Vater lädt 80.000 Münzen Kindesunterhalt im Vorgarten ab

Eine Jugendliche in den USA erhielt kurz nach ihrem 18. Geburtstag ihre letzte Kindesunterhaltzahlung von ihrem Vater – 800 US-Dollar. Allerdings in Form von 80.000 Münzen, die der Unterhaltspflichtige im Vorgarten seiner Ex-Frau ablud. Die Familie hatte bereits seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr. In einem Video ist festgehalten, wie er mit Auto und Anhänger vor dem Grundstück hält und die Münzen dort ablädt.

Wenn zwei sich streiten, freut sich…wer?

Nach der Aktion verkündete der Vater auf Nachfrage seiner Ex-Frau: „Das ist deine letzte Kindesunterhaltszahlung!“. In einem späteren Interview erklärte er, dass er nur aus Frust gehandelt habe. Er habe keinen weiteren Keil zwischen sich und seine Tochter treiben wollen. Die Tochter empfand das Ganze jedoch als verletzend und peinlich, sodass sie auch weiterhin keinen Kontakt pflegen möchte.

Tochter Avery Sanford und ihre Mutter wollten aus diesem negativen Erlebnis etwas Positives gewinnen und spendeten die gesamte Zahlung von 80.000 Penny an die wohltätige Organisation Safe Harbor, die sich um Opfer häuslicher Gewalt kümmert. Diese kuriose Unterhaltszahlung spielte sich in Virginia in den USA ab. Sie zog aber auch international Aufmerksamkeit auf sich – in der Folge gingen Spenden von insgesamt über 47.000 US-Dollar bei Safe Harbor ein.

Unterhalt zahlen und ausgegeben – welche Grenzen setzt das Recht?

Geschuldet wird nach deutschem Recht Barunterhalt, doch zumindest ist gesetzlich nicht vorgegeben, dass der Unterhalt nur in einer bestimmen Form geleistet werden kann. In § 1612 BGB ist festgelegt, dass eine Geldrente monatlich im Voraus zu leisten ist. Die wohl sicherste Form, die ohne Probleme nachgewiesen werden kann, ist die Überweisung. Wer den Unterhalt in Münzen im Vorgarten ablegt, wird in der Regel keine Quittung dafür erhalten. Da der oder die Unterhaltsschuldner:in das Risiko trägt, dass die Zahlung nachweisbar ankommt, besteht die Gefahr, nochmal zahlen zu müssen.

Die Spende des Kindesunterhalts im genannten Fall ist sicherlich eine ehrwürdige Geste, aber darf das Geld rechtlich einfach gespendet werden? Kindesunterhalt hat keine strenge Zweckbindung, sollte jedoch dem Sinn und Zweck nach für den Lebensunterhalt und das Wohl des Kindes ausgegeben werden. Zweckentfremdungen sind in der Praxis eher schwierig nachzuweisen. Hinzu kommt, dass es keine staatlichen Kontrollmechanismen speziell für die Verwendung des Kindesunterhalts gibt. Oftmals geht es eher allgemein um das Sorgerecht. Der betreuende Elternteil ist allenfalls dem Kind gegenüber rechenschaftspflichtig. Detailfragen müssten im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden. Vorliegend hat die Spende die Versorgung der Tochter scheinbar nicht gefährdet, sondern ihr vielmehr geholfen, aus dem Erlebnis Positives und Kraft zu schöpfen.


Fundstelle: https://abc7news.com/

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Cathleen Meiling Krohn
Cathleen Meiling Krohnhttp://www.scheidung.de
Frau Ass. jur. Cathleen Meiling Krohn B.A. verfasst auf dem Blog von scheidung.de Artikel zu Online-Scheidung, Unterhaltsfragen und anderen Themen des Familienrechts.

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