung: VG Köln, Urt. v. 08.09.21, Az. 23 K 7046/18
Entscheidung: VG Köln, Beschl. v. 13.09.18, Az. 23 L 2060/18
Fundstelle: https://www.lto.de/
Fundstelle: https://www.deutschlandfunk.de/

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Helen Arling
Helen Arling
Doktorandin mit Schwerpunkt Völkerrecht, Kletterin, Katzenmensch.

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